Vorsorgevollmacht 2026: Vorlage als Word und PDF
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handelt, wenn Sie es vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr können. Ohne eine solche Vollmacht entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht, wer Ihre Angelegenheiten regelt, und das ist nicht zwangsläufig die Person, die Sie gewählt hätten.
Sie beantworten einen geführten Fragebogen, wir bereiten Ihre Angaben auf und erzeugen daraus ein vollständiges Dokument. Sie erhalten es sofort als PDF zum Ausdrucken und als Word-Datei, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
- In wenigen Minuten ausgefüllt, ohne Termin
- Jeder Auftrag wird vor dem Versand von Hand geprüft
- Zustellung in der Regel innerhalb weniger Stunden
- 14 Tage Zugang, Fragebogen jederzeit fortsetzbar
- Auf Ihre Angaben zugeschnitten, keine Blankovorlage
- Nach aktueller Rechtslage aufbereitet, Stand 2026
- Word-Datei zum Weiterbearbeiten
- Betrag
- 40,00 EUR
- Formate
- PDF und DOCX
- Zustellung
- Nach der Prüfung per E-Mail
- Prüfung
- Von Hand, vor dem Versand
- Stand
- Stand 01/2026
In wenigen Minuten
Vier kurze Angaben, dann führt Sie der Fragebogen durch Ihr Dokument. Sie brauchen keinen Termin, Sie reichen nichts nach, und Sie warten auf keinen Rückruf. Unterbrechen können Sie jederzeit und über den Link in Ihrer Rechnung weitermachen.
Von Hand geprüft
Bevor Ihr Dokument herausgeht, sieht es jemand von uns durch. Erst danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Fällt dabei etwas an Ihren Angaben auf, melden wir uns bei Ihnen.
Auf Ihren Fall zugeschnitten
Sie bekommen keine Blankovorlage zum Selbstausfüllen. Der Fragebogen fragt genau die Punkte ab, auf die es bei diesem Dokument ankommt, und was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin.
Musteransicht
So sieht Ihre Vorsorgevollmacht aus
Ein Auszug aus dem fertigen Dokument, mit erfundenen Beispielangaben. Beim Ausfüllen entsteht Ihres live neben dem Formular.
Vorsorgevollmacht
von Thomas Weber
Ich,
- Name
- Thomas Weber
- geboren am
- 05.12.1994 in Musterstadt
- wohnhaft
- Lindenallee 27, 10115 Musterstadt
erteile hiermit
- Name
- Anna Schneider
- geboren am
- 11.03.1958
- wohnhaft
- Musterstrasse 12, 10115 Musterstadt
- Verhältnis
- meine Tochter
- Telefon
- 030 12345678
Vollmacht, mich in den nachfolgend bezeichneten Angelegenheiten zu vertreten. Diese Vollmacht soll es ermöglichen, die Anordnung einer rechtlichen Betreuung zu vermeiden.
1. Umfang der Vollmacht
Die Vollmacht erstreckt sich auf folgende Bereiche:
- Gesundheitssorge: Einwilligung in Untersuchungen des Gesundheitszustands, in Heilbehandlungen und in ärztliche Eingriffe, auch wenn die begründete Gefahr besteht, dass die vollmachtgebende Person aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet (§ 1829 Absatz 1 und 2 BGB). Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie das übrige Behandlungspersonal werden gegenüber der bevollmächtigten Person von der Schweigepflicht entbunden.
- Aufenthalt und Wohnung: Bestimmung des Aufenthaltsorts, Abschluss und Kündigung von Verträgen mit Heimen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Kündigung und Auflösung der Wohnung einschliesslich der Regelung des Hausrats.
- Freiheitsentziehende Maßnahmen: Entscheidung über eine freiheitsentziehende Unterbringung sowie über freiheitsentziehende Maßnahmen im Sinne des § 1831 BGB, insbesondere Bettgitter, Gurte und ähnliche Vorrichtungen. Die erforderliche Genehmigung des Betreuungsgerichts bleibt unberührt.
- Vermögensangelegenheiten: Verwaltung des Vermögens, Verfügung über Konten und Depots, Entgegennahme und Leistung von Zahlungen, Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen.
- Behörden, Sozialleistungsträger und Versicherungen: Vertretung gegenüber Ämtern, Renten- und Krankenversicherungsträgern sowie privaten Versicherungen einschliesslich der Stellung von Anträgen und der Führung des Schriftverkehrs.
- Post- und Fernmeldeverkehr: Entgegennahme, Öffnen und Beantwortung der Post sowie Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen über Telekommunikation.
- Vertretung vor Gericht: Vertretung in gerichtlichen Verfahren, Beauftragung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Erteilung von Prozessvollmacht.
- Digitale Angelegenheiten: Zugang zu Benutzerkonten und digitalen Diensten, Verwaltung, Änderung und Beendigung dieser Vertragsverhältnisse.
2. Wirksamkeit
Die Vollmacht wird mit ihrer Erteilung wirksam und gilt unabhängig davon, ob ich meine Angelegenheiten noch selbst besorgen kann.
Die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus, bis sie von meinen Erben widerrufen wird.
Die Vollmacht bleibt wirksam, bis ich sie widerrufe. Der Widerruf ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Er wird gegenüber der bevollmächtigten Person erklärt; zusätzlich sollte die Vollmachtsurkunde zurückverlangt werden.
3. Vertretungsregeln
Die bevollmächtigte Person ist nicht berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.
Die bevollmächtigte Person ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sie darf im Rahmen dieser Vollmacht Rechtsgeschäfte auch mit sich selbst oder als Vertreterin oder Vertreter eines Dritten vornehmen.
Das vollständige Dokument umfasst 6 Abschnitte und kommt als PDF und als bearbeitbare Word-Datei.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht nach den §§ 164 ff. BGB, mit der Sie eine Person Ihres Vertrauens ermächtigen, in Ihrem Namen zu handeln. Sie greift, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden oder erklären können, etwa nach einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder im Alter.
Seit der Reform des Betreuungsrechts ist die Vorsorgevollmacht in § 1820 BGB ausdrücklich geregelt. Liegt eine wirksame Vollmacht vor, ist die Bestellung einer rechtlichen Betreuerin oder eines Betreuers in der Regel nicht erforderlich, weil die Angelegenheiten bereits durch die bevollmächtigte Person besorgt werden können.
Zwei Bereiche verlangen ausdrückliche Erwähnung: die Einwilligung in eingreifende ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB und freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1831 BGB. Werden sie nicht genannt, deckt die Vollmacht sie nicht ab.
Der Inhalt
Diese Angaben gehören in jedes Dokument
Der Fragebogen fragt genau danach, Schritt für Schritt und mit Erklärung zu jedem Feld.
Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber
Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift, damit die Person eindeutig identifizierbar ist.
Bevollmächtigte Person
Name, Geburtsdatum, Anschrift und Erreichbarkeit. Dritte müssen ohne Rückfrage erkennen können, wer handelt.
Gesundheitssorge
Einwilligung in Untersuchungen, Heilbehandlungen und Eingriffe sowie Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.
Aufenthalt und Wohnung
Bestimmung des Aufenthaltsorts, Heimverträge und die Auflösung der bisherigen Wohnung.
Vermögensangelegenheiten
Konten, laufende Zahlungen, Verträge und die Verwaltung von Vermögenswerten.
Behörden und Versicherungen
Anträge, Anzeigen und Schriftverkehr mit Ämtern, Renten- und Krankenversicherung.
Reichweite und Grenzen
Untervollmacht, Befreiung von § 181 BGB, Geltung über den Tod hinaus und ausdrücklich ausgenommene Bereiche.
Ort, Datum, Unterschrift
Ohne eigenhändige Unterschrift ist die Urkunde nicht verwendbar. Ort und Datum gehören dazu.
Der Umfang
Welche Bereiche das Dokument abdecken kann
Typischerweise umfasst
- Gesundheitssorge und Behandlungsentscheidungen
- Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten
- Vermögen, Konten und laufende Verträge
- Behörden, Renten- und Krankenversicherung
Zusätzlich möglich
- Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1831 BGB
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren
- Post- und Fernmeldeverkehr
- Digitale Konten und Online-Verträge
Wissenswertes
Rund um Vorsorgevollmacht
- Form
- Die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift genügt für den Alltag. Für Immobilien und das Handelsregister ist eine notarielle Form erforderlich.
- Verhältnis zur Patientenverfügung
- Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer entscheidet. Die Patientenverfügung bestimmt, was gelten soll. Beide ergänzen sich und ersetzen einander nicht.
- Verhältnis zur Betreuungsverfügung
- Die Betreuungsverfügung wirkt erst, wenn ein Gericht eine Betreuung einrichtet. Die Vorsorgevollmacht soll genau das vermeiden.
- Zentrales Vorsorgeregister
- Eine Eintragung bei der Bundesnotarkammer sorgt dafür, dass Betreuungsgerichte die Vollmacht finden. Sie erfolgt separat und ist gebührenpflichtig.
- Banken
- Viele Kreditinstitute verlangen für den Zugriff auf Konten zusätzlich eine Vollmacht auf ihrem eigenen Formular. Das lässt sich vorab klären.
- Widerruf
- Die Vollmacht kann jederzeit ohne Begründung widerrufen werden. Sinnvoll ist es, die Urkunde zurückzuverlangen und Dritte zu informieren.
Woran es meistens scheitert
Häufige Fehler
Wir benennen sie, weil ein Dokument mit einem dieser Fehler seinen Zweck verfehlt, und das fällt oft erst dann auf, wenn es darauf ankommt.
Gesundheitssorge nicht ausdrücklich genannt
Ohne die ausdrückliche Nennung nach § 1829 BGB dürfen Ärztinnen und Ärzte eingreifende Maßnahmen nicht mit der bevollmächtigten Person besprechen.
Keine Ersatzperson benannt
Fällt die bevollmächtigte Person aus, steht die Vollmacht ins Leere und es kommt doch zur Betreuung.
Vollmacht im Ordner statt auffindbar
Eine Vollmacht, die im Ernstfall niemand findet, wirkt wie keine. Aufbewahrungsort und Register gehören dazu.
Unklare Bezeichnung der Personen
Ohne Geburtsdatum und Anschrift kann eine Bank die bevollmächtigte Person nicht zweifelsfrei zuordnen.
Fehlende Unterschrift oder fehlendes Datum
Eine nicht unterschriebene Urkunde ist im Rechtsverkehr wertlos, auch wenn der Inhalt vollständig ist.
Häufige Fragen
Brauche ich zusätzlich eine Patientenverfügung?
Muss ich zum Notar?
Was kostet das Dokument?
In welchem Format erhalte ich es?
Wie läuft die Bestellung ab?
Wie schnell bekomme ich es?
Kann ich den Fragebogen später fertig machen?
Sieht sich das jemand an?
Bekomme ich eine Standardvorlage?
Wie funktioniert die Bezahlung?
Was genau kaufe ich?
Kann ich stornieren?
Ist das eine Rechtsberatung?
Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
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