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Aufhebungsvertrag 2026: Vorlage als Word und PDF

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen, ohne Kündigung und ohne Kündigungsfrist. Was in den meisten Ratgebern fehlt: Wer unterschreibt, wirkt an der Beendigung mit und bekommt bei der Agentur für Arbeit fast immer eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Eine Abfindung ändert daran nichts.

Diese Vorlage regelt Beendigungszeitpunkt, Abfindung, Freistellung, Urlaub, Zeugnisnote und Rückgabe der Arbeitsmittel und benennt die Punkte, die später Geld kosten, bevor unterschrieben wird.

Aufhebungsvertrag erstellenZahlung per Überweisung nach Erhalt
  • In wenigen Minuten ausgefüllt, ohne Termin
  • Jeder Auftrag wird vor dem Versand von Hand geprüft
  • Zustellung in der Regel innerhalb weniger Stunden
  • 14 Tage Zugang, Fragebogen jederzeit fortsetzbar
  • Auf Ihre Angaben zugeschnitten, keine Blankovorlage
  • Nach aktueller Rechtslage aufbereitet, Stand 2026
  • Word-Datei zum Weiterbearbeiten
Betrag
39,00 EUR
Formate
PDF und DOCX
Zustellung
Nach der Prüfung per E-Mail
Prüfung
Von Hand, vor dem Versand
Stand
Stand 01/2026
  1. In wenigen Minuten

    Vier kurze Angaben, dann führt Sie der Fragebogen durch Ihr Dokument. Sie brauchen keinen Termin, Sie reichen nichts nach, und Sie warten auf keinen Rückruf. Unterbrechen können Sie jederzeit und über den Link in Ihrer Rechnung weitermachen.

  2. Von Hand geprüft

    Bevor Ihr Dokument herausgeht, sieht es jemand von uns durch. Erst danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Fällt dabei etwas an Ihren Angaben auf, melden wir uns bei Ihnen.

  3. Auf Ihren Fall zugeschnitten

    Sie bekommen keine Blankovorlage zum Selbstausfüllen. Der Fragebogen fragt genau die Punkte ab, auf die es bei diesem Dokument ankommt, und was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin.

Musteransicht

So sieht Ihre Aufhebungsvertrag aus

Ein Auszug aus dem fertigen Dokument, mit erfundenen Beispielangaben. Beim Ausfüllen entsteht Ihres live neben dem Formular.

Aufhebungsvertrag

zum Arbeitsverhältnis mit Sabine Hoffmann

Zwischen

Arbeitgeber
Thomas Weber
Anschrift
Am Alten Markt 9, 10115 Musterstadt

und

Arbeitnehmer
Sabine Hoffmann
geboren am
19.04.1978
Anschrift
Beispielweg 4, 10115 Musterstadt
Personalnummer
4711-2026

wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen.

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis über die Tätigkeit als Sachbearbeiterin im Einkauf, begonnen am 01.09.2026, mit Ablauf des 31.12.2026 endet.

Die Beendigung erfolgt auf Veranlassung der Arbeitgeberseite.

Anlass der Beendigung ist: ein gemeinsames Vorhaben der Beteiligten

Der vereinbarte Beendigungszeitpunkt wahrt die Frist, die für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber maßgeblich wäre.

§ 2 Abrechnung bis zur Beendigung

Bis zum 31.12.2026 wird das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß fortgeführt und abgerechnet. Die vereinbarte Vergütung wird bis zu diesem Tag gezahlt, auch soweit eine Freistellung vereinbart ist.

Die Parteien sind sich einig, dass keine offene Mehrarbeit besteht.

§ 3 Abfindung

Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt der Arbeitgeber einen Abfindungsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR. Der Betrag ist fällig .

Der Anspruch auf die Abfindung entsteht bereits mit Abschluss dieses Vertrages. Er ist vererblich und geht im Fall des Todes auf die Erben über.

Steuerliche Behandlung

Die Abfindung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn, Beiträge zur Sozialversicherung fallen auf sie nicht an. Für außerordentliche Einkünfte sieht § 34 EStG eine ermäßigte Besteuerung vor, die sogenannte Fünftelregelung. Seit dem Jahr 2025 wird sie nicht mehr in der Lohnabrechnung berücksichtigt, sondern über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Das vollständige Dokument umfasst 10 Abschnitte und kommt als PDF und als bearbeitbare Word-Datei.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Der Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Tag zu beenden. Anders als bei einer Kündigung erklärt nicht eine Seite die Beendigung, beide Seiten vereinbaren sie.

Das hat für den Betrieb erhebliche Vorteile: Kündigungsfristen und Kündigungsschutz greifen nicht, der Betriebsrat ist nicht nach § 102 BetrVG anzuhören, und eine Kündigungsschutzklage ist ausgeschlossen. Für die Gegenseite ist der übliche Gegenwert eine Abfindung.

Die Form ist zwingend: § 623 BGB verlangt Schriftform und schließt die elektronische Form aus. Ein Widerrufsrecht gibt es nicht, auch nicht bei einer Unterschrift am Arbeitsplatz. Was zählt, ist allein das Gebot des fairen Verhandelns: Wird eine Zwangslage bewusst ausgenutzt, kann der Vertrag angreifbar sein.

Der Inhalt

Diese Angaben gehören in jedes Dokument

Der Fragebogen fragt genau danach, Schritt für Schritt und mit Erklärung zu jedem Feld.

  1. Beide Vertragsparteien

    Firmierung mit Vertretung, Name, Geburtsdatum, Anschrift und Personalnummer.

  2. Beendigungszeitpunkt

    Der Tag, mit dessen Ablauf das Arbeitsverhältnis endet, samt Angabe, ob die ordentliche Frist gewahrt ist.

  3. Veranlassung

    Von wem die Beendigung ausging und aus welchem Anlass. Für die Prüfung durch die Agentur für Arbeit erheblich.

  4. Abfindung

    Betrag und Fälligkeit, auf Wunsch als bereits entstandener und vererblicher Anspruch.

  5. Freistellung

    Widerruflich oder unwiderruflich, mit dem Beginn der Freistellung.

  6. Urlaub und Mehrarbeit

    Angerechnet auf die Freistellung, abgegolten in Geld oder bereits gewährt.

  7. Zeugnis

    Qualifiziertes Zeugnis mit festgelegter Gesamtnote und einer Frist für die Übersendung.

  8. Rückgabe und Erledigung

    Liste der Arbeitsmittel, Verschwiegenheit und die abwählbare Erledigungsklausel.

Der Umfang

Welche Bereiche das Dokument abdecken kann

Deckt diese Vorlage ab

  • Einvernehmliche Beendigung zu einem festen Tag
  • Abfindung mit Fälligkeit und Vererblichkeit
  • Freistellung mit oder ohne Anrechnung von Urlaub
  • Zeugnisnote, Rückgabe, Verschwiegenheit, Erledigung

Braucht ein anderes Dokument

  • Kündigung durch eine der beiden Seiten
  • Abwicklungsvertrag nach bereits erklärter Kündigung
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung
  • Vergleich in einem laufenden Kündigungsschutzverfahren

Wissenswertes

Rund um Aufhebungsvertrag

Sperrzeit trotz Abfindung
Die Abfindung schützt nicht davor. Sie ist im Gegenteil ein Indiz für die Mitwirkung an der Beendigung.
Ruhen nach § 158 SGB III
Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Frist und fließt eine Abfindung, ruht der Anspruch zusätzlich.
Meldung in drei Tagen
Nach § 38 SGB III ist die Beendigung binnen drei Tagen zu melden. Sonst kommt eine weitere Sperrzeit von einer Woche hinzu.
Fünftelregelung
§ 34 EStG sieht für außerordentliche Einkünfte eine ermäßigte Besteuerung vor. Seit 2025 wird sie über die Steuererklärung geltend gemacht, nicht mehr in der Lohnabrechnung.
Kein Widerrufsrecht
Auch die Unterschrift am Arbeitsplatz lässt sich nicht widerrufen. Wer Bedenkzeit will, muss sie sich vorher nehmen.
Urlaub nur bei unwiderruflicher Freistellung
Eine widerrufliche Freistellung erfüllt den Urlaubsanspruch nicht, weil die Arbeitsleistung jederzeit wieder abgerufen werden kann.

Woran es meistens scheitert

Häufige Fehler

Wir benennen sie, weil ein Dokument mit einem dieser Fehler seinen Zweck verfehlt, und das fällt oft erst dann auf, wenn es darauf ankommt.

  • Sperrzeit nicht eingerechnet

    Bis zu zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld. Bei vielen Abfindungen ist das der größere Teil des Betrags.

  • Erledigungsklausel blind unterschrieben

    Sie erfasst auch unbekannte Ansprüche: offene Mehrarbeit, anteiliger Bonus, Provisionen, Spesen.

  • Zeugnisnote offen gelassen

    Später ist eine bessere Note als befriedigend nur mit eigenem Nachweis durchzusetzen.

  • Freistellung nur widerruflich vereinbart

    Dann bleibt der Urlaubsanspruch bestehen und ist am Ende zusätzlich abzugelten oder zu nehmen.

  • Vertrag eingescannt zurückgesendet

    Nach § 623 BGB unwirksam. Es braucht zwei eigenhändige Unterschriften auf Papier.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?
In aller Regel ja. Wer an der Beendigung des eigenen Arbeitsverhältnisses mitwirkt, löst es im Sinne des § 159 SGB III und muss mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen rechnen. Eine Abfindung verhindert das nicht. Anders kann es liegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa eine ohnehin drohende betriebsbedingte Kündigung zum selben Zeitpunkt bei gewahrter Frist. Das prüft allein die Agentur für Arbeit, und zwar am besten vor der Unterschrift.
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es beim Aufhebungsvertrag nicht. In der Praxis wird häufig ein halbes Monatsentgelt je Beschäftigungsjahr angesetzt. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab, wie sicher eine Kündigung sonst wäre und wie sehr die Gegenseite eine schnelle Lösung braucht.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Nein, ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, auch nicht bei einer Unterschrift im Betrieb. In Betracht kommt allenfalls eine Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung oder ein Verstoß gegen das Gebot des fairen Verhandelns, etwa wenn eine Überrumpelungssituation bewusst ausgenutzt wurde. Beides ist die Ausnahme.
Muss ich sofort unterschreiben, wenn mir der Vertrag vorgelegt wird?
Nein. Es gibt keine Pflicht, einen Aufhebungsvertrag anzunehmen, und keine Frist, innerhalb derer er zu unterschreiben wäre. Bedenkzeit zu verlangen ist zulässig und ändert nichts an der Wirksamkeit einer späteren Einigung.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Angerechnet wird sie nicht. Endet das Arbeitsverhältnis aber vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist und wird zugleich eine Abfindung gezahlt, ruht der Anspruch nach § 158 SGB III bis zum Ablauf dieser Frist. Diese Zeit tritt neben eine mögliche Sperrzeit.
Was kostet das Dokument?
Der Betrag steht auf der Preisseite und wird Ihnen vor dem Absenden der Bestellung noch einmal angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an.
In welchem Format erhalte ich es?
Sie erhalten das Dokument als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben sowie als Word-Datei im Format DOCX, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
Wie läuft die Bestellung ab?
Zuerst fragen wir vier kurze Angaben ab, die auf die Rechnung gehören: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Kontakt. Danach bestätigen Sie die Bestellung, und Ihr Zugang steht sofort bereit. Erst dann kommt der Fragebogen zu Ihrem Dokument. So sehen Sie nicht vierzig Felder, bevor überhaupt klar ist, worum es geht.
Wie schnell bekomme ich es?
Ihr Dokument wird unmittelbar erzeugt, sobald Sie den Fragebogen abgeschlossen haben. Bevor es herausgeht, prüfen wir Ihren Auftrag von Hand. Danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Es liegt dann als Anhang in Ihrer E-Mail und zusätzlich in Ihrem Kundenbereich bereit.
Kann ich den Fragebogen später fertig machen?
Ja. Ihre Rechnung enthält einen Link, der Sie genau an die Stelle zurückbringt, an der Sie aufgehört haben, auch auf einem anderen Gerät. Der Zugang gilt 14 Tage. Was Sie bereits eingetragen haben, ist gespeichert.
Sieht sich das jemand an?
Ja, jeden einzelnen Auftrag. Bevor Ihr Dokument versandt wird, sieht es jemand von uns durch: ob die Angaben vollständig sind, ob sie zueinander passen und ob das gewählte Dokument zu dem passt, was Sie damit erreichen wollen. Fällt dabei etwas auf, melden wir uns bei Ihnen, bevor Sie ein Schriftstück in der Hand halten, das seinen Zweck verfehlt. Eine Rechtsberatung ist mit dieser Prüfung nicht verbunden.
Bekomme ich eine Standardvorlage?
Nein. Für dieses Dokument gibt es einen eigenen Fragebogen, und der Text entsteht aus Ihren Antworten. Was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin. Sie füllen also keine Blankovorlage aus, sondern erhalten ein auf Ihre Angaben zugeschnittenes Schriftstück.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag auf das darin genannte Konto. Eine Vorkasse ist nicht erforderlich, Sie bekommen das Dokument zuerst.
Was genau kaufe ich?
Den Zugang zu unserer Anwendung für Ihr gewähltes Dokument, 14 Tage lang: den Fragebogen, die Erstellung des Dokuments, unsere Prüfung von Hand und die Zustellung als PDF und als Word-Datei. Das fertige Dokument ist das Ergebnis dieses Zugangs.
Kann ich stornieren?
Mit Ihrer Bestätigung stellen wir den Zugang bereit, damit ist die Leistung vollständig erbracht. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Moment nach § 356 Absatz 4 BGB, worauf Sie im Bestellvorgang ausdrücklich hingewiesen werden und dem Sie dort zustimmen. Bei einem Fehler in der Erstellung korrigieren wir das Dokument selbstverständlich.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir bereiten aus Ihren Angaben ein Dokument auf und prüfen jeden Auftrag von Hand, bevor er herausgeht. Wir vertreten Sie dabei nicht und beurteilen Ihre Rechtslage nicht. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Ihr Aufhebungsvertrag in wenigen Minuten

Mit Abfindung, Freistellung, Zeugnisnote und den Hinweisen, die vor der Unterschrift wichtig sind.

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