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Berliner Testament 2026: Abschriftvorlage als Word und PDF

Das Berliner Testament ist das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern: Beide setzen sich gegenseitig zu Erben ein, die Kinder erben erst, wenn beide verstorben sind. Es braucht keinen Notar, aber es muss vollständig von Hand geschrieben sein, sonst ist es unwirksam.

Deshalb liefern wir hier keine Vorlage zum Unterschreiben, sondern einen fertig formulierten Text zum Abschreiben. Eine der beiden Personen schreibt ihn ab, beide unterschreiben. Die Formulierung ist die eigentliche Arbeit, das Abschreiben dauert eine Viertelstunde.

Berliner Testament formulierenZahlung per Überweisung nach Erhalt
  • In wenigen Minuten ausgefüllt, ohne Termin
  • Jeder Auftrag wird vor dem Versand von Hand geprüft
  • Zustellung in der Regel innerhalb weniger Stunden
  • 14 Tage Zugang, Fragebogen jederzeit fortsetzbar
  • Auf Ihre Angaben zugeschnitten, keine Blankovorlage
  • Nach aktueller Rechtslage aufbereitet, Stand 2026
  • Word-Datei zum Weiterbearbeiten
Betrag
39,00 EUR
Formate
PDF und DOCX
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Prüfung
Von Hand, vor dem Versand
Stand
Stand 01/2026
  1. In wenigen Minuten

    Vier kurze Angaben, dann führt Sie der Fragebogen durch Ihr Dokument. Sie brauchen keinen Termin, Sie reichen nichts nach, und Sie warten auf keinen Rückruf. Unterbrechen können Sie jederzeit und über den Link in Ihrer Rechnung weitermachen.

  2. Von Hand geprüft

    Bevor Ihr Dokument herausgeht, sieht es jemand von uns durch. Erst danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Fällt dabei etwas an Ihren Angaben auf, melden wir uns bei Ihnen.

  3. Auf Ihren Fall zugeschnitten

    Sie bekommen keine Blankovorlage zum Selbstausfüllen. Der Fragebogen fragt genau die Punkte ab, auf die es bei diesem Dokument ankommt, und was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin.

Musteransicht

So sieht Ihre Berliner Testament aus

Ein Auszug aus dem fertigen Dokument, mit erfundenen Beispielangaben. Beim Ausfüllen entsteht Ihres live neben dem Formular.

Gemeinschaftliches Testament

Abschriftvorlage. Bitte vollständig mit der Hand abschreiben.

Bitte zuerst lesen

Dieses Blatt ist kein Testament. Ein gemeinschaftliches Testament ist nur wirksam, wenn eine von Ihnen beiden den gesamten Text eigenhändig schreibt und beide eigenhändig unterschreiben (§§ 2247, 2267 BGB). Ein Ausdruck erfüllt das nicht, auch nicht mit beiden Unterschriften darunter. Schreiben Sie den nachfolgenden Text vollständig mit der Hand auf ein leeres Blatt ab und folgen Sie dann der Anleitung darunter.

Abzuschreibender Text

Gemeinschaftliches Testament

Wir, Max Muster, früher Schneider, geboren am 11.03.1958, in Musterstadt, wohnhaft Musterstrasse 12, 10115 Musterstadt, und Anna Schneider, früher Muster, geboren am 19.04.1978, in Musterstadt, wohnhaft Beispielweg 4, 10115 Musterstadt, sind miteinander verheiratet und setzen hiermit unseren letzten Willen fest.

Wir widerrufen alle früher von uns errichteten Verfügungen von Todes wegen, gleich ob wir sie einzeln oder gemeinschaftlich errichtet haben.

1. Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Die überlebende Person wird Vollerbe und ist zu Lebzeiten in der Verfügung über den gesamten Nachlass frei.

2. Erben der überlebenden Person (Schlusserben) sind unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen.

3. Fällt ein Schlusserbe weg, so treten an seine Stelle seine Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, wächst sein Anteil den übrigen Schlusserben im Verhältnis ihrer Anteile an.

4. Verlangt einer unserer Abkömmlinge nach dem Tod der erstversterbenden Person gegen den Willen der überlebenden Person den Pflichtteil, so erhält er auch nach dem Tod der überlebenden Person nur den Pflichtteil. Sein Anteil am Schlussnachlass wächst den übrigen Schlusserben im Verhältnis ihrer Anteile an. Dasselbe gilt für seine Abkömmlinge.

5. Alle vorstehenden Verfügungen treffen wir wechselbezüglich, also in der Erwartung, dass die jeweils andere Verfügung getroffen wird. Solange wir beide leben, kann jede von uns ihre Verfügungen widerrufen; der Widerruf bedarf der notariellen Beurkundung und muss der anderen Person zugehen.

6. Nach dem Tod der erstversterbenden Person ist die überlebende Person an diese Verfügungen gebunden und kann sie nicht mehr ändern.

_______________________________

Ort, Datum

_______________________________

Unterschrift Max Muster

Dies ist auch mein letzter Wille.

_______________________________

Ort, Datum

_______________________________

Unterschrift Anna Schneider

So gehen Sie vor

  1. Nehmen Sie ein leeres Blatt Papier und einen dokumentenechten Stift.
  2. Eine von Ihnen beiden schreibt den Text oben vollständig mit der Hand ab. Jedes Wort, auch die Überschrift. Wer schreibt, ist gleichgültig.
  3. Diese Person setzt darunter Ort und vollständiges Datum und unterschreibt mit Vor- und Nachnamen.
  4. Die zweite Person schreibt darunter eigenhändig den Satz „Dies ist auch mein letzter Wille", setzt ebenfalls Ort und Datum und unterschreibt mit Vor- und Nachnamen.
  5. Bewahren Sie das Blatt so auf, dass es im Sterbefall gefunden wird, und sagen Sie einer Vertrauensperson, wo es liegt.

Nur der Text darf von einer Hand stammen. Die beiden Unterschriften müssen von den beiden Personen selbst kommen, eine Unterschrift für die andere Person ist unwirksam.

Sie haben angegeben, das Testament hinterlegen zu wollen. Geben Sie es beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung. Es wird dann im Zentralen Testamentsregister vermerkt und im Sterbefall von selbst gefunden. Die Gebühr wird einmalig erhoben.

Wichtige Hinweise

Nur handschriftlich

Der Text darf nicht ausgedruckt und unterschrieben werden. Er muss von der Hand einer der beiden Personen stammen. Ein maschinengeschriebenes Testament ist unwirksam, und die gesetzliche Erbfolge tritt an seine Stelle, also genau das, was Sie ändern wollten.

Bindungswirkung

Sie haben sich gegen eine Änderungsklausel entschieden. Nach dem Tod der erstversterbenden Person kann die überlebende Person die Schlusserbeneinsetzung dann nicht mehr ändern. Das gilt auch, wenn sie erneut heiratet, wenn sich das Verhältnis zu einem Kind zerschlägt oder wenn sich die Vermögenslage vollständig verändert. Solange Sie beide leben, ist ein Widerruf möglich, er muss aber notariell beurkundet werden und der anderen Person zugehen.

Steuerlicher Nachteil

Beim Berliner Testament geht der gesamte Nachlass zunächst auf eine Person über. Der Freibetrag, den die Kinder gegenüber der erstversterbenden Person hätten, bleibt dabei ungenutzt und lebt nicht wieder auf. Er beträgt derzeit 400.000 Euro je Kind und Elternteil. Beim zweiten Erbfall trifft das gesamte Vermögen dann auf nur einen Freibetrag. Bei größeren Vermögen kann das erheblich ins Gewicht fallen, hier lohnt eine steuerliche Beratung vor der Errichtung.

Pflichtteil

Kinder, die beim ersten Erbfall leer ausgehen, haben einen Pflichtteil. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und lässt sich durch ein Testament nicht beseitigen. Die Pflichtteilsstrafklausel verhindert das Verlangen nicht, sie macht es nur unattraktiv, weil das Kind beim zweiten Erbfall ebenfalls auf den Pflichtteil beschränkt wird.

Wann Sie zum Notar sollten

Nicht mit dieser Vorlage abgedeckt sind die Trennungslösung mit Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsverzicht, die Versorgung von Kindern aus früheren Beziehungen, Auslandsvermögen und Unternehmensnachfolge. Diese Gestaltungen brauchen eine notarielle Beratung, weil ein Fehler darin erst im Erbfall auffällt und dann nicht mehr korrigierbar ist.

Das vollständige Dokument umfasst 4 Abschnitte und kommt als PDF und als bearbeitbare Word-Datei.

Was ist ein Berliner Testament?

Ein gemeinschaftliches Testament können nach § 2265 BGB nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner errichten. Paare ohne Trauschein können es nicht, für sie kommen zwei getrennte Einzeltestamente oder ein notarieller Erbvertrag in Betracht.

Die Form ist erleichtert, aber nicht aufgehoben: Nach § 2267 BGB genügt es, wenn eine der beiden Personen den gesamten Text eigenhändig schreibt. Unterschreiben müssen beide eigenhändig, üblicherweise mit dem Zusatz „Dies ist auch mein letzter Wille", dazu Ort und Datum.

Inhaltlich folgt die verbreitete Einheitslösung des § 2269 BGB: Die überlebende Person wird Vollerbe und kann über den Nachlass zu Lebzeiten frei verfügen. Die Kinder oder andere benannte Personen werden Schlusserben und erben erst nach dem zweiten Todesfall.

Die Verfügungen sind wechselbezüglich. Nach dem Tod der erstversterbenden Person ist die überlebende Person daran gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Genau deshalb enthält diese Vorlage die Änderungsklausel als eigene Auswahl.

Der Inhalt

Diese Angaben gehören in jedes Dokument

Der Fragebogen fragt genau danach, Schritt für Schritt und mit Erklärung zu jedem Feld.

  1. Beide Personen

    Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift, dazu die Angabe von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft.

  2. Widerruf früherer Testamente

    Ausdrücklich für einzeln wie gemeinschaftlich errichtete Verfügungen, sonst gelten sie weiter.

  3. Gegenseitige Erbeinsetzung

    Die überlebende Person wird Vollerbe und ist zu Lebzeiten in der Verfügung frei.

  4. Schlusserben

    Die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen oder bestimmte Personen mit eigenen Anteilen.

  5. Ersatzerben

    Wer an die Stelle eines weggefallenen Schlusserben tritt, damit keine Lücke entsteht.

  6. Pflichtteilsstrafklausel

    Wer beim ersten Erbfall den Pflichtteil verlangt, erhält auch beim zweiten nur den Pflichtteil.

  7. Änderungsklausel

    Ob die überlebende Person die Schlusserben später noch ändern darf, und in welchem Umfang.

  8. Zwei Unterschriften

    Ort, Datum und die eigenhändige Unterschrift beider Personen mit Vor- und Nachnamen.

Der Umfang

Welche Bereiche das Dokument abdecken kann

Deckt diese Vorlage ab

  • Gegenseitige Erbeinsetzung in der Einheitslösung
  • Schlusserben, Anteile und Ersatzerben
  • Pflichtteilsstrafklausel und Wiederverheiratungsklausel
  • Änderungsklausel zur Freistellung der überlebenden Person

Gehört zum Notar

  • Trennungslösung mit Vor- und Nacherbschaft
  • Kinder aus früheren Beziehungen und Patchwork-Konstellationen
  • Testamentsvollstreckung und Pflichtteilsverzicht
  • Auslandsvermögen und Unternehmensnachfolge

Wissenswertes

Rund um Berliner Testament

Nur für Ehe und eingetragene Partnerschaft
Paare ohne Trauschein können kein gemeinschaftliches Testament errichten, auch nach vielen gemeinsamen Jahren nicht.
Eine Hand genügt, zwei Unterschriften nicht ersetzbar
Der Text stammt von einer Person, die Unterschriften müssen beide selbst leisten.
Bindung erst ab dem ersten Todesfall
Solange beide leben, ist ein Widerruf möglich. Er muss notariell beurkundet werden und der anderen Person zugehen.
Der Pflichtteil bleibt bestehen
Kinder, die beim ersten Erbfall leer ausgehen, können die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils in Geld verlangen.
Steuerlich oft ungünstig
Der Freibetrag der Kinder gegenüber der erstversterbenden Person bleibt ungenutzt und lebt nicht wieder auf.
Amtliche Verwahrung
Gegen eine einmalige Gebühr beim Amtsgericht. Das Testament wird registriert und im Sterbefall von selbst gefunden.

Woran es meistens scheitert

Häufige Fehler

Wir benennen sie, weil ein Dokument mit einem dieser Fehler seinen Zweck verfehlt, und das fällt oft erst dann auf, wenn es darauf ankommt.

  • Ausgedruckt und beide unterschrieben

    Der schwerwiegendste Fehler. Das Testament ist unwirksam, und die gesetzliche Erbfolge tritt ein.

  • Jede Person schreibt ihren eigenen Teil

    Das erzeugt zwei halbe Testamente. Der gesamte Text muss von einer Hand stammen, beide unterschreiben ihn.

  • Bindungswirkung übersehen

    Ohne Änderungsklausel ist die überlebende Person nach dem ersten Todesfall festgelegt, auch nach einer neuen Ehe.

  • Keine Ersatzerben benannt

    Verstirbt ein Schlusserbe vorher, entscheidet sonst das Gesetz, wer an seine Stelle tritt.

  • Steuerfrage nie gestellt

    Bei größeren Vermögen kostet der ungenutzte Freibetrag der Kinder mehr, als eine Beratung vorher gekostet hätte.

Häufige Fragen

Können wir das Berliner Testament auch ohne Trauschein errichten?
Nein. Ein gemeinschaftliches Testament steht nach § 2265 BGB nur Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern offen. Für Paare ohne Trauschein kommen zwei getrennte Einzeltestamente in Betracht, die jede Person vollständig selbst schreibt und unterschreibt, oder ein notarieller Erbvertrag.
Muss jeder von uns den Text selbst schreiben?
Nein, und das ist die Erleichterung des § 2267 BGB. Eine der beiden Personen schreibt den gesamten Text eigenhändig. Die zweite Person setzt darunter eigenhändig einen Zusatz wie „Dies ist auch mein letzter Wille", dazu Ort, Datum und ihre Unterschrift. Ausgedruckt werden darf nichts davon.
Kann die überlebende Person das Testament später noch ändern?
Ohne Änderungsklausel nicht. Die wechselbezüglichen Verfügungen sind nach dem Tod der erstversterbenden Person bindend, auch bei einer neuen Ehe oder einem Zerwürfnis mit den Kindern. Diese Vorlage bietet deshalb eine Änderungsklausel an, entweder beschränkt auf die gemeinsamen Abkömmlinge oder ohne Beschränkung.
Was bewirkt die Pflichtteilsstrafklausel?
Verlangt ein Kind nach dem ersten Todesfall seinen Pflichtteil, so erhält es auch nach dem zweiten Todesfall nur den Pflichtteil statt seines Erbteils. Den Pflichtteil selbst beseitigt die Klausel nicht, das kann ein Testament nicht. Sie macht es nur unattraktiv, ihn früh geltend zu machen.
Ist das Berliner Testament steuerlich sinnvoll?
Nicht immer. Weil der gesamte Nachlass zunächst auf eine Person übergeht, bleibt der Freibetrag der Kinder gegenüber der erstversterbenden Person ungenutzt und lebt nicht wieder auf. Er beträgt derzeit 400.000 Euro je Kind und Elternteil. Bei größeren Vermögen lohnt eine steuerliche Beratung, bevor Sie sich festlegen.
Was passiert bei einer Scheidung?
Mit der Scheidung wird ein gemeinschaftliches Testament in aller Regel unwirksam, ebenso wenn zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und sie beantragt oder ihr zugestimmt war. Verlassen Sie sich darauf nicht: Errichten Sie nach einer Trennung ein neues Testament und widerrufen Sie das alte ausdrücklich.
Was kostet das Dokument?
Der Betrag steht auf der Preisseite und wird Ihnen vor dem Absenden der Bestellung noch einmal angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an.
In welchem Format erhalte ich es?
Sie erhalten das Dokument als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben sowie als Word-Datei im Format DOCX, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
Wie läuft die Bestellung ab?
Zuerst fragen wir vier kurze Angaben ab, die auf die Rechnung gehören: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Kontakt. Danach bestätigen Sie die Bestellung, und Ihr Zugang steht sofort bereit. Erst dann kommt der Fragebogen zu Ihrem Dokument. So sehen Sie nicht vierzig Felder, bevor überhaupt klar ist, worum es geht.
Wie schnell bekomme ich es?
Ihr Dokument wird unmittelbar erzeugt, sobald Sie den Fragebogen abgeschlossen haben. Bevor es herausgeht, prüfen wir Ihren Auftrag von Hand. Danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Es liegt dann als Anhang in Ihrer E-Mail und zusätzlich in Ihrem Kundenbereich bereit.
Kann ich den Fragebogen später fertig machen?
Ja. Ihre Rechnung enthält einen Link, der Sie genau an die Stelle zurückbringt, an der Sie aufgehört haben, auch auf einem anderen Gerät. Der Zugang gilt 14 Tage. Was Sie bereits eingetragen haben, ist gespeichert.
Sieht sich das jemand an?
Ja, jeden einzelnen Auftrag. Bevor Ihr Dokument versandt wird, sieht es jemand von uns durch: ob die Angaben vollständig sind, ob sie zueinander passen und ob das gewählte Dokument zu dem passt, was Sie damit erreichen wollen. Fällt dabei etwas auf, melden wir uns bei Ihnen, bevor Sie ein Schriftstück in der Hand halten, das seinen Zweck verfehlt. Eine Rechtsberatung ist mit dieser Prüfung nicht verbunden.
Bekomme ich eine Standardvorlage?
Nein. Für dieses Dokument gibt es einen eigenen Fragebogen, und der Text entsteht aus Ihren Antworten. Was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin. Sie füllen also keine Blankovorlage aus, sondern erhalten ein auf Ihre Angaben zugeschnittenes Schriftstück.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag auf das darin genannte Konto. Eine Vorkasse ist nicht erforderlich, Sie bekommen das Dokument zuerst.
Was genau kaufe ich?
Den Zugang zu unserer Anwendung für Ihr gewähltes Dokument, 14 Tage lang: den Fragebogen, die Erstellung des Dokuments, unsere Prüfung von Hand und die Zustellung als PDF und als Word-Datei. Das fertige Dokument ist das Ergebnis dieses Zugangs.
Kann ich stornieren?
Mit Ihrer Bestätigung stellen wir den Zugang bereit, damit ist die Leistung vollständig erbracht. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Moment nach § 356 Absatz 4 BGB, worauf Sie im Bestellvorgang ausdrücklich hingewiesen werden und dem Sie dort zustimmen. Bei einem Fehler in der Erstellung korrigieren wir das Dokument selbstverständlich.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir bereiten aus Ihren Angaben ein Dokument auf und prüfen jeden Auftrag von Hand, bevor er herausgeht. Wir vertreten Sie dabei nicht und beurteilen Ihre Rechtslage nicht. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Ihr Berliner Testament, fertig formuliert

Sie erhalten den vollständigen Text zum Abschreiben, zugeschnitten auf Ihre Angaben, mit Anleitung für beide Unterschriften und den Punkten, die zum Notar gehören.

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