Generalvollmacht 2026: Vorlage als Word und PDF
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- Stand der Fassung: 2026
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Mit einer Generalvollmacht ermächtigen Sie eine Person, Sie in nahezu allen Angelegenheiten zu vertreten. Sie wirkt ab der Unterschrift und ist damit das weitreichendste Vertretungsinstrument, das das Zivilrecht kennt.
Genau deshalb sagen wir hier deutlich, was sie bedeutet: Sie gilt sofort und unbedingt, auch solange Sie selbst voll handlungsfähig sind. Wer eine Vertretung nur für den Ernstfall möchte, ist mit einer Vorsorgevollmacht besser bedient.
Was ist eine Generalvollmacht?
Die Generalvollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Vollmacht nach den §§ 164 ff. BGB. Anders als eine auf einen Zweck beschränkte Vollmacht erfasst sie alle Angelegenheiten, in denen eine Vertretung rechtlich zulässig ist.
Sie wirkt im Außenverhältnis ab der Erteilung. Wer die Urkunde vorlegt, kann für Sie handeln, ohne dass Dritte prüfen müssen, ob Sie einverstanden sind. Diese Wirkung ist der Zweck der Vollmacht und zugleich ihr Risiko.
Im Innenverhältnis ist die bevollmächtigte Person verpflichtet, ausschließlich in Ihrem Interesse zu handeln, Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. Dritte müssen diese Beschränkung aber nicht kennen und nicht prüfen.
Rechtlicher Rahmen: §§ 164 ff. BGB, § 167 BGB, § 181 BGB
Hinweis zur Form
Eine Generalvollmacht sollte nur Personen erteilt werden, denen Sie uneingeschränkt vertrauen. Für Immobiliengeschäfte und Handelsregisteranmeldungen ist zusätzlich eine notarielle Form erforderlich.
Diese Inhalte gehören in jedes Dokument
Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber
Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift für die eindeutige Zuordnung.
Bevollmächtigte Person
Name, Geburtsdatum, Anschrift und Erreichbarkeit, damit Dritte ohne Rückfrage erkennen, wer handelt.
Umfang
Die Bereiche, für die die Vollmacht ausdrücklich gilt, einzeln benannt.
Ausnahmen
Bereiche, die ausdrücklich nicht erfasst sein sollen.
Befreiung von § 181 BGB
Ob die bevollmächtigte Person Geschäfte mit sich selbst abschließen darf.
Untervollmacht
Ob die Vertretungsmacht weitergegeben werden darf.
Dauer
Unbefristet bis zum Widerruf oder befristet bis zu einem Datum.
Ort, Datum, Unterschrift
Ohne eigenhändige Unterschrift ist die Urkunde nicht verwendbar.
Welche Bereiche das Dokument abdecken kann
Typischerweise umfasst
- Vermögen, Konten und laufende Verträge
- Behörden, Versicherungen, Sozialleistungsträger
- Post- und Fernmeldeverkehr
- Vertretung vor Gericht
Nur mit ausdrücklicher Nennung
- Gesundheitssorge nach § 1829 BGB
- Wohnungsangelegenheiten und Kündigung
- Digitale Konten und Online-Verträge
- Geschäfte mit sich selbst nach § 181 BGB
Wissenswertes rund um Generalvollmacht
Unterschied zur Vorsorgevollmacht
Die Generalvollmacht gilt sofort und unbedingt. Die Vorsorgevollmacht ist auf den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit gemünzt.
Form
Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift genügt für den Alltag. Immobilien und Handelsregister verlangen die notarielle Form.
Banken
Viele Kreditinstitute akzeptieren nur eine Vollmacht auf ihrem eigenen Formular. Das lässt sich vorab klären.
Widerruf
Jederzeit möglich. Die Urkunde sollte zurückverlangt werden, weil Dritte auf eine vorgelegte Urkunde vertrauen dürfen.
Innenverhältnis
Die bevollmächtigte Person schuldet Auskunft und Rechenschaft. Dritte müssen das aber nicht prüfen.
Missbrauchsrisiko
Wer § 181 BGB abbedingt, erleichtert die Abwicklung und erweitert zugleich die Missbrauchsmöglichkeit erheblich.
Häufige Fehler
Gesundheitssorge nicht genannt
Ohne die ausdrückliche Nennung nach § 1829 BGB deckt die Vollmacht ärztliche Eingriffe nicht ab.
Generalvollmacht statt Vorsorgevollmacht
Wer nur für den Ernstfall vorsorgen will, erteilt hier versehentlich eine sofort wirksame Vollmacht.
§ 181 BGB gedankenlos abbedungen
Die Befreiung ist bequem und weitreichend. Sie gehört überlegt, nicht angekreuzt.
Urkunde nicht zurückverlangt
Nach dem Widerruf kann mit der Urkunde weiter gehandelt werden, solange sie im Umlauf ist.
Unklare Bezeichnung der Personen
Ohne Geburtsdatum und Anschrift kann eine Bank die bevollmächtigte Person nicht zweifelsfrei zuordnen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Brauche ich einen Notar?
Was kostet das Dokument?
In welchem Format erhalte ich es?
Wie schnell bekomme ich es?
Wie funktioniert die Bezahlung?
Kann ich stornieren?
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