Datenschutzerklärung 2026: Vorlage für Websites als Word und PDF
Die üblichen Muster im Netz listen alles auf, was eine Website haben könnte. Wer ein solches Muster übernimmt, erklärt Verarbeitungen, die bei ihm gar nicht stattfinden, und behauptet damit etwas, das er rechtfertigen müsste.
Diese Vorlage geht den umgekehrten Weg. Sie fragt Baustein für Baustein ab, was Ihre Seite tatsächlich einsetzt, und erzeugt nur dafür Abschnitte. Eine Erklärung, die Dinge nennt, die es nicht gibt, ist genauso falsch wie eine, die etwas verschweigt.
- In wenigen Minuten ausgefüllt, ohne Termin
- Jeder Auftrag wird vor dem Versand von Hand geprüft
- Zustellung in der Regel innerhalb weniger Stunden
- 14 Tage Zugang, Fragebogen jederzeit fortsetzbar
- Auf Ihre Angaben zugeschnitten, keine Blankovorlage
- Nach aktueller Rechtslage aufbereitet, Stand 2026
- Word-Datei zum Weiterbearbeiten
- Betrag
- 39,00 EUR
- Formate
- PDF und DOCX
- Zustellung
- Nach der Prüfung per E-Mail
- Prüfung
- Von Hand, vor dem Versand
- Stand
- Stand 01/2026
In wenigen Minuten
Vier kurze Angaben, dann führt Sie der Fragebogen durch Ihr Dokument. Sie brauchen keinen Termin, Sie reichen nichts nach, und Sie warten auf keinen Rückruf. Unterbrechen können Sie jederzeit und über den Link in Ihrer Rechnung weitermachen.
Von Hand geprüft
Bevor Ihr Dokument herausgeht, sieht es jemand von uns durch. Erst danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Fällt dabei etwas an Ihren Angaben auf, melden wir uns bei Ihnen.
Auf Ihren Fall zugeschnitten
Sie bekommen keine Blankovorlage zum Selbstausfüllen. Der Fragebogen fragt genau die Punkte ab, auf die es bei diesem Dokument ankommt, und was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin.
Musteransicht
So sieht Ihre Datenschutzerklärung Website aus
Ein Auszug aus dem fertigen Dokument, mit erfundenen Beispielangaben. Beim Ausfüllen entsteht Ihres live neben dem Formular.
Datenschutzerklärung
für www.beispiel-betrieb.de
Diese Erklärung informiert darüber, welche personenbezogenen Daten beim Besuch von www.beispiel-betrieb.de verarbeitet werden, zu welchem Zweck das geschieht und welche Rechte Ihnen dabei zustehen.
Die Website dient folgendem Zweck: die Darstellung des Betriebs und die Kontaktaufnahme.
Personenbezogene Daten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmbare Person beziehen. Dazu zählt auch die IP-Adresse, mit der Ihr Gerät die Seite abruft.
1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten auf dieser Website ist:
- Name
- Erika Beispiel
- Anschrift
- Beispielweg 4, 10115 Musterstadt
- erika.beispiel@example.de
- Telefon
- 030 12345678
An diese Anschrift richten Sie jede Frage zum Datenschutz und jedes Verlangen, das die folgenden Abschnitte beschreiben.
2. Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung stützt sich auf die folgenden Grundlagen:
- Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO, wenn Sie eingewilligt haben, etwa in nicht notwendige Cookies oder in den Newsletter.
- Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO, wenn die Verarbeitung zur Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist.
- Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht, etwa eine handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht.
- Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, wenn ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung besteht und Ihre Interessen nicht überwiegen, etwa am sicheren Betrieb der Website.
Bei welchem Baustein welche Grundlage greift, steht jeweils im zugehörigen Abschnitt.
3. Bereitstellung der Website und Hosting
Diese Website wird bei einem externen Anbieter betrieben. Die beim Aufruf der Seite anfallenden Daten werden auf dessen Servern verarbeitet.
Zweck ist die technische Bereitstellung der Website. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, das berechtigte Interesse an einem sicheren und zuverlässigen Betrieb.
Mit dem Anbieter besteht ein Vertrag über die Verarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung und nicht für eigene Zwecke.
Das vollständige Dokument umfasst 17 Abschnitte und kommt als PDF und als bearbeitbare Word-Datei.
Was ist eine Datenschutzerklärung?
Art. 13 DSGVO verpflichtet jeden, der auf einer Website personenbezogene Daten verarbeitet, die Besucher darüber zu informieren: wer verantwortlich ist, zu welchem Zweck verarbeitet wird, worauf sich das stützt, wer die Daten erhält, wie lange sie bleiben und welche Rechte bestehen.
Das betrifft praktisch jede Website. Schon der bloße Aufruf einer Seite überträgt die IP-Adresse an den Server, und die ist ein personenbezogenes Datum. Eine reine Informationsseite ohne Formular und ohne Analysedienst braucht die Erklärung deshalb genauso, nur ist sie dort kurz.
Die Erklärung muss von jeder Seite aus mit wenigen Klicks erreichbar sein und ohne Anmeldung lesbar sein. Sie gehört üblicherweise in die Fußzeile, direkt neben das Impressum.
Der Inhalt
Diese Angaben gehören in jedes Dokument
Der Fragebogen fragt genau danach, Schritt für Schritt und mit Erklärung zu jedem Feld.
Verantwortliche Stelle
Name, Anschrift und Kontakt. Die Angabe, an die sich jedes Verlangen richtet.
Datenschutzbeauftragte Person
Mit dem Hinweis, wann eine solche Benennung überhaupt erforderlich ist.
Protokolldateien
Welche Angaben der Server beim Aufruf erfasst und wie lange er sie behält.
Kontaktformular und Newsletter
Zweck, Rechtsgrundlage, Double-Opt-in und Speicherdauer.
Cookies und Einwilligung
Die Trennung zwischen technisch notwendig und einwilligungsbedürftig nach § 25 TDDDG.
Analyse und Schriftarten
Google Analytics und Google Fonts, mit dem Unterschied zwischen lokaler und externer Einbindung.
Empfänger und Dienstleister
Hosting, Versanddienste und weitere Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.
Rechte und Beschwerde
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Widerruf und der Weg zur Aufsichtsbehörde.
Der Umfang
Welche Bereiche das Dokument abdecken kann
Deckt diese Vorlage ab
- Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO in vollem Umfang
- Bausteine für Logdateien, Formular, Newsletter, Cookies, Analytics, Schriften und Verweise
- Hosting und weitere Auftragsverarbeiter
- Betroffenenrechte, Widerruf und Beschwerderecht
Braucht ein anderes Dokument
- Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG: Impressum
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
- Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen
Wissenswertes
Rund um Datenschutzerklärung Website
- Auch die kleine Seite braucht sie
- Schon der Aufruf überträgt die IP-Adresse. Ohne Formular wird die Erklärung kurz, nicht überflüssig.
- Zwei Klicks, ohne Anmeldung
- Die Erklärung gehört von jeder Seite aus erreichbar in die Fußzeile, neben das Impressum.
- Schriften lokal einbinden
- Werden Google Fonts vom eigenen Server geladen, fließt keine IP-Adresse an Google und es braucht dafür keine Einwilligung.
- Analytics erst nach Einwilligung
- § 25 TDDDG verlangt die Einwilligung vor dem Zugriff auf das Endgerät, nicht danach.
- Auftragsverarbeitung ist zu vereinbaren
- Hosting und Newsletter-Versand brauchen einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Bei großen Anbietern muss er im Kundenkonto aktiv abgeschlossen werden.
- Der Stand gehört gepflegt
- Jede Änderung an der Website kann die Erklärung überholen. Ein alter Stand fällt bei einer Prüfung sofort auf.
Woran es meistens scheitert
Häufige Fehler
Wir benennen sie, weil ein Dokument mit einem dieser Fehler seinen Zweck verfehlt, und das fällt oft erst dann auf, wenn es darauf ankommt.
Muster ungeprüft übernommen
Es entstehen Abschnitte über Dienste, die es nicht gibt. Das ist eine falsche Information über die eigene Verarbeitung.
Banner ohne Wirkung
Wenn Analytics schon vor der Auswahl geladen wird, ist die Einwilligung wertlos. Entscheidend ist die Reihenfolge, nicht das Banner.
Schriften vom Google-Server
Die IP-Adresse jedes Besuchers geht dorthin. Die lokale Einbindung erledigt das Thema.
Speicherdauer erfunden
Sieben Tage in der Erklärung und dreißig Tage auf dem Server ist eine unrichtige Angabe. Die Zahl steht in der Konfiguration des Anbieters.
Erklärung versteckt
Wer sie nur auf der Startseite verlinkt oder hinter einer Anmeldung führt, erfüllt die Informationspflicht nicht.
Häufige Fragen
Braucht meine kleine Seite ohne Formular wirklich eine Datenschutzerklärung?
Warum soll ich nicht einfach alle Bausteine ankreuzen?
Was ist an Google Fonts problematisch?
Wann brauche ich eine datenschutzbeauftragte Person?
Reicht das Einwilligungsbanner aus meinem Baukasten?
Wie oft muss ich die Erklärung aktualisieren?
Was kostet das Dokument?
In welchem Format erhalte ich es?
Wie läuft die Bestellung ab?
Wie schnell bekomme ich es?
Kann ich den Fragebogen später fertig machen?
Sieht sich das jemand an?
Bekomme ich eine Standardvorlage?
Wie funktioniert die Bezahlung?
Was genau kaufe ich?
Kann ich stornieren?
Ist das eine Rechtsberatung?
Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
Ihre Datenschutzerklärung in wenigen Minuten
Baustein für Baustein zusammengestellt, ohne Abschnitte über Dienste, die es bei Ihnen nicht gibt.
39,00 EUR · Sofort erstellt · Von Hand geprüft · Zahlung per Überweisung
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Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
Fordert von einem Unternehmen die vollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO an, mit allen Punkten, die über die reine Datenkopie hinausgehen.
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Verlangt die Löschung personenbezogener Daten nach Art. 17 DSGVO, mit der Einschränkung nach Art. 18 für alles, was aufbewahrt werden muss.
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