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Vorsorgevollmacht 2026: Vorlage als Word und PDF

  • Nach aktueller Rechtslage aufbereitet
  • Stand der Fassung: 2026
  • Sofort per E-Mail
  • Word-Datei zum Weiterbearbeiten

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handelt, wenn Sie es vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr können. Ohne eine solche Vollmacht entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht, wer Ihre Angelegenheiten regelt, und das ist nicht zwangsläufig die Person, die Sie gewählt hätten.

Sie beantworten einen geführten Fragebogen, wir bereiten Ihre Angaben auf und erzeugen daraus ein vollständiges Dokument. Sie erhalten es sofort als PDF zum Ausdrucken und als Word-Datei, die Sie jederzeit weiter anpassen können.

Stand 01/2026PDF und DOCXSofort per E-Mail39,00 EUR
Vorsorgevollmacht erstellenZahlung per Überweisung, keine Vorkasse

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht nach den §§ 164 ff. BGB, mit der Sie eine Person Ihres Vertrauens ermächtigen, in Ihrem Namen zu handeln. Sie greift, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden oder erklären können, etwa nach einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder im Alter.

Seit der Reform des Betreuungsrechts ist die Vorsorgevollmacht in § 1820 BGB ausdrücklich geregelt. Liegt eine wirksame Vollmacht vor, ist die Bestellung einer rechtlichen Betreuerin oder eines Betreuers in der Regel nicht erforderlich, weil die Angelegenheiten bereits durch die bevollmächtigte Person besorgt werden können.

Zwei Bereiche verlangen ausdrückliche Erwähnung: die Einwilligung in eingreifende ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB und freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1831 BGB. Werden sie nicht genannt, deckt die Vollmacht sie nicht ab.

Rechtlicher Rahmen: §§ 164 ff. BGB, § 1820 BGB, § 1829 BGB, § 1831 BGB

Hinweis zur Form

Für Geschäfte mit Grundstücken und Immobilien sowie für Anmeldungen zum Handelsregister reicht die privatschriftliche Vollmacht nicht aus. Dafür ist eine notarielle Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung erforderlich.

Diese Inhalte gehören in jedes Dokument

Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber

Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift, damit die Person eindeutig identifizierbar ist.

Bevollmächtigte Person

Name, Geburtsdatum, Anschrift und Erreichbarkeit. Dritte müssen ohne Rückfrage erkennen können, wer handelt.

Gesundheitssorge

Einwilligung in Untersuchungen, Heilbehandlungen und Eingriffe sowie Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.

Aufenthalt und Wohnung

Bestimmung des Aufenthaltsorts, Heimverträge und die Auflösung der bisherigen Wohnung.

Vermögensangelegenheiten

Konten, laufende Zahlungen, Verträge und die Verwaltung von Vermögenswerten.

Behörden und Versicherungen

Anträge, Anzeigen und Schriftverkehr mit Ämtern, Renten- und Krankenversicherung.

Reichweite und Grenzen

Untervollmacht, Befreiung von § 181 BGB, Geltung über den Tod hinaus und ausdrücklich ausgenommene Bereiche.

Ort, Datum, Unterschrift

Ohne eigenhändige Unterschrift ist die Urkunde nicht verwendbar. Ort und Datum gehören dazu.

Welche Bereiche das Dokument abdecken kann

Typischerweise umfasst

  • Gesundheitssorge und Behandlungsentscheidungen
  • Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten
  • Vermögen, Konten und laufende Verträge
  • Behörden, Renten- und Krankenversicherung

Zusätzlich möglich

  • Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1831 BGB
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren
  • Post- und Fernmeldeverkehr
  • Digitale Konten und Online-Verträge

Wissenswertes rund um Vorsorgevollmacht

Form

Die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift genügt für den Alltag. Für Immobilien und das Handelsregister ist eine notarielle Form erforderlich.

Verhältnis zur Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer entscheidet. Die Patientenverfügung bestimmt, was gelten soll. Beide ergänzen sich und ersetzen einander nicht.

Verhältnis zur Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung wirkt erst, wenn ein Gericht eine Betreuung einrichtet. Die Vorsorgevollmacht soll genau das vermeiden.

Zentrales Vorsorgeregister

Eine Eintragung bei der Bundesnotarkammer sorgt dafür, dass Betreuungsgerichte die Vollmacht finden. Sie erfolgt separat und ist gebührenpflichtig.

Banken

Viele Kreditinstitute verlangen für den Zugriff auf Konten zusätzlich eine Vollmacht auf ihrem eigenen Formular. Das lässt sich vorab klären.

Widerruf

Die Vollmacht kann jederzeit ohne Begründung widerrufen werden. Sinnvoll ist es, die Urkunde zurückzuverlangen und Dritte zu informieren.

Häufige Fehler

Gesundheitssorge nicht ausdrücklich genannt

Ohne die ausdrückliche Nennung nach § 1829 BGB dürfen Ärztinnen und Ärzte eingreifende Maßnahmen nicht mit der bevollmächtigten Person besprechen.

Keine Ersatzperson benannt

Fällt die bevollmächtigte Person aus, steht die Vollmacht ins Leere und es kommt doch zur Betreuung.

Vollmacht im Ordner statt auffindbar

Eine Vollmacht, die im Ernstfall niemand findet, wirkt wie keine. Aufbewahrungsort und Register gehören dazu.

Unklare Bezeichnung der Personen

Ohne Geburtsdatum und Anschrift kann eine Bank die bevollmächtigte Person nicht zweifelsfrei zuordnen.

Fehlende Unterschrift oder fehlendes Datum

Eine nicht unterschriebene Urkunde ist im Rechtsverkehr wertlos, auch wenn der Inhalt vollständig ist.

Häufige Fragen

Was kostet das Dokument?
Der Betrag steht auf der Preisseite und wird Ihnen vor dem Absenden der Bestellung noch einmal angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an.
In welchem Format erhalte ich es?
Sie erhalten das Dokument als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben sowie als Word-Datei im Format DOCX, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
Wie schnell bekomme ich es?
Sofort. Das Dokument wird unmittelbar nach Ihrer Bestellung erzeugt und Ihnen als Anhang per E-Mail zugestellt. Zusätzlich liegt es in Ihrem Kundenbereich bereit.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag auf das darin genannte Konto. Eine Vorkasse ist nicht erforderlich, Sie bekommen das Dokument sofort.
Kann ich stornieren?
Die Leistung wird sofort mit Ihrer Bestellung vollständig erbracht. Damit erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Absatz 4 BGB, worauf Sie im Bestellvorgang ausdrücklich hingewiesen werden und dem Sie dort zustimmen. Bei einem Fehler in der Erstellung korrigieren wir das Dokument selbstverständlich.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir erstellen ein Dokument automatisiert auf Grundlage Ihrer Angaben. Eine Prüfung Ihres Einzelfalls findet nicht statt und ist auch nicht geschuldet. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Brauche ich zusätzlich eine Patientenverfügung?
Beide Dokumente haben unterschiedliche Aufgaben. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie handelt, die Patientenverfügung bestimmt, welche Behandlung Sie wuenschen. In der Praxis werden sie meist zusammen errichtet.
Muss ich zum Notar?
Für den Alltag genügt die eigenhändige Unterschrift. Sobald Grundstücke, Immobilien oder Anmeldungen zum Handelsregister betroffen sind, ist eine notarielle Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung erforderlich.

Ihre Vorsorgevollmacht in wenigen Minuten

Geführter Fragebogen, sofortige Zustellung als PDF und Word-Datei, Zahlung bequem per Überweisung.

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Dieses Dokument befindet sich noch in der fachlichen Prüfung und ist daher aktuell nicht bestellbar.