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Mietbürgschaft 2026: Vorlage als Word und PDF

Mit einer Mietbürgschaft steht eine dritte Person für die Verpflichtungen der Mietpartei ein, typischerweise die Eltern für ein Kind im Studium oder in der ersten eigenen Wohnung. Für die Vermieterseite ersetzt oder ergänzt sie die Kaution, für die bürgende Person ist sie eine Haftung mit dem eigenen Vermögen.

Entscheidend sind zwei Zahlen und ein Wort: der Höchstbetrag, die Grenze von drei Monatsmieten ohne Nebenkosten und die Frage, ob die Bürgschaft selbstschuldnerisch ist. Diese Vorlage regelt alle drei ausdrücklich, statt sie offen zu lassen.

Mietbürgschaft erstellenZahlung per Überweisung nach Erhalt
  • In wenigen Minuten ausgefüllt, ohne Termin
  • Jeder Auftrag wird vor dem Versand von Hand geprüft
  • Zustellung in der Regel innerhalb weniger Stunden
  • 14 Tage Zugang, Fragebogen jederzeit fortsetzbar
  • Auf Ihre Angaben zugeschnitten, keine Blankovorlage
  • Nach aktueller Rechtslage aufbereitet, Stand 2026
  • Word-Datei zum Weiterbearbeiten
Betrag
39,00 EUR
Formate
PDF und DOCX
Zustellung
Nach der Prüfung per E-Mail
Prüfung
Von Hand, vor dem Versand
Stand
Stand 01/2026
  1. In wenigen Minuten

    Vier kurze Angaben, dann führt Sie der Fragebogen durch Ihr Dokument. Sie brauchen keinen Termin, Sie reichen nichts nach, und Sie warten auf keinen Rückruf. Unterbrechen können Sie jederzeit und über den Link in Ihrer Rechnung weitermachen.

  2. Von Hand geprüft

    Bevor Ihr Dokument herausgeht, sieht es jemand von uns durch. Erst danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Fällt dabei etwas an Ihren Angaben auf, melden wir uns bei Ihnen.

  3. Auf Ihren Fall zugeschnitten

    Sie bekommen keine Blankovorlage zum Selbstausfüllen. Der Fragebogen fragt genau die Punkte ab, auf die es bei diesem Dokument ankommt, und was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin.

Musteransicht

So sieht Ihre Mietbürgschaft aus

Ein Auszug aus dem fertigen Dokument, mit erfundenen Beispielangaben. Beim Ausfüllen entsteht Ihres live neben dem Formular.

Bürgschaft

für die Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis

Bürgin oder Bürge

Name
Thomas Weber
geboren am
02.09.1986
Anschrift
Am Alten Markt 9, 10115 Musterstadt
Telefon
030 12345678
E-Mail
erika.beispiel@example.de
Verhältnis zur Mietpartei
mein Sohn

erklärt gegenüber

Vermieterseite
Anna Schneider
Anschrift
Lindenallee 27, 10115 Musterstadt

für die Verpflichtungen von

Mietpartei
Max Muster
geboren am
11.03.1958
Anschrift
Musterstrasse 12, 10115 Musterstadt

die nachfolgende Bürgschaft.

§ 1 Gegenstand der Bürgschaft

Die bürgende Person übernimmt hiermit die Bürgschaft für die Verpflichtungen der Mietpartei aus dem Mietvertrag vom 12.08.2026 über die Wohnung Lindenallee 27, 10115 Musterstadt, zweites Obergeschoss links, Mietbeginn am 01.09.2026.

Gesichert sind alle Forderungen der Vermieterseite aus diesem Mietverhältnis, insbesondere Miete und Vorauszahlungen, Nachzahlungen aus der Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten, Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache sowie die Kosten der Rechtsverfolgung.

Die Bürgschaft erstreckt sich nicht auf Verpflichtungen aus einem anderen als dem vorgenannten Mietverhältnis. Wird das Mietverhältnis auf eine andere Wohnung übertragen, endet die Bürgschaft, sofern die bürgende Person der Erstreckung nicht schriftlich zustimmt.

§ 2 Höchstbetrag

Die Haftung ist auf einen Höchstbetrag von 1.800,00 EUR begrenzt. Darüber hinaus wird nicht gehaftet.

Der Höchstbetrag erhöht sich nicht durch spätere Mieterhöhungen, durch eine Verlängerung des Mietverhältnisses oder durch Vereinbarungen zwischen der Mietpartei und der Vermieterseite, denen die bürgende Person nicht schriftlich zugestimmt hat.

Diese Bürgschaft wurde von der Vermieterseite verlangt. Sie zählt damit zur Mietsicherheit im Sinne des § 551 BGB. Zusammen mit einer Kaution darf sie den dreifachen Betrag der monatlichen Miete ohne Nebenkosten nicht übersteigen. Soweit sie darüber hinausgeht, ist sie unwirksam.

§ 3 Art der Bürgschaft

Die Bürgschaft wird als selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Die bürgende Person verzichtet auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB. Die Vermieterseite kann sie in Anspruch nehmen, ohne zuvor gegen die Mietpartei vorgegangen zu sein.

Die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB bleiben bestehen, ebenso alle Einreden, die der Mietpartei gegen die gesicherte Forderung zustehen (§ 768 BGB).

Eine Zahlung auf erstes Anfordern wird nicht vereinbart. Die bürgende Person zahlt erst, wenn die gesicherte Forderung fällig und der Höhe nach nachgewiesen ist.

Die Vermieterseite teilt der bürgenden Person einen Zahlungsrückstand innerhalb angemessener Frist mit. Die Mitteilung ist keine Voraussetzung der Haftung, sie soll aber verhindern, dass Rückstände über Monate auflaufen, ohne dass die bürgende Person davon erfährt.

Das vollständige Dokument umfasst 6 Abschnitte und kommt als PDF und als bearbeitbare Word-Datei.

Was ist eine Mietbürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein eigener Vertrag zwischen der bürgenden Person und der Vermieterseite (§ 765 BGB). Die Mietpartei ist daran nicht beteiligt. Die bürgende Person verspricht, für Forderungen aus dem Mietverhältnis einzustehen, wenn die Mietpartei nicht zahlt.

Nach § 766 BGB muss die Erklärung schriftlich erteilt und eigenhändig unterschrieben werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen, eine Zusage per E-Mail bindet also nicht.

Verlangt die Vermieterseite die Bürgschaft, so zählt sie zur Mietsicherheit nach § 551 BGB. Zusammen mit einer Kaution darf sie den dreifachen Betrag der Miete ohne Nebenkosten nicht übersteigen; der darüber hinausgehende Teil ist unwirksam. Eine aus freien Stücken angebotene Bürgschaft, etwa um eine Wohnung überhaupt zu bekommen, unterliegt dieser Grenze nicht in gleicher Weise.

Praktisch fast immer selbstschuldnerisch: Die Vermieterseite kann sich dann sofort an die bürgende Person halten, ohne zuvor gegen die Mietpartei zu vollstrecken. Die Ausfallbürgschaft kehrt diese Reihenfolge um und ist für die bürgende Person die mildere Form.

Der Inhalt

Diese Angaben gehören in jedes Dokument

Der Fragebogen fragt genau danach, Schritt für Schritt und mit Erklärung zu jedem Feld.

  1. Bürgin oder Bürge

    Name, Geburtsdatum und Anschrift, damit die haftende Person zweifelsfrei feststeht.

  2. Mietpartei und Vermieterseite

    Beide Seiten des Mietverhältnisses, für das gebürgt wird.

  3. Das Mietobjekt

    Anschrift und Lage im Haus, dazu das Datum des Mietvertrages.

  4. Anlass der Bürgschaft

    Von der Vermieterseite verlangt oder aus freien Stücken angeboten. Davon hängt die zulässige Höhe ab.

  5. Höchstbetrag

    Die Obergrenze der Haftung, die auch durch spätere Mieterhöhungen nicht steigt.

  6. Art der Bürgschaft

    Selbstschuldnerisch mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage oder als Ausfallbürgschaft.

  7. Gesicherte Forderungen

    Alle Forderungen aus dem Mietverhältnis oder beschränkt auf Miete und Nebenkosten.

  8. Erlöschen und Rückgabe

    Wann die Haftung endet und dass die Urkunde danach zurückgegeben wird.

Der Umfang

Welche Bereiche das Dokument abdecken kann

Regelt diese Vorlage

  • Höchstbetrag und Verhältnis zu einer Kaution
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft oder Ausfallbürgschaft
  • Umfang der gesicherten Forderungen
  • Befristung, Erlöschen und Rückgabe der Urkunde

Bewusst nicht enthalten

  • Bürgschaft auf erstes Anfordern
  • Bürgschaft ohne betragsmäßige Obergrenze
  • Erstreckung auf künftige andere Mietverhältnisse
  • Verzicht auf die Einreden nach §§ 768 und 770 BGB

Wissenswertes

Rund um Mietbürgschaft

Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung
Nach § 766 BGB auf Papier und eigenhändig unterschrieben. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Drei Monatsmieten als Grenze
Sie gilt für Sicherheiten, die die Vermieterseite verlangt, und rechnet Kaution und Bürgschaft zusammen.
Nur die bürgende Person muss unterschreiben
Die Unterschrift der Vermieterseite bestätigt den Empfang, sie ist für die Wirksamkeit nicht nötig.
Selbstschuldnerisch heißt sofort
Ohne die Einrede der Vorausklage kann die Vermieterseite die bürgende Person direkt in Anspruch nehmen.
Rückgriff gegen die Mietpartei
Wer zahlt, erwirbt die Forderung gegen die Mietpartei. Ob sich daraus etwas holen lässt, ist eine andere Frage.
Die Urkunde zurückverlangen
Nach dem Erlöschen sollte das Original zurückkommen. Andernfalls bleibt die Haftungsfrage im Raum.

Woran es meistens scheitert

Häufige Fehler

Wir benennen sie, weil ein Dokument mit einem dieser Fehler seinen Zweck verfehlt, und das fällt oft erst dann auf, wenn es darauf ankommt.

  • Kein Höchstbetrag genannt

    Die Haftung wächst dann mit jeder Mieterhöhung mit, und niemand kann vorher sagen, worauf er sich einlässt.

  • Bürgschaft neben voller Kaution verlangt

    Beides zusammen darf drei Monatsmieten ohne Nebenkosten nicht übersteigen, sonst ist der übersteigende Teil unwirksam.

  • Per E-Mail zugesagt

    Die elektronische Form ist bei der Bürgschaft ausgeschlossen. Ohne Papier und eigenhändige Unterschrift ist die Erklärung wirkungslos.

  • Kein Enddatum, kein Erlöschen

    Ohne Regelung läuft die Bürgschaft weiter, bis wirklich alle Forderungen erledigt sind, oft lange nach dem Auszug.

  • Urkunde nie zurückgefordert

    Solange das Original bei der Vermieterseite liegt, lässt sich später schwer belegen, dass die Haftung beendet ist.

Häufige Fragen

Wie hoch darf eine Mietbürgschaft sein?
Verlangt die Vermieterseite die Bürgschaft, zählt sie zur Mietsicherheit nach § 551 BGB. Zusammen mit einer Kaution darf sie den dreifachen Betrag der Miete ohne Nebenkosten nicht übersteigen, der darüber hinausgehende Teil ist unwirksam. Bietet die bürgende Person die Bürgschaft dagegen von sich aus an, etwa um die Wohnung überhaupt zu erhalten, gilt diese Grenze nicht in gleicher Weise.
Was bedeutet selbstschuldnerisch?
Die bürgende Person verzichtet auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB. Die Vermieterseite muss also nicht erst gegen die Mietpartei klagen und vollstrecken, sondern kann sich sofort an die bürgende Person halten. Das ist die in der Praxis übliche Form und für die bürgende Person die weiter gehende.
Endet die Bürgschaft, wenn die Mietpartei auszieht?
Nicht von selbst. Sie sichert weiterhin die Forderungen, die bis dahin entstanden sind, und je nach Vereinbarung auch die Nachzahlung aus der letzten Nebenkostenabrechnung. Deshalb enthält diese Vorlage eine ausdrückliche Regelung zum Erlöschen und zur Rückgabe der Urkunde.
Kann ich eine Bürgschaft widerrufen?
Eine einmal wirksam erteilte Bürgschaft lässt sich nicht einseitig zurücknehmen. Bei einer unbefristeten Bürgschaft kommt eine Kündigung für künftig entstehende Forderungen in Betracht, für bereits entstandene bleibt die Haftung bestehen. Wer aus einer laufenden Bürgschaft heraus will, braucht die Zustimmung der Vermieterseite.
Genügt es, die Bürgschaft eingescannt zu schicken?
Nein. § 766 BGB verlangt die schriftliche Erteilung und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Die Vermieterseite braucht das eigenhändig unterschriebene Original auf Papier.
Was kostet das Dokument?
Der Betrag steht auf der Preisseite und wird Ihnen vor dem Absenden der Bestellung noch einmal angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an.
In welchem Format erhalte ich es?
Sie erhalten das Dokument als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben sowie als Word-Datei im Format DOCX, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
Wie läuft die Bestellung ab?
Zuerst fragen wir vier kurze Angaben ab, die auf die Rechnung gehören: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Kontakt. Danach bestätigen Sie die Bestellung, und Ihr Zugang steht sofort bereit. Erst dann kommt der Fragebogen zu Ihrem Dokument. So sehen Sie nicht vierzig Felder, bevor überhaupt klar ist, worum es geht.
Wie schnell bekomme ich es?
Ihr Dokument wird unmittelbar erzeugt, sobald Sie den Fragebogen abgeschlossen haben. Bevor es herausgeht, prüfen wir Ihren Auftrag von Hand. Danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Es liegt dann als Anhang in Ihrer E-Mail und zusätzlich in Ihrem Kundenbereich bereit.
Kann ich den Fragebogen später fertig machen?
Ja. Ihre Rechnung enthält einen Link, der Sie genau an die Stelle zurückbringt, an der Sie aufgehört haben, auch auf einem anderen Gerät. Der Zugang gilt 14 Tage. Was Sie bereits eingetragen haben, ist gespeichert.
Sieht sich das jemand an?
Ja, jeden einzelnen Auftrag. Bevor Ihr Dokument versandt wird, sieht es jemand von uns durch: ob die Angaben vollständig sind, ob sie zueinander passen und ob das gewählte Dokument zu dem passt, was Sie damit erreichen wollen. Fällt dabei etwas auf, melden wir uns bei Ihnen, bevor Sie ein Schriftstück in der Hand halten, das seinen Zweck verfehlt. Eine Rechtsberatung ist mit dieser Prüfung nicht verbunden.
Bekomme ich eine Standardvorlage?
Nein. Für dieses Dokument gibt es einen eigenen Fragebogen, und der Text entsteht aus Ihren Antworten. Was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin. Sie füllen also keine Blankovorlage aus, sondern erhalten ein auf Ihre Angaben zugeschnittenes Schriftstück.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag auf das darin genannte Konto. Eine Vorkasse ist nicht erforderlich, Sie bekommen das Dokument zuerst.
Was genau kaufe ich?
Den Zugang zu unserer Anwendung für Ihr gewähltes Dokument, 14 Tage lang: den Fragebogen, die Erstellung des Dokuments, unsere Prüfung von Hand und die Zustellung als PDF und als Word-Datei. Das fertige Dokument ist das Ergebnis dieses Zugangs.
Kann ich stornieren?
Mit Ihrer Bestätigung stellen wir den Zugang bereit, damit ist die Leistung vollständig erbracht. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Moment nach § 356 Absatz 4 BGB, worauf Sie im Bestellvorgang ausdrücklich hingewiesen werden und dem Sie dort zustimmen. Bei einem Fehler in der Erstellung korrigieren wir das Dokument selbstverständlich.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir bereiten aus Ihren Angaben ein Dokument auf und prüfen jeden Auftrag von Hand, bevor er herausgeht. Wir vertreten Sie dabei nicht und beurteilen Ihre Rechtslage nicht. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Ihre Mietbürgschaft in wenigen Minuten

Mit Höchstbetrag, klarer Art der Bürgschaft und einer Regelung dazu, wann die Haftung wieder endet.

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