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Patientenverfügung 2026: Vorlage als Word und PDF

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Ohne sie müssen Angehörige und Ärzte Ihren mutmaßlichen Willen erraten, und das in einer Lage, in der niemand raten möchte.

Wir fragen Situationen und Behandlungen einzeln ab, statt eine Sammelformulierung anzubieten. Das ist kein Zufall: Eine Verfügung, die nur allgemein von lebensverlängernden Maßnahmen spricht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu unbestimmt, um unmittelbar zu binden.

Patientenverfügung erstellenZahlung per Überweisung nach Erhalt
  • In wenigen Minuten ausgefüllt, ohne Termin
  • Jeder Auftrag wird vor dem Versand von Hand geprüft
  • Zustellung in der Regel innerhalb weniger Stunden
  • 14 Tage Zugang, Fragebogen jederzeit fortsetzbar
  • Auf Ihre Angaben zugeschnitten, keine Blankovorlage
  • Nach aktueller Rechtslage aufbereitet, Stand 2026
  • Word-Datei zum Weiterbearbeiten
Betrag
40,00 EUR
Formate
PDF und DOCX
Zustellung
Nach der Prüfung per E-Mail
Prüfung
Von Hand, vor dem Versand
Stand
Stand 01/2026
  1. In wenigen Minuten

    Vier kurze Angaben, dann führt Sie der Fragebogen durch Ihr Dokument. Sie brauchen keinen Termin, Sie reichen nichts nach, und Sie warten auf keinen Rückruf. Unterbrechen können Sie jederzeit und über den Link in Ihrer Rechnung weitermachen.

  2. Von Hand geprüft

    Bevor Ihr Dokument herausgeht, sieht es jemand von uns durch. Erst danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Fällt dabei etwas an Ihren Angaben auf, melden wir uns bei Ihnen.

  3. Auf Ihren Fall zugeschnitten

    Sie bekommen keine Blankovorlage zum Selbstausfüllen. Der Fragebogen fragt genau die Punkte ab, auf die es bei diesem Dokument ankommt, und was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin.

Musteransicht

So sieht Ihre Patientenverfügung aus

Ein Auszug aus dem fertigen Dokument, mit erfundenen Beispielangaben. Beim Ausfüllen entsteht Ihres live neben dem Formular.

Patientenverfügung

von Thomas Weber

Ich,

Name
Thomas Weber
geboren am
19.04.1978 in Musterstadt
wohnhaft
Beispielweg 4, 10115 Musterstadt

bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, das Folgende. Diese Verfügung errichte ich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und nach reiflicher Überlegung.

1. Für welche Situationen diese Verfügung gilt

Diese Verfügung gilt,

  • wenn der Sterbeprozess unabwendbar begonnen hat, auch wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist,
  • wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Erkrankung befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist,
  • wenn infolge einer Schädigung des Gehirns meine Fähigkeit zur Einsicht und zur Kommunikation mit anderen Menschen nach ärztlicher Einschätzung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwiederbringlich erloschen ist,
  • wenn ich infolge eines weit fortgeschrittenen Gehirnabbauprozesses auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen,

und wenn in diesen Situationen ärztlicherseits keine Aussicht auf Besserung meines Zustands besteht.

2. Welche Behandlung ich wünsche

In den unter Ziffer 1 genannten Situationen bestimme ich:

  • Lebenserhaltende Maßnahmen sollen unterlassen oder beendet werden, wenn sie den Sterbeprozess nur verlängern.
  • Künstliche Ernährung und künstliche Flüssigkeitszufuhr sollen unterbleiben oder beendet werden. Das Anreichen von Speisen und Getränken auf natürlichem Weg bleibt davon unberührt.
  • Im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands soll eine Wiederbelebung unterbleiben.
  • Eine künstliche Beatmung soll unterbleiben oder beendet werden.
  • Eine Dialyse soll unterbleiben oder beendet werden.
  • Antibiotika sollen nur eingesetzt werden, soweit sie der Linderung von Beschwerden dienen.

3. Schmerz- und Symptombehandlung

Die Behandlung von Schmerzen und anderen belastenden Beschwerden hat für mich höchste Priorität. Eine dadurch möglicherweise eintretende Verkürzung meiner Lebenszeit nehme ich ausdrücklich in Kauf.

Ich möchte, soweit es möglich ist, zu Hause sterben.

Das vollständige Dokument umfasst 6 Abschnitte und kommt als PDF und als bearbeitbare Word-Datei.

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist in § 1827 BGB geregelt. Sie ist eine im Voraus verfasste Einwilligung oder Ablehnung bestimmter ärztlicher Maßnahmen für den Fall, dass Sie einwilligungsunfähig werden.

Trifft die Verfügung auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zu, ist sie unmittelbar verbindlich. Ärztinnen und Ärzte sowie Bevollmächtigte oder Betreuer müssen sich daran halten, eine erneute Abwägung findet nicht statt.

Der Bundesgerichtshof verlangt dafür Bestimmtheit. Es genügt nicht, allgemein „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu verfügen. Erforderlich ist, dass sich die Verfügung auf konkrete Behandlungssituationen und konkrete Maßnahmen bezieht.

Der Inhalt

Diese Angaben gehören in jedes Dokument

Der Fragebogen fragt genau danach, Schritt für Schritt und mit Erklärung zu jedem Feld.

  1. Ihre Person

    Name, Geburtsdatum und Anschrift, damit die Verfügung eindeutig zuzuordnen ist.

  2. Anwendungssituationen

    Für welche Lebenslagen die Verfügung gelten soll, einzeln benannt statt pauschal.

  3. Lebenserhaltende Maßnahmen

    Ob Behandlungen unterbleiben sollen, die den Sterbeprozess nur verlängern.

  4. Ernährung und Flüssigkeit

    Getrennt geregelt, weil die künstliche Zufuhr rechtlich eine Behandlung ist.

  5. Wiederbelebung und Beatmung

    Zwei Maßnahmen, die in der Praxis am häufigsten strittig sind.

  6. Schmerzbehandlung

    Ob eine mögliche Verkürzung der Lebenszeit als Nebenwirkung hingenommen wird.

  7. Vertretung

    Wer Ihrem Willen Ausdruck und Geltung verschaffen soll.

  8. Ort, Datum, Unterschrift

    Ohne eigenhändige Unterschrift ist die Verfügung nicht verwendbar.

Der Umfang

Welche Bereiche das Dokument abdecken kann

Regelbar

  • Lebenserhaltende Maßnahmen
  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • Wiederbelebung, Beatmung, Dialyse
  • Schmerz- und Symptombehandlung

Zusätzlich möglich

  • Ort der Betreuung im Sterbefall
  • Seelsorgerischer Beistand und Begleitung
  • Haltung zur Organspende
  • Verweis auf eine bestehende Vollmacht

Wissenswertes

Rund um Patientenverfügung

Form
Schriftlich und eigenhändig unterschrieben. Eine mündliche Erklärung genügt nicht, eine notarielle Form ist nicht erforderlich.
Verhältnis zur Vorsorgevollmacht
Die Verfügung sagt, was gelten soll. Die Vollmacht sagt, wer spricht. In der Praxis werden beide zusammen errichtet.
Regelmäßige Bestätigung
Eine alle paar Jahre erneut unterschriebene Verfügung wiegt schwerer als eine zwanzig Jahre alte.
Aufbewahrung
Eine Verfügung, die im Ernstfall niemand findet, wirkt wie keine. Bevollmächtigte und Hausarzt sollten wissen, wo sie liegt.
Widerruf
Jederzeit formlos möglich. Solange Sie sich äußern können, gilt Ihr aktuell geäußerter Wille.
Grenzen
Eine Tötung auf Verlangen bleibt strafbar. Zulässig ist der Verzicht auf Behandlung, nicht deren aktive Herbeiführung des Todes.

Woran es meistens scheitert

Häufige Fehler

Wir benennen sie, weil ein Dokument mit einem dieser Fehler seinen Zweck verfehlt, und das fällt oft erst dann auf, wenn es darauf ankommt.

  • Nur allgemeine Formulierungen

    Wer nur „keine lebensverlängernden Maßnahmen" schreibt, hinterlässt eine Verfügung, die nach der Rechtsprechung nicht unmittelbar bindet.

  • Keine Vollmacht daneben

    Ohne Bevollmächtigten muss im Ernstfall erst ein Betreuer bestellt werden, und das kostet Zeit.

  • Ernährung vergessen

    Die künstliche Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit ist rechtlich eine Behandlung und muss ausdrücklich geregelt werden.

  • Nie wieder angesehen

    Eine sehr alte Verfügung wirft die Frage auf, ob sie noch dem heutigen Willen entspricht.

  • Im Bankschließfach verwahrt

    Genau dort kommt im Notfall niemand rechtzeitig heran.

Häufige Fragen

Muss eine Patientenverfügung notariell beurkundet werden?
Nein. Die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift genügt. Eine notarielle Beurkundung ist möglich, aber nicht erforderlich.
Brauche ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht?
Beide Dokumente haben unterschiedliche Aufgaben. Die Patientenverfügung bestimmt, welche Behandlung Sie wünschen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheidet und Ihrem Willen Geltung verschafft. In der Praxis werden sie meist zusammen errichtet.
Wie oft sollte ich sie erneuern?
Eine feste Frist gibt es nicht. Üblich ist eine Überprüfung etwa alle zwei Jahre. Bleibt Ihre Haltung unverändert, unterschreiben Sie erneut mit Datum. Das Dokument sieht dafür eigene Zeilen vor.
Was kostet das Dokument?
Der Betrag steht auf der Preisseite und wird Ihnen vor dem Absenden der Bestellung noch einmal angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an.
In welchem Format erhalte ich es?
Sie erhalten das Dokument als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben sowie als Word-Datei im Format DOCX, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
Wie läuft die Bestellung ab?
Zuerst fragen wir vier kurze Angaben ab, die auf die Rechnung gehören: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Kontakt. Danach bestätigen Sie die Bestellung, und Ihr Zugang steht sofort bereit. Erst dann kommt der Fragebogen zu Ihrem Dokument. So sehen Sie nicht vierzig Felder, bevor überhaupt klar ist, worum es geht.
Wie schnell bekomme ich es?
Ihr Dokument wird unmittelbar erzeugt, sobald Sie den Fragebogen abgeschlossen haben. Bevor es herausgeht, prüfen wir Ihren Auftrag von Hand. Danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Es liegt dann als Anhang in Ihrer E-Mail und zusätzlich in Ihrem Kundenbereich bereit.
Kann ich den Fragebogen später fertig machen?
Ja. Ihre Rechnung enthält einen Link, der Sie genau an die Stelle zurückbringt, an der Sie aufgehört haben, auch auf einem anderen Gerät. Der Zugang gilt 14 Tage. Was Sie bereits eingetragen haben, ist gespeichert.
Sieht sich das jemand an?
Ja, jeden einzelnen Auftrag. Bevor Ihr Dokument versandt wird, sieht es jemand von uns durch: ob die Angaben vollständig sind, ob sie zueinander passen und ob das gewählte Dokument zu dem passt, was Sie damit erreichen wollen. Fällt dabei etwas auf, melden wir uns bei Ihnen, bevor Sie ein Schriftstück in der Hand halten, das seinen Zweck verfehlt. Eine Rechtsberatung ist mit dieser Prüfung nicht verbunden.
Bekomme ich eine Standardvorlage?
Nein. Für dieses Dokument gibt es einen eigenen Fragebogen, und der Text entsteht aus Ihren Antworten. Was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin. Sie füllen also keine Blankovorlage aus, sondern erhalten ein auf Ihre Angaben zugeschnittenes Schriftstück.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag auf das darin genannte Konto. Eine Vorkasse ist nicht erforderlich, Sie bekommen das Dokument zuerst.
Was genau kaufe ich?
Den Zugang zu unserer Anwendung für Ihr gewähltes Dokument, 14 Tage lang: den Fragebogen, die Erstellung des Dokuments, unsere Prüfung von Hand und die Zustellung als PDF und als Word-Datei. Das fertige Dokument ist das Ergebnis dieses Zugangs.
Kann ich stornieren?
Mit Ihrer Bestätigung stellen wir den Zugang bereit, damit ist die Leistung vollständig erbracht. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Moment nach § 356 Absatz 4 BGB, worauf Sie im Bestellvorgang ausdrücklich hingewiesen werden und dem Sie dort zustimmen. Bei einem Fehler in der Erstellung korrigieren wir das Dokument selbstverständlich.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir bereiten aus Ihren Angaben ein Dokument auf und prüfen jeden Auftrag von Hand, bevor er herausgeht. Wir vertreten Sie dabei nicht und beurteilen Ihre Rechtslage nicht. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Ihre Patientenverfügung in wenigen Minuten

Situationen und Behandlungen einzeln abgefragt, damit die Verfügung bestimmt genug ist, um zu wirken.

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