Dienstleistungsvertrag 2026: Vorlage als Word und PDF
Laufende Leistungen brauchen eine klare Grundlage: Was wird getan, in welchem Umfang, zu welchen Zeiten und für welche Vergütung. Ohne diese vier Punkte entsteht Streit über den Leistungsumfang, meist im ungünstigsten Moment.
Diese Vorlage ist für den Dienstvertrag gemacht. Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Sie regelt Vergütung nach Stunden oder Pauschale, Auslagen, Laufzeit, Kündigung, Haftung und den Umgang mit Daten.
- In wenigen Minuten ausgefüllt, ohne Termin
- Jeder Auftrag wird vor dem Versand von Hand geprüft
- Zustellung in der Regel innerhalb weniger Stunden
- 14 Tage Zugang, Fragebogen jederzeit fortsetzbar
- Auf Ihre Angaben zugeschnitten, keine Blankovorlage
- Nach aktueller Rechtslage aufbereitet, Stand 2026
- Word-Datei zum Weiterbearbeiten
- Betrag
- 39,00 EUR
- Formate
- PDF und DOCX
- Zustellung
- Nach der Prüfung per E-Mail
- Prüfung
- Von Hand, vor dem Versand
- Stand
- Stand 01/2026
In wenigen Minuten
Vier kurze Angaben, dann führt Sie der Fragebogen durch Ihr Dokument. Sie brauchen keinen Termin, Sie reichen nichts nach, und Sie warten auf keinen Rückruf. Unterbrechen können Sie jederzeit und über den Link in Ihrer Rechnung weitermachen.
Von Hand geprüft
Bevor Ihr Dokument herausgeht, sieht es jemand von uns durch. Erst danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Fällt dabei etwas an Ihren Angaben auf, melden wir uns bei Ihnen.
Auf Ihren Fall zugeschnitten
Sie bekommen keine Blankovorlage zum Selbstausfüllen. Der Fragebogen fragt genau die Punkte ab, auf die es bei diesem Dokument ankommt, und was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin.
Musteransicht
So sieht Ihre Dienstleistungsvertrag aus
Ein Auszug aus dem fertigen Dokument, mit erfundenen Beispielangaben. Beim Ausfüllen entsteht Ihres live neben dem Formular.
Dienstleistungsvertrag
Zwischen
- Auftraggeber
- Thomas Weber
- Anschrift
- Am Alten Markt 9, 10115 Musterstadt
- Kontakt
- erika.beispiel@example.de
und
- Auftragnehmer
- Sabine Hoffmann
- Anschrift
- Beispielweg 4, 10115 Musterstadt
- Kontakt
- erika.beispiel@example.de
wird folgender Dienstleistungsvertrag geschlossen.
§ 1 Gegenstand
Die auftragnehmende Seite erbringt folgende Leistungen:
- Bearbeitung von Angeboten
- Pflege der Lieferantenstammdaten
- Prüfung von Rechnungen
Geschuldet ist die beschriebene Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg. Die Leistungen werden mit der Sorgfalt einer ordentlichen Fachkraft und nach dem anerkannten Stand ihres Gebietes erbracht.
Tätigkeit statt Erfolg
Beim Dienstvertrag wird das Tätigwerden geschuldet, beim Werkvertrag ein Ergebnis. Wer in der Leistungsbeschreibung ein abgrenzbares Ergebnis zusagt, etwa eine fertige Anwendung oder einen erreichten Umsatz, schließt der Sache nach einen Werkvertrag. Dann gelten Abnahme, Gewährleistung und andere Fristen, unabhängig davon, wie der Vertrag überschrieben ist.
§ 2 Umfang, Zeiten und Ort
Ein fester Umfang ist nicht vereinbart. Die Leistungen werden nach Bedarf und Abstimmung erbracht.
Die leistende Seite bestimmt den Ort der Leistungserbringung selbst.
Beide Seiten benennen jeweils eine Ansprechperson und stimmen sich in regelmäßigen Abständen über den Stand der Leistungen ab.
§ 3 Vergütung
Die Vergütung beträgt 1.200,00 EUR je Monat. Darin enthalten sind 40 Stunden im Monat.
Darüber hinausgehende Stunden werden mit 1.200,00 EUR je Stunde vergütet. Sie werden vorher angekündigt.
Die Vergütung ist monatlich nachträglich fällig und innerhalb von 2 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Die Umsatzsteuer wird, soweit sie anfällt, in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Bei einem Beginn oder Ende innerhalb eines Monats wird die Pauschale anteilig berechnet.
Das vollständige Dokument umfasst 10 Abschnitte und kommt als PDF und als bearbeitbare Word-Datei.
Was regelt ein Dienstleistungsvertrag?
Nach § 611 BGB verpflichtet der Dienstvertrag die eine Seite zur Leistung der versprochenen Dienste und die andere zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Geschuldet ist das Tätigwerden. Bleibt der erhoffte Erfolg aus, entfällt der Vergütungsanspruch deshalb nicht ohne Weiteres.
Damit unterscheidet er sich vom Werkvertrag, bei dem ein abgrenzbares Ergebnis geschuldet ist. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Inhalt, nicht nach der Überschrift. Wer in der Leistungsbeschreibung ein Ergebnis zusagt, landet im Werkvertragsrecht mit Abnahme und Gewährleistung.
Im Zweifel ist die Vergütung nach der Leistung zu entrichten (§ 614 BGB). Ist sie nach Monaten bemessen, gelten für die Kündigung die Fristen des § 621 BGB, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB steht immer offen.
Bei Diensten höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, kann jede Seite nach § 627 BGB jederzeit kündigen. Das betrifft vor allem Beratung und persönliche Betreuung und lässt sich vertraglich kaum ausschließen.
Der Inhalt
Diese Angaben gehören in jedes Dokument
Der Fragebogen fragt genau danach, Schritt für Schritt und mit Erklärung zu jedem Feld.
Beide Parteien
Firmierung mit Vertretung oder Name und Anschrift.
Leistungsbeschreibung
Die Tätigkeiten einzeln benannt, ohne ein Ergebnis zuzusagen.
Umfang und Zeiten
Stundenrahmen, Servicezeiten und eine vereinbarte Reaktionszeit.
Ort der Leistung
Eigene Räume, Räume der auftraggebenden Seite oder wechselnd.
Vergütung
Nach Stunden, als monatliche Pauschale oder als Betrag für die gesamte Laufzeit.
Auslagen
Abgegolten, nach Beleg erstattet oder mit einer Pauschale abgedeckt.
Laufzeit und Kündigung
Unbefristet, befristet oder mit automatischer Verlängerung, dazu die Frist.
Haftung und Datenschutz
Haftungsmaßstab, Verschwiegenheit und der Hinweis auf die Auftragsverarbeitung.
Der Umfang
Welche Bereiche das Dokument abdecken kann
Geregelt
- Leistungen, Umfang, Zeiten und Ort
- Vergütung, Mehraufwand und Auslagen
- Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
- Haftung, Verschwiegenheit und Datenschutz
Nicht geregelt
- Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
- Abnahme und Gewährleistung eines Werkes
- Arbeitsvertrag mit Urlaub und Entgeltfortzahlung
- Übertragung umfassender Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Wissenswertes
Rund um Dienstleistungsvertrag
- Tätigkeit statt Erfolg
- Der Vergütungsanspruch hängt an der erbrachten Tätigkeit, nicht am erhofften Ergebnis.
- Zahlung nach der Leistung
- Ohne abweichende Vereinbarung ist die Vergütung nach § 614 BGB erst nach der Leistung fällig.
- Kündigungsfristen
- Fehlt eine Vereinbarung, gelten die Fristen des § 621 BGB. Bei monatlicher Vergütung ist das der fünfzehnte eines Monats zum Monatsende.
- Vertrauensdienste
- Beratung und persönliche Betreuung sind nach § 627 BGB jederzeit kündbar, trotz vereinbarter Laufzeit.
- Persönliche Leistung
- Im Zweifel ist die Leistung nach § 613 BGB persönlich zu erbringen. Wer Dritte einsetzen will, sollte das ausdrücklich vereinbaren.
- Haftungsbegrenzung hat Grenzen
- Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper und Gesundheit lässt sich die Haftung nicht wirksam beschränken.
Woran es meistens scheitert
Häufige Fehler
Wir benennen sie, weil ein Dokument mit einem dieser Fehler seinen Zweck verfehlt, und das fällt oft erst dann auf, wenn es darauf ankommt.
Ergebnis versprochen
Eine Erfolgszusage in der Leistungsbeschreibung macht aus dem Dienstvertrag einen Werkvertrag samt Abnahme und Gewährleistung.
Umfang offen gelassen
Ohne Stundenrahmen wird jede zusätzliche Anfrage zur Streitfrage, ob sie noch von der Pauschale erfasst ist.
Auslagen vergessen
Fahrten, Lizenzen und Material summieren sich. Ohne Regelung wird darüber am Ende verhandelt.
Automatische Verlängerung übersehen
Wer die Kündigungsfrist verpasst, ist eine weitere Laufzeit gebunden.
Datenverarbeitung nur nebenbei erwähnt
Werden Daten weisungsgebunden verarbeitet, braucht es einen eigenen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
Häufige Fragen
Dienstvertrag oder Werkvertrag, was passt für mich?
Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn nichts vereinbart ist?
Brauche ich zusätzlich einen Vertrag über Auftragsverarbeitung?
Kann ich meine Haftung beschränken?
Was kostet das Dokument?
In welchem Format erhalte ich es?
Wie läuft die Bestellung ab?
Wie schnell bekomme ich es?
Kann ich den Fragebogen später fertig machen?
Sieht sich das jemand an?
Bekomme ich eine Standardvorlage?
Wie funktioniert die Bezahlung?
Was genau kaufe ich?
Kann ich stornieren?
Ist das eine Rechtsberatung?
Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
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