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Dienstleistungsvertrag 2026: Vorlage als Word und PDF

Laufende Leistungen brauchen eine klare Grundlage: Was wird getan, in welchem Umfang, zu welchen Zeiten und für welche Vergütung. Ohne diese vier Punkte entsteht Streit über den Leistungsumfang, meist im ungünstigsten Moment.

Diese Vorlage ist für den Dienstvertrag gemacht. Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Sie regelt Vergütung nach Stunden oder Pauschale, Auslagen, Laufzeit, Kündigung, Haftung und den Umgang mit Daten.

Dienstleistungsvertrag erstellenZahlung per Überweisung nach Erhalt
  • In wenigen Minuten ausgefüllt, ohne Termin
  • Jeder Auftrag wird vor dem Versand von Hand geprüft
  • Zustellung in der Regel innerhalb weniger Stunden
  • 14 Tage Zugang, Fragebogen jederzeit fortsetzbar
  • Auf Ihre Angaben zugeschnitten, keine Blankovorlage
  • Nach aktueller Rechtslage aufbereitet, Stand 2026
  • Word-Datei zum Weiterbearbeiten
Betrag
39,00 EUR
Formate
PDF und DOCX
Zustellung
Nach der Prüfung per E-Mail
Prüfung
Von Hand, vor dem Versand
Stand
Stand 01/2026
  1. In wenigen Minuten

    Vier kurze Angaben, dann führt Sie der Fragebogen durch Ihr Dokument. Sie brauchen keinen Termin, Sie reichen nichts nach, und Sie warten auf keinen Rückruf. Unterbrechen können Sie jederzeit und über den Link in Ihrer Rechnung weitermachen.

  2. Von Hand geprüft

    Bevor Ihr Dokument herausgeht, sieht es jemand von uns durch. Erst danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Fällt dabei etwas an Ihren Angaben auf, melden wir uns bei Ihnen.

  3. Auf Ihren Fall zugeschnitten

    Sie bekommen keine Blankovorlage zum Selbstausfüllen. Der Fragebogen fragt genau die Punkte ab, auf die es bei diesem Dokument ankommt, und was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin.

Musteransicht

So sieht Ihre Dienstleistungsvertrag aus

Ein Auszug aus dem fertigen Dokument, mit erfundenen Beispielangaben. Beim Ausfüllen entsteht Ihres live neben dem Formular.

Dienstleistungsvertrag

Zwischen

Auftraggeber
Thomas Weber
Anschrift
Am Alten Markt 9, 10115 Musterstadt
Kontakt
erika.beispiel@example.de

und

Auftragnehmer
Sabine Hoffmann
Anschrift
Beispielweg 4, 10115 Musterstadt
Kontakt
erika.beispiel@example.de

wird folgender Dienstleistungsvertrag geschlossen.

§ 1 Gegenstand

Die auftragnehmende Seite erbringt folgende Leistungen:

  • Bearbeitung von Angeboten
  • Pflege der Lieferantenstammdaten
  • Prüfung von Rechnungen

Geschuldet ist die beschriebene Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg. Die Leistungen werden mit der Sorgfalt einer ordentlichen Fachkraft und nach dem anerkannten Stand ihres Gebietes erbracht.

Tätigkeit statt Erfolg

Beim Dienstvertrag wird das Tätigwerden geschuldet, beim Werkvertrag ein Ergebnis. Wer in der Leistungsbeschreibung ein abgrenzbares Ergebnis zusagt, etwa eine fertige Anwendung oder einen erreichten Umsatz, schließt der Sache nach einen Werkvertrag. Dann gelten Abnahme, Gewährleistung und andere Fristen, unabhängig davon, wie der Vertrag überschrieben ist.

§ 2 Umfang, Zeiten und Ort

Ein fester Umfang ist nicht vereinbart. Die Leistungen werden nach Bedarf und Abstimmung erbracht.

Die leistende Seite bestimmt den Ort der Leistungserbringung selbst.

Beide Seiten benennen jeweils eine Ansprechperson und stimmen sich in regelmäßigen Abständen über den Stand der Leistungen ab.

§ 3 Vergütung

Die Vergütung beträgt 1.200,00 EUR je Monat. Darin enthalten sind 40 Stunden im Monat.

Darüber hinausgehende Stunden werden mit 1.200,00 EUR je Stunde vergütet. Sie werden vorher angekündigt.

Die Vergütung ist monatlich nachträglich fällig und innerhalb von 2 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Die Umsatzsteuer wird, soweit sie anfällt, in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Bei einem Beginn oder Ende innerhalb eines Monats wird die Pauschale anteilig berechnet.

Das vollständige Dokument umfasst 10 Abschnitte und kommt als PDF und als bearbeitbare Word-Datei.

Was regelt ein Dienstleistungsvertrag?

Nach § 611 BGB verpflichtet der Dienstvertrag die eine Seite zur Leistung der versprochenen Dienste und die andere zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Geschuldet ist das Tätigwerden. Bleibt der erhoffte Erfolg aus, entfällt der Vergütungsanspruch deshalb nicht ohne Weiteres.

Damit unterscheidet er sich vom Werkvertrag, bei dem ein abgrenzbares Ergebnis geschuldet ist. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Inhalt, nicht nach der Überschrift. Wer in der Leistungsbeschreibung ein Ergebnis zusagt, landet im Werkvertragsrecht mit Abnahme und Gewährleistung.

Im Zweifel ist die Vergütung nach der Leistung zu entrichten (§ 614 BGB). Ist sie nach Monaten bemessen, gelten für die Kündigung die Fristen des § 621 BGB, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB steht immer offen.

Bei Diensten höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, kann jede Seite nach § 627 BGB jederzeit kündigen. Das betrifft vor allem Beratung und persönliche Betreuung und lässt sich vertraglich kaum ausschließen.

Der Inhalt

Diese Angaben gehören in jedes Dokument

Der Fragebogen fragt genau danach, Schritt für Schritt und mit Erklärung zu jedem Feld.

  1. Beide Parteien

    Firmierung mit Vertretung oder Name und Anschrift.

  2. Leistungsbeschreibung

    Die Tätigkeiten einzeln benannt, ohne ein Ergebnis zuzusagen.

  3. Umfang und Zeiten

    Stundenrahmen, Servicezeiten und eine vereinbarte Reaktionszeit.

  4. Ort der Leistung

    Eigene Räume, Räume der auftraggebenden Seite oder wechselnd.

  5. Vergütung

    Nach Stunden, als monatliche Pauschale oder als Betrag für die gesamte Laufzeit.

  6. Auslagen

    Abgegolten, nach Beleg erstattet oder mit einer Pauschale abgedeckt.

  7. Laufzeit und Kündigung

    Unbefristet, befristet oder mit automatischer Verlängerung, dazu die Frist.

  8. Haftung und Datenschutz

    Haftungsmaßstab, Verschwiegenheit und der Hinweis auf die Auftragsverarbeitung.

Der Umfang

Welche Bereiche das Dokument abdecken kann

Geregelt

  • Leistungen, Umfang, Zeiten und Ort
  • Vergütung, Mehraufwand und Auslagen
  • Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
  • Haftung, Verschwiegenheit und Datenschutz

Nicht geregelt

  • Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
  • Abnahme und Gewährleistung eines Werkes
  • Arbeitsvertrag mit Urlaub und Entgeltfortzahlung
  • Übertragung umfassender Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Wissenswertes

Rund um Dienstleistungsvertrag

Tätigkeit statt Erfolg
Der Vergütungsanspruch hängt an der erbrachten Tätigkeit, nicht am erhofften Ergebnis.
Zahlung nach der Leistung
Ohne abweichende Vereinbarung ist die Vergütung nach § 614 BGB erst nach der Leistung fällig.
Kündigungsfristen
Fehlt eine Vereinbarung, gelten die Fristen des § 621 BGB. Bei monatlicher Vergütung ist das der fünfzehnte eines Monats zum Monatsende.
Vertrauensdienste
Beratung und persönliche Betreuung sind nach § 627 BGB jederzeit kündbar, trotz vereinbarter Laufzeit.
Persönliche Leistung
Im Zweifel ist die Leistung nach § 613 BGB persönlich zu erbringen. Wer Dritte einsetzen will, sollte das ausdrücklich vereinbaren.
Haftungsbegrenzung hat Grenzen
Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper und Gesundheit lässt sich die Haftung nicht wirksam beschränken.

Woran es meistens scheitert

Häufige Fehler

Wir benennen sie, weil ein Dokument mit einem dieser Fehler seinen Zweck verfehlt, und das fällt oft erst dann auf, wenn es darauf ankommt.

  • Ergebnis versprochen

    Eine Erfolgszusage in der Leistungsbeschreibung macht aus dem Dienstvertrag einen Werkvertrag samt Abnahme und Gewährleistung.

  • Umfang offen gelassen

    Ohne Stundenrahmen wird jede zusätzliche Anfrage zur Streitfrage, ob sie noch von der Pauschale erfasst ist.

  • Auslagen vergessen

    Fahrten, Lizenzen und Material summieren sich. Ohne Regelung wird darüber am Ende verhandelt.

  • Automatische Verlängerung übersehen

    Wer die Kündigungsfrist verpasst, ist eine weitere Laufzeit gebunden.

  • Datenverarbeitung nur nebenbei erwähnt

    Werden Daten weisungsgebunden verarbeitet, braucht es einen eigenen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

Häufige Fragen

Dienstvertrag oder Werkvertrag, was passt für mich?
Entscheidend ist, was Sie versprechen. Laufende Betreuung, Beratung oder Unterstützung sind Dienstleistungen. Ein abgrenzbares Ergebnis, etwa eine fertige Anwendung oder eine Reparatur, ist ein Werk. Die Überschrift des Vertrages spielt dabei keine Rolle, der Inhalt entscheidet.
Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn nichts vereinbart ist?
Dann gilt § 621 BGB. Bei einer nach Monaten bemessenen Vergütung kann spätestens am fünfzehnten eines Monats zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Bei einer Vergütung nach Tagen ist die Frist deutlich kürzer.
Brauche ich zusätzlich einen Vertrag über Auftragsverarbeitung?
Immer dann, wenn personenbezogene Daten weisungsgebunden für die andere Seite verarbeitet werden, etwa bei der Betreuung von Systemen mit Kundendaten. Art. 28 DSGVO verlangt dafür einen eigenen Vertrag mit festgelegten Pflichtinhalten.
Kann ich meine Haftung beschränken?
In Grenzen. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper und Gesundheit ist eine Beschränkung unwirksam. Bei einfacher Fahrlässigkeit lässt sich die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzen.
Was kostet das Dokument?
Der Betrag steht auf der Preisseite und wird Ihnen vor dem Absenden der Bestellung noch einmal angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an.
In welchem Format erhalte ich es?
Sie erhalten das Dokument als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben sowie als Word-Datei im Format DOCX, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
Wie läuft die Bestellung ab?
Zuerst fragen wir vier kurze Angaben ab, die auf die Rechnung gehören: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Kontakt. Danach bestätigen Sie die Bestellung, und Ihr Zugang steht sofort bereit. Erst dann kommt der Fragebogen zu Ihrem Dokument. So sehen Sie nicht vierzig Felder, bevor überhaupt klar ist, worum es geht.
Wie schnell bekomme ich es?
Ihr Dokument wird unmittelbar erzeugt, sobald Sie den Fragebogen abgeschlossen haben. Bevor es herausgeht, prüfen wir Ihren Auftrag von Hand. Danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Es liegt dann als Anhang in Ihrer E-Mail und zusätzlich in Ihrem Kundenbereich bereit.
Kann ich den Fragebogen später fertig machen?
Ja. Ihre Rechnung enthält einen Link, der Sie genau an die Stelle zurückbringt, an der Sie aufgehört haben, auch auf einem anderen Gerät. Der Zugang gilt 14 Tage. Was Sie bereits eingetragen haben, ist gespeichert.
Sieht sich das jemand an?
Ja, jeden einzelnen Auftrag. Bevor Ihr Dokument versandt wird, sieht es jemand von uns durch: ob die Angaben vollständig sind, ob sie zueinander passen und ob das gewählte Dokument zu dem passt, was Sie damit erreichen wollen. Fällt dabei etwas auf, melden wir uns bei Ihnen, bevor Sie ein Schriftstück in der Hand halten, das seinen Zweck verfehlt. Eine Rechtsberatung ist mit dieser Prüfung nicht verbunden.
Bekomme ich eine Standardvorlage?
Nein. Für dieses Dokument gibt es einen eigenen Fragebogen, und der Text entsteht aus Ihren Antworten. Was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin. Sie füllen also keine Blankovorlage aus, sondern erhalten ein auf Ihre Angaben zugeschnittenes Schriftstück.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag auf das darin genannte Konto. Eine Vorkasse ist nicht erforderlich, Sie bekommen das Dokument zuerst.
Was genau kaufe ich?
Den Zugang zu unserer Anwendung für Ihr gewähltes Dokument, 14 Tage lang: den Fragebogen, die Erstellung des Dokuments, unsere Prüfung von Hand und die Zustellung als PDF und als Word-Datei. Das fertige Dokument ist das Ergebnis dieses Zugangs.
Kann ich stornieren?
Mit Ihrer Bestätigung stellen wir den Zugang bereit, damit ist die Leistung vollständig erbracht. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Moment nach § 356 Absatz 4 BGB, worauf Sie im Bestellvorgang ausdrücklich hingewiesen werden und dem Sie dort zustimmen. Bei einem Fehler in der Erstellung korrigieren wir das Dokument selbstverständlich.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir bereiten aus Ihren Angaben ein Dokument auf und prüfen jeden Auftrag von Hand, bevor er herausgeht. Wir vertreten Sie dabei nicht und beurteilen Ihre Rechtslage nicht. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

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39,00 EUR · Sofort erstellt · Von Hand geprüft · Zahlung per Überweisung