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Werkvertrag 2026: Vorlage als Word und PDF

Beim Werkvertrag wird ein Ergebnis geschuldet, nicht bloß der Einsatz. Wer eine Anwendung, einen Einbau oder eine Übersetzung verspricht, hat erst geleistet, wenn das Werk dem Vertrag entspricht.

Diese Vorlage beschreibt das Werk konkret, regelt Termine und Vergütung und rückt die Abnahme dorthin, wo sie hingehört: in den Mittelpunkt. Denn mit ihr wird die Vergütung fällig, beginnt die Verjährung und dreht sich die Beweislast.

Werkvertrag erstellenZahlung per Überweisung nach Erhalt
  • In wenigen Minuten ausgefüllt, ohne Termin
  • Jeder Auftrag wird vor dem Versand von Hand geprüft
  • Zustellung in der Regel innerhalb weniger Stunden
  • 14 Tage Zugang, Fragebogen jederzeit fortsetzbar
  • Auf Ihre Angaben zugeschnitten, keine Blankovorlage
  • Nach aktueller Rechtslage aufbereitet, Stand 2026
  • Word-Datei zum Weiterbearbeiten
Betrag
39,00 EUR
Formate
PDF und DOCX
Zustellung
Nach der Prüfung per E-Mail
Prüfung
Von Hand, vor dem Versand
Stand
Stand 01/2026
  1. In wenigen Minuten

    Vier kurze Angaben, dann führt Sie der Fragebogen durch Ihr Dokument. Sie brauchen keinen Termin, Sie reichen nichts nach, und Sie warten auf keinen Rückruf. Unterbrechen können Sie jederzeit und über den Link in Ihrer Rechnung weitermachen.

  2. Von Hand geprüft

    Bevor Ihr Dokument herausgeht, sieht es jemand von uns durch. Erst danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Fällt dabei etwas an Ihren Angaben auf, melden wir uns bei Ihnen.

  3. Auf Ihren Fall zugeschnitten

    Sie bekommen keine Blankovorlage zum Selbstausfüllen. Der Fragebogen fragt genau die Punkte ab, auf die es bei diesem Dokument ankommt, und was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin.

Musteransicht

So sieht Ihre Werkvertrag aus

Ein Auszug aus dem fertigen Dokument, mit erfundenen Beispielangaben. Beim Ausfüllen entsteht Ihres live neben dem Formular.

Werkvertrag

mit fester Vergütung

Zwischen

Besteller
Michael Krüger
Anschrift
Am Alten Markt 9, 10115 Musterstadt
Kontakt
erika.beispiel@example.de

und

Unternehmer
Erika Beispiel
Anschrift
Beispielweg 4, 10115 Musterstadt
Kontakt
erika.beispiel@example.de

wird folgender Werkvertrag geschlossen.

§ 1 Vertragsgegenstand

Die ausführende Seite verpflichtet sich zur Herstellung folgenden Werkes:

  • Beispielhafte Angabe zur Veranschaulichung.

Ort der Ausführung ist Musterstadt.

Geschuldet ist der beschriebene Erfolg, nicht allein das Tätigwerden. Das Werk gilt erst dann als erbracht, wenn es dem Vertrag entspricht.

Erfolg statt Tätigwerden

Der Unterschied zum Dienstvertrag ist der Kern dieses Vertrages. Beim Werkvertrag wird ein Ergebnis geschuldet, beim Dienstvertrag nur die vereinbarte Tätigkeit. Wer ein Werk verspricht, hat nicht geleistet, solange das Ergebnis fehlt, und zwar unabhängig davon, wie viel Zeit dafür aufgewendet wurde. Deshalb ist die Beschreibung oben der wichtigste Teil dieses Dokuments.

§ 2 Termine und Mitwirkung

Die Ausführung beginnt am 01.09.2026. Das Werk ist bis zum 12.08.2026 fertigzustellen. Der Termin ist verbindlich.

Verzögert sich die Ausführung, weil eine vereinbarte Mitwirkung ausbleibt oder weil zusätzliche Leistungen verlangt werden, verschieben sich die Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 3 Vergütung

Für das Werk wird eine Vergütung von 1.200,00 EUR vereinbart. Damit sind alle Leistungen abgegolten, die zur Herstellung des vereinbarten Werkes erforderlich sind.

Das erforderliche Material stellt die ausführende Seite, es ist in der Vergütung enthalten.

Zusätzliche Leistungen, die nicht in der Beschreibung des Werkes enthalten sind, werden vor ihrer Ausführung gesondert vereinbart.

Die Vergütung wird mit der Abnahme und dem Zugang einer prüffähigen Rechnung fällig und ist innerhalb von 2 Tagen zu zahlen. Die Umsatzsteuer wird, soweit sie anfällt, in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Das vollständige Dokument umfasst 9 Abschnitte und kommt als PDF und als bearbeitbare Word-Datei.

Was regelt ein Werkvertrag?

Nach § 631 BGB verpflichtet der Werkvertrag die eine Seite zur Herstellung eines versprochenen Werkes und die andere zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Werk ist dabei jedes Ergebnis, das sich abgrenzen lässt, vom eingebauten Fenster über die Reparatur bis zur fertigen Software.

Der Unterschied zum Dienstvertrag ist der entscheidende Punkt. Beim Dienstvertrag wird das Tätigwerden geschuldet, beim Werkvertrag der Erfolg. Wer nach Dienstvertrag arbeitet, hat seinen Anspruch auch dann, wenn das Ergebnis ausbleibt. Beim Werkvertrag nicht.

Zentral ist die Abnahme. Mit ihr erklärt die bestellende Seite, dass sie das Werk im Wesentlichen als vertragsgemäß billigt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Vergütung fällig (§ 641 BGB), läuft die Verjährungsfrist für Mängelansprüche (§ 634a BGB) und trägt die bestellende Seite die Beweislast für Mängel.

Die bestellende Seite kann bis zur Fertigstellung jederzeit ohne Grund kündigen (§ 648 BGB). Die Vergütung bleibt dann grundsätzlich geschuldet, abzüglich dessen, was die ausführende Seite erspart oder anderweitig verdient.

Der Inhalt

Diese Angaben gehören in jedes Dokument

Der Fragebogen fragt genau danach, Schritt für Schritt und mit Erklärung zu jedem Feld.

  1. Beide Parteien

    Firmierung mit Vertretung oder Name und Anschrift.

  2. Das Werk

    Der geschuldete Erfolg konkret beschrieben, dazu die Unterlagen, die Vertragsbestandteil werden.

  3. Termine

    Beginn und Fertigstellung, verbindlich oder angestrebt, wahlweise mit Vertragsstrafe.

  4. Mitwirkung

    Was die bestellende Seite beisteuern muss, damit gearbeitet werden kann.

  5. Vergütung

    Fester Betrag oder Abrechnung nach Aufwand mit Kostenanschlag, dazu Material und Abschläge.

  6. Abnahme

    Gemeinsam mit Protokoll oder formlos, mit der gesetzlichen Regel zur Abnahmefiktion.

  7. Mängel

    Vorrang der Nacherfüllung und die Verjährungsfrist ab Abnahme.

  8. Kündigung und Rechte

    Die freie Kündigung nach § 648 BGB samt Vergütungsfolge und die Nutzungsrechte am Werk.

Der Umfang

Welche Bereiche das Dokument abdecken kann

Geregelt

  • Werk, Termine und Mitwirkung
  • Vergütung als fester Betrag oder nach Aufwand
  • Abnahme, Protokoll und Abnahmefiktion
  • Mängel, Kündigung und Nutzungsrechte

Nicht geregelt

  • Bauvertrag mit VOB/B als Vertragsgrundlage
  • Verbraucherbauvertrag mit Baubeschreibung und Widerruf
  • Architekten- und Ingenieurvertrag mit Leistungsphasen
  • Bauhandwerkersicherung und Sicherungshypothek

Wissenswertes

Rund um Werkvertrag

Erfolg statt Bemühen
Der Unterschied zum Dienstvertrag entscheidet über Gewährleistung, Abnahme und Fälligkeit.
Abnahme macht fällig
Ohne Abnahme wird die Vergütung grundsätzlich nicht fällig. Deshalb ist sie auch für die ausführende Seite wichtig.
Abnahmefiktion
Wer nach Fristsetzung die Abnahme verweigert, ohne einen Mangel zu benennen, dem gilt das Werk nach § 640 Absatz 2 BGB als abgenommen.
Beweislast dreht sich
Vor der Abnahme belegt die ausführende Seite die Mangelfreiheit, danach belegt die bestellende Seite den Mangel.
Verjährung
Zwei Jahre ab Abnahme, bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre.
Abschlagszahlungen
Nach § 632a BGB besteht dafür ein gesetzlicher Anspruch. Eine Vereinbarung macht die Zahlungen planbar.

Woran es meistens scheitert

Häufige Fehler

Wir benennen sie, weil ein Dokument mit einem dieser Fehler seinen Zweck verfehlt, und das fällt oft erst dann auf, wenn es darauf ankommt.

  • Das Werk nur schlagwortartig beschrieben

    Ohne genaue Beschreibung lässt sich nicht feststellen, ob der geschuldete Erfolg eingetreten ist.

  • Abnahme nie erklärt

    Dann bleibt offen, wann die Vergütung fällig wurde und ab wann die Verjährungsfrist läuft.

  • Mängel nicht protokolliert

    Wer bei der Abnahme nichts festhält, steht später mit der Beweislast allein da.

  • Nachträge einfach ausgeführt

    Zusätzliche Leistungen ohne vorherige Vereinbarung werden im Streit oft nicht vergütet.

  • Kündigung mit Bauchgefühl

    Die freie Kündigung nach § 648 BGB beendet den Vertrag, lässt den Vergütungsanspruch aber weitgehend bestehen.

Häufige Fragen

Werkvertrag oder Dienstvertrag, woran erkenne ich das?
An der Frage, was versprochen wird. Ist ein abgrenzbares Ergebnis geschuldet, etwa eine fertige Anwendung oder ein eingebautes Fenster, ist es ein Werkvertrag. Ist nur die Tätigkeit geschuldet, etwa laufende Beratung oder Betreuung, ist es ein Dienstvertrag. Die Bezeichnung im Vertrag ist dabei nicht entscheidend, der Inhalt ist es.
Muss ich abnehmen, obwohl noch Kleinigkeiten fehlen?
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Mängel gehören dann in das Abnahmeprotokoll, zusammen mit einer Frist zur Beseitigung. Wer wegen einer Kleinigkeit pauschal verweigert, riskiert, dass das Werk als abgenommen gilt.
Was gilt, wenn der Kostenanschlag überschritten wird?
Bei einer wesentlichen Überschreitung kann die bestellende Seite nach § 650 BGB kündigen. Die ausführende Seite erhält dann einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung. Sie muss eine sich abzeichnende Überschreitung außerdem unverzüglich anzeigen.
Kann ich den Auftrag jederzeit stoppen?
Ja, bis zur Fertigstellung und ohne Grund. Die Vergütung bleibt allerdings weitgehend geschuldet. Anzurechnen ist, was die ausführende Seite an Aufwendungen erspart oder anderweitig verdient. Für den nicht erbrachten Teil wird vermutet, dass ihr fünf Prozent zustehen.
Was kostet das Dokument?
Der Betrag steht auf der Preisseite und wird Ihnen vor dem Absenden der Bestellung noch einmal angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an.
In welchem Format erhalte ich es?
Sie erhalten das Dokument als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben sowie als Word-Datei im Format DOCX, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
Wie läuft die Bestellung ab?
Zuerst fragen wir vier kurze Angaben ab, die auf die Rechnung gehören: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Kontakt. Danach bestätigen Sie die Bestellung, und Ihr Zugang steht sofort bereit. Erst dann kommt der Fragebogen zu Ihrem Dokument. So sehen Sie nicht vierzig Felder, bevor überhaupt klar ist, worum es geht.
Wie schnell bekomme ich es?
Ihr Dokument wird unmittelbar erzeugt, sobald Sie den Fragebogen abgeschlossen haben. Bevor es herausgeht, prüfen wir Ihren Auftrag von Hand. Danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Es liegt dann als Anhang in Ihrer E-Mail und zusätzlich in Ihrem Kundenbereich bereit.
Kann ich den Fragebogen später fertig machen?
Ja. Ihre Rechnung enthält einen Link, der Sie genau an die Stelle zurückbringt, an der Sie aufgehört haben, auch auf einem anderen Gerät. Der Zugang gilt 14 Tage. Was Sie bereits eingetragen haben, ist gespeichert.
Sieht sich das jemand an?
Ja, jeden einzelnen Auftrag. Bevor Ihr Dokument versandt wird, sieht es jemand von uns durch: ob die Angaben vollständig sind, ob sie zueinander passen und ob das gewählte Dokument zu dem passt, was Sie damit erreichen wollen. Fällt dabei etwas auf, melden wir uns bei Ihnen, bevor Sie ein Schriftstück in der Hand halten, das seinen Zweck verfehlt. Eine Rechtsberatung ist mit dieser Prüfung nicht verbunden.
Bekomme ich eine Standardvorlage?
Nein. Für dieses Dokument gibt es einen eigenen Fragebogen, und der Text entsteht aus Ihren Antworten. Was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin. Sie füllen also keine Blankovorlage aus, sondern erhalten ein auf Ihre Angaben zugeschnittenes Schriftstück.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag auf das darin genannte Konto. Eine Vorkasse ist nicht erforderlich, Sie bekommen das Dokument zuerst.
Was genau kaufe ich?
Den Zugang zu unserer Anwendung für Ihr gewähltes Dokument, 14 Tage lang: den Fragebogen, die Erstellung des Dokuments, unsere Prüfung von Hand und die Zustellung als PDF und als Word-Datei. Das fertige Dokument ist das Ergebnis dieses Zugangs.
Kann ich stornieren?
Mit Ihrer Bestätigung stellen wir den Zugang bereit, damit ist die Leistung vollständig erbracht. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Moment nach § 356 Absatz 4 BGB, worauf Sie im Bestellvorgang ausdrücklich hingewiesen werden und dem Sie dort zustimmen. Bei einem Fehler in der Erstellung korrigieren wir das Dokument selbstverständlich.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir bereiten aus Ihren Angaben ein Dokument auf und prüfen jeden Auftrag von Hand, bevor er herausgeht. Wir vertreten Sie dabei nicht und beurteilen Ihre Rechtslage nicht. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Ihr Werkvertrag in wenigen Minuten

Mit klar beschriebenem Werk, geregelter Abnahme und einer Vergütung, die zum Aufwand passt.

39,00 EUR · Sofort erstellt · Von Hand geprüft · Zahlung per Überweisung