Mietbürgschaft 2026: Vorlage als Word und PDF
Mit einer Mietbürgschaft steht eine dritte Person für die Verpflichtungen der Mietpartei ein, typischerweise die Eltern für ein Kind im Studium oder in der ersten eigenen Wohnung. Für die Vermieterseite ersetzt oder ergänzt sie die Kaution, für die bürgende Person ist sie eine Haftung mit dem eigenen Vermögen.
Entscheidend sind zwei Zahlen und ein Wort: der Höchstbetrag, die Grenze von drei Monatsmieten ohne Nebenkosten und die Frage, ob die Bürgschaft selbstschuldnerisch ist. Diese Vorlage regelt alle drei ausdrücklich, statt sie offen zu lassen.
- In wenigen Minuten ausgefüllt, ohne Termin
- Jeder Auftrag wird vor dem Versand von Hand geprüft
- Zustellung in der Regel innerhalb weniger Stunden
- 14 Tage Zugang, Fragebogen jederzeit fortsetzbar
- Auf Ihre Angaben zugeschnitten, keine Blankovorlage
- Nach aktueller Rechtslage aufbereitet, Stand 2026
- Word-Datei zum Weiterbearbeiten
- Betrag
- 39,00 EUR
- Formate
- PDF und DOCX
- Zustellung
- Nach der Prüfung per E-Mail
- Prüfung
- Von Hand, vor dem Versand
- Stand
- Stand 01/2026
In wenigen Minuten
Vier kurze Angaben, dann führt Sie der Fragebogen durch Ihr Dokument. Sie brauchen keinen Termin, Sie reichen nichts nach, und Sie warten auf keinen Rückruf. Unterbrechen können Sie jederzeit und über den Link in Ihrer Rechnung weitermachen.
Von Hand geprüft
Bevor Ihr Dokument herausgeht, sieht es jemand von uns durch. Erst danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Fällt dabei etwas an Ihren Angaben auf, melden wir uns bei Ihnen.
Auf Ihren Fall zugeschnitten
Sie bekommen keine Blankovorlage zum Selbstausfüllen. Der Fragebogen fragt genau die Punkte ab, auf die es bei diesem Dokument ankommt, und was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin.
Musteransicht
So sieht Ihre Mietbürgschaft aus
Ein Auszug aus dem fertigen Dokument, mit erfundenen Beispielangaben. Beim Ausfüllen entsteht Ihres live neben dem Formular.
Bürgschaft
für die Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis
Bürgin oder Bürge
- Name
- Thomas Weber
- geboren am
- 02.09.1986
- Anschrift
- Am Alten Markt 9, 10115 Musterstadt
- Telefon
- 030 12345678
- erika.beispiel@example.de
- Verhältnis zur Mietpartei
- mein Sohn
erklärt gegenüber
- Vermieterseite
- Anna Schneider
- Anschrift
- Lindenallee 27, 10115 Musterstadt
für die Verpflichtungen von
- Mietpartei
- Max Muster
- geboren am
- 11.03.1958
- Anschrift
- Musterstrasse 12, 10115 Musterstadt
die nachfolgende Bürgschaft.
§ 1 Gegenstand der Bürgschaft
Die bürgende Person übernimmt hiermit die Bürgschaft für die Verpflichtungen der Mietpartei aus dem Mietvertrag vom 12.08.2026 über die Wohnung Lindenallee 27, 10115 Musterstadt, zweites Obergeschoss links, Mietbeginn am 01.09.2026.
Gesichert sind alle Forderungen der Vermieterseite aus diesem Mietverhältnis, insbesondere Miete und Vorauszahlungen, Nachzahlungen aus der Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten, Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache sowie die Kosten der Rechtsverfolgung.
Die Bürgschaft erstreckt sich nicht auf Verpflichtungen aus einem anderen als dem vorgenannten Mietverhältnis. Wird das Mietverhältnis auf eine andere Wohnung übertragen, endet die Bürgschaft, sofern die bürgende Person der Erstreckung nicht schriftlich zustimmt.
§ 2 Höchstbetrag
Die Haftung ist auf einen Höchstbetrag von 1.800,00 EUR begrenzt. Darüber hinaus wird nicht gehaftet.
Der Höchstbetrag erhöht sich nicht durch spätere Mieterhöhungen, durch eine Verlängerung des Mietverhältnisses oder durch Vereinbarungen zwischen der Mietpartei und der Vermieterseite, denen die bürgende Person nicht schriftlich zugestimmt hat.
Diese Bürgschaft wurde von der Vermieterseite verlangt. Sie zählt damit zur Mietsicherheit im Sinne des § 551 BGB. Zusammen mit einer Kaution darf sie den dreifachen Betrag der monatlichen Miete ohne Nebenkosten nicht übersteigen. Soweit sie darüber hinausgeht, ist sie unwirksam.
§ 3 Art der Bürgschaft
Die Bürgschaft wird als selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Die bürgende Person verzichtet auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB. Die Vermieterseite kann sie in Anspruch nehmen, ohne zuvor gegen die Mietpartei vorgegangen zu sein.
Die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB bleiben bestehen, ebenso alle Einreden, die der Mietpartei gegen die gesicherte Forderung zustehen (§ 768 BGB).
Eine Zahlung auf erstes Anfordern wird nicht vereinbart. Die bürgende Person zahlt erst, wenn die gesicherte Forderung fällig und der Höhe nach nachgewiesen ist.
Die Vermieterseite teilt der bürgenden Person einen Zahlungsrückstand innerhalb angemessener Frist mit. Die Mitteilung ist keine Voraussetzung der Haftung, sie soll aber verhindern, dass Rückstände über Monate auflaufen, ohne dass die bürgende Person davon erfährt.
Das vollständige Dokument umfasst 6 Abschnitte und kommt als PDF und als bearbeitbare Word-Datei.
Was ist eine Mietbürgschaft?
Die Bürgschaft ist ein eigener Vertrag zwischen der bürgenden Person und der Vermieterseite (§ 765 BGB). Die Mietpartei ist daran nicht beteiligt. Die bürgende Person verspricht, für Forderungen aus dem Mietverhältnis einzustehen, wenn die Mietpartei nicht zahlt.
Nach § 766 BGB muss die Erklärung schriftlich erteilt und eigenhändig unterschrieben werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen, eine Zusage per E-Mail bindet also nicht.
Verlangt die Vermieterseite die Bürgschaft, so zählt sie zur Mietsicherheit nach § 551 BGB. Zusammen mit einer Kaution darf sie den dreifachen Betrag der Miete ohne Nebenkosten nicht übersteigen; der darüber hinausgehende Teil ist unwirksam. Eine aus freien Stücken angebotene Bürgschaft, etwa um eine Wohnung überhaupt zu bekommen, unterliegt dieser Grenze nicht in gleicher Weise.
Praktisch fast immer selbstschuldnerisch: Die Vermieterseite kann sich dann sofort an die bürgende Person halten, ohne zuvor gegen die Mietpartei zu vollstrecken. Die Ausfallbürgschaft kehrt diese Reihenfolge um und ist für die bürgende Person die mildere Form.
Der Inhalt
Diese Angaben gehören in jedes Dokument
Der Fragebogen fragt genau danach, Schritt für Schritt und mit Erklärung zu jedem Feld.
Bürgin oder Bürge
Name, Geburtsdatum und Anschrift, damit die haftende Person zweifelsfrei feststeht.
Mietpartei und Vermieterseite
Beide Seiten des Mietverhältnisses, für das gebürgt wird.
Das Mietobjekt
Anschrift und Lage im Haus, dazu das Datum des Mietvertrages.
Anlass der Bürgschaft
Von der Vermieterseite verlangt oder aus freien Stücken angeboten. Davon hängt die zulässige Höhe ab.
Höchstbetrag
Die Obergrenze der Haftung, die auch durch spätere Mieterhöhungen nicht steigt.
Art der Bürgschaft
Selbstschuldnerisch mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage oder als Ausfallbürgschaft.
Gesicherte Forderungen
Alle Forderungen aus dem Mietverhältnis oder beschränkt auf Miete und Nebenkosten.
Erlöschen und Rückgabe
Wann die Haftung endet und dass die Urkunde danach zurückgegeben wird.
Der Umfang
Welche Bereiche das Dokument abdecken kann
Regelt diese Vorlage
- Höchstbetrag und Verhältnis zu einer Kaution
- Selbstschuldnerische Bürgschaft oder Ausfallbürgschaft
- Umfang der gesicherten Forderungen
- Befristung, Erlöschen und Rückgabe der Urkunde
Bewusst nicht enthalten
- Bürgschaft auf erstes Anfordern
- Bürgschaft ohne betragsmäßige Obergrenze
- Erstreckung auf künftige andere Mietverhältnisse
- Verzicht auf die Einreden nach §§ 768 und 770 BGB
Wissenswertes
Rund um Mietbürgschaft
- Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung
- Nach § 766 BGB auf Papier und eigenhändig unterschrieben. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
- Drei Monatsmieten als Grenze
- Sie gilt für Sicherheiten, die die Vermieterseite verlangt, und rechnet Kaution und Bürgschaft zusammen.
- Nur die bürgende Person muss unterschreiben
- Die Unterschrift der Vermieterseite bestätigt den Empfang, sie ist für die Wirksamkeit nicht nötig.
- Selbstschuldnerisch heißt sofort
- Ohne die Einrede der Vorausklage kann die Vermieterseite die bürgende Person direkt in Anspruch nehmen.
- Rückgriff gegen die Mietpartei
- Wer zahlt, erwirbt die Forderung gegen die Mietpartei. Ob sich daraus etwas holen lässt, ist eine andere Frage.
- Die Urkunde zurückverlangen
- Nach dem Erlöschen sollte das Original zurückkommen. Andernfalls bleibt die Haftungsfrage im Raum.
Woran es meistens scheitert
Häufige Fehler
Wir benennen sie, weil ein Dokument mit einem dieser Fehler seinen Zweck verfehlt, und das fällt oft erst dann auf, wenn es darauf ankommt.
Kein Höchstbetrag genannt
Die Haftung wächst dann mit jeder Mieterhöhung mit, und niemand kann vorher sagen, worauf er sich einlässt.
Bürgschaft neben voller Kaution verlangt
Beides zusammen darf drei Monatsmieten ohne Nebenkosten nicht übersteigen, sonst ist der übersteigende Teil unwirksam.
Per E-Mail zugesagt
Die elektronische Form ist bei der Bürgschaft ausgeschlossen. Ohne Papier und eigenhändige Unterschrift ist die Erklärung wirkungslos.
Kein Enddatum, kein Erlöschen
Ohne Regelung läuft die Bürgschaft weiter, bis wirklich alle Forderungen erledigt sind, oft lange nach dem Auszug.
Urkunde nie zurückgefordert
Solange das Original bei der Vermieterseite liegt, lässt sich später schwer belegen, dass die Haftung beendet ist.
Häufige Fragen
Wie hoch darf eine Mietbürgschaft sein?
Was bedeutet selbstschuldnerisch?
Endet die Bürgschaft, wenn die Mietpartei auszieht?
Kann ich eine Bürgschaft widerrufen?
Genügt es, die Bürgschaft eingescannt zu schicken?
Was kostet das Dokument?
In welchem Format erhalte ich es?
Wie läuft die Bestellung ab?
Wie schnell bekomme ich es?
Kann ich den Fragebogen später fertig machen?
Sieht sich das jemand an?
Bekomme ich eine Standardvorlage?
Wie funktioniert die Bezahlung?
Was genau kaufe ich?
Kann ich stornieren?
Ist das eine Rechtsberatung?
Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
Ihre Mietbürgschaft in wenigen Minuten
Mit Höchstbetrag, klarer Art der Bürgschaft und einer Regelung dazu, wann die Haftung wieder endet.
39,00 EUR · Sofort erstellt · Von Hand geprüft · Zahlung per Überweisung
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