Gemeinschaftliches Testament
Abschriftvorlage. Bitte vollständig mit der Hand abschreiben.
Dieses Blatt ist kein Testament. Ein gemeinschaftliches Testament ist nur wirksam, wenn eine von Ihnen beiden den gesamten Text eigenhändig schreibt und beide eigenhändig unterschreiben (§§ 2247, 2267 BGB). Ein Ausdruck erfüllt das nicht, auch nicht mit beiden Unterschriften darunter. Schreiben Sie den nachfolgenden Text vollständig mit der Hand auf ein leeres Blatt ab und folgen Sie dann der Anleitung darunter.
Abzuschreibender Text
Gemeinschaftliches Testament
Wir, Sabine Hoffmann, früher Schneider, geboren am 11.03.1958, in Musterstadt, wohnhaft Musterstrasse 12, 10115 Musterstadt, und Lukas Krüger, früher Muster, geboren am 19.04.1978, in Musterstadt, wohnhaft Beispielweg 4, 10115 Musterstadt, sind miteinander verheiratet und setzen hiermit unseren letzten Willen fest.
Wir widerrufen alle früher von uns errichteten Verfügungen von Todes wegen, gleich ob wir sie einzeln oder gemeinschaftlich errichtet haben.
1. Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Die überlebende Person wird Vollerbe und ist zu Lebzeiten in der Verfügung über den gesamten Nachlass frei.
2. Erben der überlebenden Person (Schlusserben) sind unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen.
3. Fällt ein Schlusserbe weg, so treten an seine Stelle seine Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, wächst sein Anteil den übrigen Schlusserben im Verhältnis ihrer Anteile an.
4. Verlangt einer unserer Abkömmlinge nach dem Tod der erstversterbenden Person gegen den Willen der überlebenden Person den Pflichtteil, so erhält er auch nach dem Tod der überlebenden Person nur den Pflichtteil. Sein Anteil am Schlussnachlass wächst den übrigen Schlusserben im Verhältnis ihrer Anteile an. Dasselbe gilt für seine Abkömmlinge.
5. Alle vorstehenden Verfügungen treffen wir wechselbezüglich, also in der Erwartung, dass die jeweils andere Verfügung getroffen wird. Solange wir beide leben, kann jede von uns ihre Verfügungen widerrufen; der Widerruf bedarf der notariellen Beurkundung und muss der anderen Person zugehen.
6. Nach dem Tod der erstversterbenden Person ist die überlebende Person an diese Verfügungen gebunden und kann sie nicht mehr ändern.
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Ort, Datum