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Patientenverfügung 2026: Vorlage als Word und PDF

  • Nach aktueller Rechtslage aufbereitet
  • Stand der Fassung: 2026
  • Sofort per E-Mail
  • Word-Datei zum Weiterbearbeiten

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Ohne sie müssen Angehörige und Ärzte Ihren mutmaßlichen Willen erraten, und das in einer Lage, in der niemand raten möchte.

Wir fragen Situationen und Behandlungen einzeln ab, statt eine Sammelformulierung anzubieten. Das ist kein Zufall: Eine Verfügung, die nur allgemein von lebensverlängernden Maßnahmen spricht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu unbestimmt, um unmittelbar zu binden.

Stand 01/2026PDF und DOCXSofort per E-Mail39,00 EUR
Patientenverfügung erstellenZahlung per Überweisung, keine Vorkasse

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist in § 1827 BGB geregelt. Sie ist eine im Voraus verfasste Einwilligung oder Ablehnung bestimmter ärztlicher Maßnahmen für den Fall, dass Sie einwilligungsunfähig werden.

Trifft die Verfügung auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zu, ist sie unmittelbar verbindlich. Ärztinnen und Ärzte sowie Bevollmächtigte oder Betreuer müssen sich daran halten, eine erneute Abwägung findet nicht statt.

Der Bundesgerichtshof verlangt dafür Bestimmtheit. Es genügt nicht, allgemein „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu verfügen. Erforderlich ist, dass sich die Verfügung auf konkrete Behandlungssituationen und konkrete Maßnahmen bezieht.

Rechtlicher Rahmen: § 1827 BGB, § 1828 BGB, § 1829 BGB

Hinweis zur Form

Die Patientenverfügung bestimmt, was gelten soll. Sie bestimmt nicht, wer für Sie spricht. Dafür brauchen Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung.

Diese Inhalte gehören in jedes Dokument

Ihre Person

Name, Geburtsdatum und Anschrift, damit die Verfügung eindeutig zuzuordnen ist.

Anwendungssituationen

Für welche Lebenslagen die Verfügung gelten soll, einzeln benannt statt pauschal.

Lebenserhaltende Maßnahmen

Ob Behandlungen unterbleiben sollen, die den Sterbeprozess nur verlängern.

Ernährung und Flüssigkeit

Getrennt geregelt, weil die künstliche Zufuhr rechtlich eine Behandlung ist.

Wiederbelebung und Beatmung

Zwei Maßnahmen, die in der Praxis am häufigsten strittig sind.

Schmerzbehandlung

Ob eine mögliche Verkürzung der Lebenszeit als Nebenwirkung hingenommen wird.

Vertretung

Wer Ihrem Willen Ausdruck und Geltung verschaffen soll.

Ort, Datum, Unterschrift

Ohne eigenhändige Unterschrift ist die Verfügung nicht verwendbar.

Welche Bereiche das Dokument abdecken kann

Regelbar

  • Lebenserhaltende Maßnahmen
  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • Wiederbelebung, Beatmung, Dialyse
  • Schmerz- und Symptombehandlung

Zusätzlich möglich

  • Ort der Betreuung im Sterbefall
  • Seelsorgerischer Beistand und Begleitung
  • Haltung zur Organspende
  • Verweis auf eine bestehende Vollmacht

Wissenswertes rund um Patientenverfügung

Form

Schriftlich und eigenhändig unterschrieben. Eine mündliche Erklärung genügt nicht, eine notarielle Form ist nicht erforderlich.

Verhältnis zur Vorsorgevollmacht

Die Verfügung sagt, was gelten soll. Die Vollmacht sagt, wer spricht. In der Praxis werden beide zusammen errichtet.

Regelmäßige Bestätigung

Eine alle paar Jahre erneut unterschriebene Verfügung wiegt schwerer als eine zwanzig Jahre alte.

Aufbewahrung

Eine Verfügung, die im Ernstfall niemand findet, wirkt wie keine. Bevollmächtigte und Hausarzt sollten wissen, wo sie liegt.

Widerruf

Jederzeit formlos möglich. Solange Sie sich äußern können, gilt Ihr aktuell geäußerter Wille.

Grenzen

Eine Tötung auf Verlangen bleibt strafbar. Zulässig ist der Verzicht auf Behandlung, nicht deren aktive Herbeiführung des Todes.

Häufige Fehler

Nur allgemeine Formulierungen

Wer nur „keine lebensverlängernden Maßnahmen" schreibt, hinterlässt eine Verfügung, die nach der Rechtsprechung nicht unmittelbar bindet.

Keine Vollmacht daneben

Ohne Bevollmächtigten muss im Ernstfall erst ein Betreuer bestellt werden, und das kostet Zeit.

Ernährung vergessen

Die künstliche Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit ist rechtlich eine Behandlung und muss ausdrücklich geregelt werden.

Nie wieder angesehen

Eine sehr alte Verfügung wirft die Frage auf, ob sie noch dem heutigen Willen entspricht.

Im Bankschließfach verwahrt

Genau dort kommt im Notfall niemand rechtzeitig heran.

Häufige Fragen

Muss eine Patientenverfügung notariell beurkundet werden?
Nein. Die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift genügt. Eine notarielle Beurkundung ist möglich, aber nicht erforderlich.
Brauche ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht?
Beide Dokumente haben unterschiedliche Aufgaben. Die Patientenverfügung bestimmt, welche Behandlung Sie wünschen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheidet und Ihrem Willen Geltung verschafft. In der Praxis werden sie meist zusammen errichtet.
Wie oft sollte ich sie erneuern?
Eine feste Frist gibt es nicht. Üblich ist eine Überprüfung etwa alle zwei Jahre. Bleibt Ihre Haltung unverändert, unterschreiben Sie erneut mit Datum. Das Dokument sieht dafür eigene Zeilen vor.
Was kostet das Dokument?
Der Betrag steht auf der Preisseite und wird Ihnen vor dem Absenden der Bestellung noch einmal angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an.
In welchem Format erhalte ich es?
Sie erhalten das Dokument als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben sowie als Word-Datei im Format DOCX, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
Wie schnell bekomme ich es?
Sofort. Das Dokument wird unmittelbar nach Ihrer Bestellung erzeugt und Ihnen als Anhang per E-Mail zugestellt. Zusätzlich liegt es in Ihrem Kundenbereich bereit.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag auf das darin genannte Konto. Eine Vorkasse ist nicht erforderlich, Sie bekommen das Dokument sofort.
Kann ich stornieren?
Die Leistung wird sofort mit Ihrer Bestellung vollständig erbracht. Damit erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Absatz 4 BGB, worauf Sie im Bestellvorgang ausdrücklich hingewiesen werden und dem Sie dort zustimmen. Bei einem Fehler in der Erstellung korrigieren wir das Dokument selbstverständlich.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir erstellen ein Dokument automatisiert auf Grundlage Ihrer Angaben. Eine Prüfung Ihres Einzelfalls findet nicht statt und ist auch nicht geschuldet. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Ihre Patientenverfügung in wenigen Minuten

Situationen und Behandlungen einzeln abgefragt, damit die Verfügung bestimmt genug ist, um zu wirken.

39,00 EUR · Zustellung sofort per E-Mail · Zahlung per Überweisung

Dieses Dokument befindet sich noch in der fachlichen Prüfung und ist daher aktuell nicht bestellbar.

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