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Freelancer-Vertrag 2026: Vorlage als Word und PDF

Freie Mitarbeit lebt von klaren Grenzen: eigene Zeiteinteilung, eigene Arbeitsmittel, eigenes Risiko. Fehlen sie, ist die Zusammenarbeit im Zweifel eine Beschäftigung, und das wird teuer.

Diese Vorlage schreibt die Merkmale aus, auf die es ankommt, und benennt das eigentliche Risiko offen: die Scheinselbstständigkeit. Sie zeigt außerdem, wie sich der Status über ein Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung klären lässt.

Freelancer-Vertrag erstellenZahlung per Überweisung nach Erhalt
  • In wenigen Minuten ausgefüllt, ohne Termin
  • Jeder Auftrag wird vor dem Versand von Hand geprüft
  • Zustellung in der Regel innerhalb weniger Stunden
  • 14 Tage Zugang, Fragebogen jederzeit fortsetzbar
  • Auf Ihre Angaben zugeschnitten, keine Blankovorlage
  • Nach aktueller Rechtslage aufbereitet, Stand 2026
  • Word-Datei zum Weiterbearbeiten
Betrag
39,00 EUR
Formate
PDF und DOCX
Zustellung
Nach der Prüfung per E-Mail
Prüfung
Von Hand, vor dem Versand
Stand
Stand 01/2026
  1. In wenigen Minuten

    Vier kurze Angaben, dann führt Sie der Fragebogen durch Ihr Dokument. Sie brauchen keinen Termin, Sie reichen nichts nach, und Sie warten auf keinen Rückruf. Unterbrechen können Sie jederzeit und über den Link in Ihrer Rechnung weitermachen.

  2. Von Hand geprüft

    Bevor Ihr Dokument herausgeht, sieht es jemand von uns durch. Erst danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Fällt dabei etwas an Ihren Angaben auf, melden wir uns bei Ihnen.

  3. Auf Ihren Fall zugeschnitten

    Sie bekommen keine Blankovorlage zum Selbstausfüllen. Der Fragebogen fragt genau die Punkte ab, auf die es bei diesem Dokument ankommt, und was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin.

Musteransicht

So sieht Ihre Freelancer-Vertrag aus

Ein Auszug aus dem fertigen Dokument, mit erfundenen Beispielangaben. Beim Ausfüllen entsteht Ihres live neben dem Formular.

Vertrag über freie Mitarbeit

Zwischen

Auftraggeber
Thomas Weber
Anschrift
Am Alten Markt 9, 10115 Musterstadt
Kontakt
erika.beispiel@example.de

und

Freie Mitarbeit
Max Muster
geboren am
11.03.1958
Anschrift
Musterstrasse 12, 10115 Musterstadt
Kontakt
erika.beispiel@example.de

wird folgender Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen.

§ 1 Gegenstand

Die freie Mitarbeit erbringt folgende Leistungen:

  • Bearbeitung von Angeboten
  • Pflege der Lieferantenstammdaten
  • Prüfung von Rechnungen

Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Die Tätigkeit wird selbstständig und auf eigene Rechnung erbracht.

§ 2 Selbstständigkeit und Weisungsfreiheit

Die freie Mitarbeit ist in der Gestaltung der Tätigkeit frei. Fachliche Weisungen zur Art und Weise der Ausführung werden nicht erteilt. Abgestimmt werden Ziel, Inhalt und zeitlicher Rahmen des Auftrags.

Die Arbeitszeit wird frei eingeteilt. Eine Anwesenheitspflicht, eine Zeiterfassung und eine Einbindung in Dienst- oder Schichtpläne bestehen nicht.

Der Ort der Leistungserbringung wird selbst bestimmt. Ein Arbeitsplatz in den Räumen der auftraggebenden Seite wird nicht eingerichtet.

Die erforderlichen Arbeitsmittel werden selbst gestellt und auf eigene Kosten unterhalten.

Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation der auftraggebenden Seite findet nicht statt. Es besteht keine Berichtspflicht gegenüber Vorgesetzten und keine Teilnahmepflicht an internen Besprechungen, die nicht dem Auftrag dienen.

Die freie Mitarbeit ist für mehrere Auftraggeber tätig und bleibt dazu berechtigt.

Scheinselbstständigkeit

Ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine Beschäftigung vorliegt, richtet sich nach § 7 SGB IV und damit nach der tatsächlichen Durchführung, nicht nach der Bezeichnung im Vertrag. Wer weisungsgebunden arbeitet, in die fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und kein eigenes unternehmerisches Risiko trägt, gilt als beschäftigt. Die Folge ist die Nachzahlung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge, rückwirkend bis zu vier Jahre, bei vorsätzlichem Vorenthalten bis zu dreißig Jahre. Die Beiträge schuldet die auftraggebende Seite, ein Rückgriff ist nur eng begrenzt möglich. Die Klauseln dieses Paragrafen wirken deshalb nur, wenn sie im Alltag auch so gelebt werden.

Statusfeststellungsverfahren

Über den Antrag nach § 7a SGB IV klärt die Deutsche Rentenversicherung Bund verbindlich, ob eine Beschäftigung vorliegt. Der Antrag kann von beiden Seiten gestellt werden. Wird er innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt und eine Beschäftigung festgestellt, beginnt die Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung statt rückwirkend.

§ 3 Vergütung

Die Vergütung beträgt 1.200,00 EUR je Stunde. Abgerechnet wird die tatsächlich aufgewendete Zeit, nachgewiesen durch eine nachvollziehbare Aufstellung.

Die genannten Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen und zusätzlich geschuldet.

Notwendige Auslagen werden nach vorheriger Abstimmung gegen Beleg erstattet.

Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich. Der Betrag ist innerhalb von 2 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

Das vollständige Dokument umfasst 10 Abschnitte und kommt als PDF und als bearbeitbare Word-Datei.

Was regelt ein Freelancer-Vertrag?

Der Vertrag über freie Mitarbeit regelt eine selbstständige Tätigkeit für einen Auftraggeber: Leistung, Vergütung, Laufzeit, Rechte an den Ergebnissen und Haftung. Je nach Inhalt ist er ein Dienstvertrag, wenn nur die Tätigkeit geschuldet ist, oder ein Werkvertrag, wenn ein Ergebnis geschuldet ist.

Der wichtigste Punkt steht allerdings neben dem Vertrag. Ob jemand selbstständig ist, richtet sich nach § 7 SGB IV und damit nach der tatsächlichen Durchführung. Wer weisungsgebunden arbeitet, in die fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und kein eigenes unternehmerisches Risiko trägt, gilt als beschäftigt, unabhängig von der Überschrift des Vertrages.

Die Folge trifft vor allem die auftraggebende Seite: Sie schuldet die gesamten Sozialversicherungsbeiträge nach, rückwirkend bis zu vier Jahre, bei vorsätzlichem Vorenthalten bis zu dreißig Jahre. Ein Rückgriff auf die freie Mitarbeit ist nur eng begrenzt möglich.

Für Selbstständigkeit sprechen: eigene Betriebsmittel, mehrere Auftraggeber, freie Zeiteinteilung, kein fester Arbeitsplatz im Betrieb, keine Ansprüche auf Urlaub oder Entgeltfortzahlung, eigenes Auftreten am Markt und ein eigenes wirtschaftliches Risiko.

Der Inhalt

Diese Angaben gehören in jedes Dokument

Der Fragebogen fragt genau danach, Schritt für Schritt und mit Erklärung zu jedem Feld.

  1. Beide Parteien

    Firmierung mit Vertretung sowie Name, Anschrift und Steuernummer der freien Mitarbeit.

  2. Leistung und Projekt

    Die Aufgaben als abgegrenzter Auftrag, nicht als Stellenbeschreibung.

  3. Weisungsfreiheit

    Ausdrücklich festgehalten, samt freier Zeiteinteilung und selbst gewähltem Ort.

  4. Eigene Betriebsmittel

    Wer die Arbeitsmittel stellt, ist eines der wichtigsten Abgrenzungsmerkmale.

  5. Keine Eingliederung

    Kein fester Arbeitsplatz, keine Dienstpläne, keine Berichtspflicht gegenüber Vorgesetzten.

  6. Vergütung

    Nach Stunden, Tagen oder pauschal, mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer.

  7. Keine Arbeitnehmerrechte

    Kein Urlaub, keine Entgeltfortzahlung, eigene Vorsorge und eigenes Risiko.

  8. Rechte und Wettbewerb

    Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen und der Umgang mit anderen Auftraggebern.

Der Umfang

Welche Bereiche das Dokument abdecken kann

Geregelt

  • Leistung, Weisungsfreiheit und Arbeitsmittel
  • Vergütung, Umsatzsteuer und Auslagen
  • Laufzeit, Kündigung und keine Annahmepflicht
  • Nutzungsrechte, Haftung und Verschwiegenheit

Nicht geregelt

  • Antrag im Statusfeststellungsverfahren selbst
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
  • Arbeitsvertrag mit Urlaub und Entgeltfortzahlung

Wissenswertes

Rund um Freelancer-Vertrag

Gelebte Praxis zählt
Über den Status entscheidet die tatsächliche Durchführung nach § 7 SGB IV, nicht die Bezeichnung im Vertrag.
Statusfeststellung
Über einen Antrag nach § 7a SGB IV klärt die Deutsche Rentenversicherung Bund verbindlich, ob eine Beschäftigung vorliegt.
Nachzahlung
Bei festgestellter Beschäftigung werden Beiträge bis zu vier Jahre rückwirkend fällig, bei vorsätzlichem Vorenthalten bis zu dreißig Jahre.
Nur ein Auftraggeber
Wer dauerhaft im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeitet und niemanden beschäftigt, ist nach § 2 Satz 1 Nummer 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig.
Umsatzsteuer
Sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG entfällt der Ausweis, der Grund gehört in die Rechnung.
Dienst oder Werk
Je nachdem, ob nur die Tätigkeit oder ein Ergebnis geschuldet ist, gelten zusätzlich die Regeln des Dienst- oder des Werkvertragsrechts.

Woran es meistens scheitert

Häufige Fehler

Wir benennen sie, weil ein Dokument mit einem dieser Fehler seinen Zweck verfehlt, und das fällt oft erst dann auf, wenn es darauf ankommt.

  • Feste Arbeitszeiten vereinbart

    Anwesenheitspflicht und Zeiterfassung sind starke Anzeichen für eine Beschäftigung.

  • Arbeitsplatz im Betrieb

    Ein eingerichteter Platz mit Ausstattung des Auftraggebers spricht für eine Eingliederung.

  • Urlaub genehmigt

    Wer Abwesenheiten genehmigen lässt, verhält sich wie ein Beschäftigter. Das fällt bei jeder Prüfung auf.

  • Nur ein Auftraggeber über Jahre

    Dauerhafte Tätigkeit für einen einzigen Auftraggeber erhöht das Risiko und löst eigene Versicherungspflichten aus.

  • Aufgaben wie eine Stellenbeschreibung

    Wer die Tätigkeit als Position statt als Auftrag beschreibt, liefert das Argument gleich mit.

Häufige Fragen

Was ist Scheinselbstständigkeit genau?
Sie liegt vor, wenn jemand formal als selbstständig auftritt, tatsächlich aber wie eine beschäftigte Person arbeitet: weisungsgebunden, eingegliedert in die fremde Arbeitsorganisation und ohne eigenes unternehmerisches Risiko. Maßstab ist § 7 SGB IV. Entschieden wird nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse.
Wie läuft das Statusfeststellungsverfahren ab?
Beide Seiten können bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Antrag nach § 7a SGB IV stellen. Geprüft wird anhand von Vertrag und tatsächlicher Durchführung, danach ergeht ein Bescheid. Wird der Antrag früh gestellt und eine Beschäftigung festgestellt, kann die Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen erst mit der Entscheidung beginnen statt rückwirkend.
Wer zahlt nach, wenn es schiefgeht?
Die Beiträge zur Sozialversicherung schuldet die auftraggebende Seite, und zwar den gesamten Betrag. Ein Rückgriff auf die freie Mitarbeit ist nur für wenige Monate und nur über den Lohnabzug möglich. Deshalb liegt das wirtschaftliche Risiko hier fast vollständig beim Auftraggeber.
Welche Merkmale sprechen für Selbstständigkeit?
Eigene Betriebsmittel, mehrere Auftraggeber, freie Zeiteinteilung, selbst gewählter Arbeitsort, kein Anspruch auf Urlaub oder Entgeltfortzahlung, eigenes Auftreten am Markt mit eigener Rechnungsstellung und ein eigenes wirtschaftliches Risiko. Je mehr davon zutrifft, desto klarer das Bild.
Ist das ein Dienst- oder ein Werkvertrag?
Das hängt vom Inhalt ab. Wird nur die Tätigkeit geschuldet, etwa laufende Beratung, ist es ein Dienstvertrag. Wird ein abgrenzbares Ergebnis geschuldet, etwa eine fertige Anwendung, ist es ein Werkvertrag mit Abnahme und Gewährleistung.
Was kostet das Dokument?
Der Betrag steht auf der Preisseite und wird Ihnen vor dem Absenden der Bestellung noch einmal angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an.
In welchem Format erhalte ich es?
Sie erhalten das Dokument als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben sowie als Word-Datei im Format DOCX, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
Wie läuft die Bestellung ab?
Zuerst fragen wir vier kurze Angaben ab, die auf die Rechnung gehören: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Kontakt. Danach bestätigen Sie die Bestellung, und Ihr Zugang steht sofort bereit. Erst dann kommt der Fragebogen zu Ihrem Dokument. So sehen Sie nicht vierzig Felder, bevor überhaupt klar ist, worum es geht.
Wie schnell bekomme ich es?
Ihr Dokument wird unmittelbar erzeugt, sobald Sie den Fragebogen abgeschlossen haben. Bevor es herausgeht, prüfen wir Ihren Auftrag von Hand. Danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Es liegt dann als Anhang in Ihrer E-Mail und zusätzlich in Ihrem Kundenbereich bereit.
Kann ich den Fragebogen später fertig machen?
Ja. Ihre Rechnung enthält einen Link, der Sie genau an die Stelle zurückbringt, an der Sie aufgehört haben, auch auf einem anderen Gerät. Der Zugang gilt 14 Tage. Was Sie bereits eingetragen haben, ist gespeichert.
Sieht sich das jemand an?
Ja, jeden einzelnen Auftrag. Bevor Ihr Dokument versandt wird, sieht es jemand von uns durch: ob die Angaben vollständig sind, ob sie zueinander passen und ob das gewählte Dokument zu dem passt, was Sie damit erreichen wollen. Fällt dabei etwas auf, melden wir uns bei Ihnen, bevor Sie ein Schriftstück in der Hand halten, das seinen Zweck verfehlt. Eine Rechtsberatung ist mit dieser Prüfung nicht verbunden.
Bekomme ich eine Standardvorlage?
Nein. Für dieses Dokument gibt es einen eigenen Fragebogen, und der Text entsteht aus Ihren Antworten. Was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin. Sie füllen also keine Blankovorlage aus, sondern erhalten ein auf Ihre Angaben zugeschnittenes Schriftstück.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag auf das darin genannte Konto. Eine Vorkasse ist nicht erforderlich, Sie bekommen das Dokument zuerst.
Was genau kaufe ich?
Den Zugang zu unserer Anwendung für Ihr gewähltes Dokument, 14 Tage lang: den Fragebogen, die Erstellung des Dokuments, unsere Prüfung von Hand und die Zustellung als PDF und als Word-Datei. Das fertige Dokument ist das Ergebnis dieses Zugangs.
Kann ich stornieren?
Mit Ihrer Bestätigung stellen wir den Zugang bereit, damit ist die Leistung vollständig erbracht. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Moment nach § 356 Absatz 4 BGB, worauf Sie im Bestellvorgang ausdrücklich hingewiesen werden und dem Sie dort zustimmen. Bei einem Fehler in der Erstellung korrigieren wir das Dokument selbstverständlich.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir bereiten aus Ihren Angaben ein Dokument auf und prüfen jeden Auftrag von Hand, bevor er herausgeht. Wir vertreten Sie dabei nicht und beurteilen Ihre Rechtslage nicht. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Ihr Vertrag über freie Mitarbeit in wenigen Minuten

Mit ausdrücklicher Weisungsfreiheit, eigenen Betriebsmitteln und einem klaren Blick auf den Status.

39,00 EUR · Sofort erstellt · Von Hand geprüft · Zahlung per Überweisung