Kündigung schreiben

Eine Kündigung scheitert selten am Text. Sie scheitert an der Form, an einer fehlenden Unterschrift oder daran, dass sie zu spät ankommt. Was davon gilt, hängt vom Vertrag ab.

Eine Frage genügt

Was möchten Sie kündigen?

  • Am häufigsten gewählt

    Meine Wohnung

    Ordentliche Kündigung mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Mit einem Unterschriftsfeld für jede im Vertrag genannte Person.

    Führt zu: Kündigung Mietvertrag · 40,00 EUR · PDF und Word

  • Meinen Arbeitsvertrag

    Eigenkündigung ohne Angabe von Gründen, mit Zeugnis, Resturlaub und Arbeitspapieren gleich mit angefordert.

    Führt zu: Kündigung Arbeitsvertrag · 40,00 EUR · PDF und Word

  • Meinen Arbeitsvertrag im Einvernehmen beenden

    Ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung. Achtung: Er führt beim Arbeitslosengeld fast immer zu einer Sperrzeit, auch mit Abfindung.

    Führt zu: Aufhebungsvertrag · 40,00 EUR · PDF und Word

  • Mein Fitnessstudio

    Ordentlich zum Laufzeitende oder ausserordentlich aus wichtigem Grund. Ein Umzug allein genügt dafür nicht.

    Führt zu: Kündigung Fitnessstudio · 40,00 EUR · PDF und Word

  • Meinen Mobilfunk- oder Internetvertrag

    Mit Erklärung zur Rufnummernmitnahme. Wer sie vergisst, verliert seine Nummer.

    Führt zu: Kündigung Mobilfunk und Internet · 40,00 EUR · PDF und Word

  • Meine Versicherung

    Zum Ablauf des Versicherungsjahres oder ausserordentlich nach einer Beitragserhöhung.

    Führt zu: Kündigung Versicherung · 40,00 EUR · PDF und Word

  • Meinen Strom- oder Gasvertrag

    Auch nach einer Preiserhöhung, unabhängig von der Laufzeit. Erst den neuen Vertrag, dann kündigen.

    Führt zu: Kündigung Strom und Gas · 40,00 EUR · PDF und Word

Häufige Fragen

Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Bei Wohnung und Arbeitsvertrag nicht. Beide verlangen Schriftform, also eine eigenhändige Unterschrift auf Papier. Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist die elektronische Form nach § 623 BGB sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per E-Mail bleibt unwirksam, auch wenn die Gegenseite sie annimmt.
Wann muss die Kündigung ankommen?
Es zählt der Zugang, nicht der Versand. Bei der Wohnung muss sie spätestens am dritten Werktag eines Monats vorliegen, damit dieser Monat für die Dreimonatsfrist mitzählt. Ein Einwurf-Einschreiben belegt den Zugang; ein Übergabe-Einschreiben ist ungeeignet, weil ein nicht abgeholter Brief nicht zugeht.
Muss ich einen Grund nennen?
Bei der ordentlichen Kündigung nicht, weder beim Mietvertrag noch beim Arbeitsvertrag. Ein genannter Grund ist eine Angriffsfläche ohne Gegenwert. Nur die außerordentliche Kündigung braucht eine Begründung.

Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Kündigung schreiben | VerbraucherVorlagen