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Generalvollmacht 2026: Vorlage als Word und PDF

Mit einer Generalvollmacht ermächtigen Sie eine Person, Sie in nahezu allen Angelegenheiten zu vertreten. Sie wirkt ab der Unterschrift und ist damit das weitreichendste Vertretungsinstrument, das das Zivilrecht kennt.

Genau deshalb sagen wir hier deutlich, was sie bedeutet: Sie gilt sofort und unbedingt, auch solange Sie selbst voll handlungsfähig sind. Wer eine Vertretung nur für den Ernstfall möchte, ist mit einer Vorsorgevollmacht besser bedient.

Generalvollmacht erstellenZahlung per Überweisung nach Erhalt
  • In wenigen Minuten ausgefüllt, ohne Termin
  • Jeder Auftrag wird vor dem Versand von Hand geprüft
  • Zustellung in der Regel innerhalb weniger Stunden
  • 14 Tage Zugang, Fragebogen jederzeit fortsetzbar
  • Auf Ihre Angaben zugeschnitten, keine Blankovorlage
  • Nach aktueller Rechtslage aufbereitet, Stand 2026
  • Word-Datei zum Weiterbearbeiten
Betrag
40,00 EUR
Formate
PDF und DOCX
Zustellung
Nach der Prüfung per E-Mail
Prüfung
Von Hand, vor dem Versand
Stand
Stand 01/2026
  1. In wenigen Minuten

    Vier kurze Angaben, dann führt Sie der Fragebogen durch Ihr Dokument. Sie brauchen keinen Termin, Sie reichen nichts nach, und Sie warten auf keinen Rückruf. Unterbrechen können Sie jederzeit und über den Link in Ihrer Rechnung weitermachen.

  2. Von Hand geprüft

    Bevor Ihr Dokument herausgeht, sieht es jemand von uns durch. Erst danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Fällt dabei etwas an Ihren Angaben auf, melden wir uns bei Ihnen.

  3. Auf Ihren Fall zugeschnitten

    Sie bekommen keine Blankovorlage zum Selbstausfüllen. Der Fragebogen fragt genau die Punkte ab, auf die es bei diesem Dokument ankommt, und was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin.

Musteransicht

So sieht Ihre Generalvollmacht aus

Ein Auszug aus dem fertigen Dokument, mit erfundenen Beispielangaben. Beim Ausfüllen entsteht Ihres live neben dem Formular.

Generalvollmacht

erteilt von Max Muster

Ich,

Name
Max Muster
geboren am
19.04.1978 in Musterstadt
wohnhaft
Beispielweg 4, 10115 Musterstadt

erteile hiermit

Name
Thomas Weber
geboren am
19.04.1978
wohnhaft
Beispielweg 4, 10115 Musterstadt
Verhältnis
mein Sohn
Telefon
030 12345678

Generalvollmacht. Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, in denen eine Vertretung rechtlich zulässig ist.

1. Umfang

Die Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:

  1. Vermögensangelegenheiten: Verwaltung des Vermögens, Verfügung über Konten und Depots, Entgegennahme und Leistung von Zahlungen sowie Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen.
  2. Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Versicherungen sowie Renten- und Sozialleistungsträgern einschließlich der Stellung von Anträgen.
  3. Post- und Fernmeldeverkehr: Entgegennahme, Öffnen und Beantwortung der Post sowie Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen über Telekommunikation.
  4. Vertretung in gerichtlichen Verfahren, Beauftragung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Erteilung von Prozessvollmacht.
  5. Wohnungsangelegenheiten: Begründung, Änderung, Kündigung und Abwicklung von Miet- und Nutzungsverhältnissen einschließlich der Regelung des Hausrats.
  6. Gesundheitssorge: Einwilligung in Untersuchungen des Gesundheitszustands, in Heilbehandlungen und in ärztliche Eingriffe im Sinne des § 1829 BGB. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte werden gegenüber der bevollmächtigten Person von der Schweigepflicht entbunden.
  7. Digitale Angelegenheiten: Zugang zu Benutzerkonten und digitalen Diensten sowie deren Verwaltung, Änderung und Beendigung.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Vollmacht gilt für alle Angelegenheiten, in denen eine Vertretung zulässig ist, soweit sie nicht unter Ziffer 2 ausgenommen sind.

2. Wirksamkeit und Dauer

Die Vollmacht wird mit ihrer Erteilung wirksam. Sie gilt unabhängig davon, ob ich meine Angelegenheiten selbst besorgen kann.

Die Vollmacht gilt unbefristet, bis ich sie widerrufe.

Die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus, bis sie von meinen Erben widerrufen wird.

Der Widerruf ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Er wird gegenüber der bevollmächtigten Person erklärt; zusätzlich sollte die Vollmachtsurkunde zurückverlangt werden, weil Dritte auf eine vorgelegte Urkunde vertrauen dürfen.

3. Vertretungsregeln

Die bevollmächtigte Person ist nicht berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.

Eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB wird nicht erteilt. Die bevollmächtigte Person darf keine Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen.

Im Innenverhältnis ist die bevollmächtigte Person verpflichtet, ausschließlich in meinem Interesse zu handeln, mir auf Verlangen Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.

Das vollständige Dokument umfasst 5 Abschnitte und kommt als PDF und als bearbeitbare Word-Datei.

Was ist eine Generalvollmacht?

Die Generalvollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Vollmacht nach den §§ 164 ff. BGB. Anders als eine auf einen Zweck beschränkte Vollmacht erfasst sie alle Angelegenheiten, in denen eine Vertretung rechtlich zulässig ist.

Sie wirkt im Außenverhältnis ab der Erteilung. Wer die Urkunde vorlegt, kann für Sie handeln, ohne dass Dritte prüfen müssen, ob Sie einverstanden sind. Diese Wirkung ist der Zweck der Vollmacht und zugleich ihr Risiko.

Im Innenverhältnis ist die bevollmächtigte Person verpflichtet, ausschließlich in Ihrem Interesse zu handeln, Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. Dritte müssen diese Beschränkung aber nicht kennen und nicht prüfen.

Der Inhalt

Diese Angaben gehören in jedes Dokument

Der Fragebogen fragt genau danach, Schritt für Schritt und mit Erklärung zu jedem Feld.

  1. Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber

    Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift für die eindeutige Zuordnung.

  2. Bevollmächtigte Person

    Name, Geburtsdatum, Anschrift und Erreichbarkeit, damit Dritte ohne Rückfrage erkennen, wer handelt.

  3. Umfang

    Die Bereiche, für die die Vollmacht ausdrücklich gilt, einzeln benannt.

  4. Ausnahmen

    Bereiche, die ausdrücklich nicht erfasst sein sollen.

  5. Befreiung von § 181 BGB

    Ob die bevollmächtigte Person Geschäfte mit sich selbst abschließen darf.

  6. Untervollmacht

    Ob die Vertretungsmacht weitergegeben werden darf.

  7. Dauer

    Unbefristet bis zum Widerruf oder befristet bis zu einem Datum.

  8. Ort, Datum, Unterschrift

    Ohne eigenhändige Unterschrift ist die Urkunde nicht verwendbar.

Der Umfang

Welche Bereiche das Dokument abdecken kann

Typischerweise umfasst

  • Vermögen, Konten und laufende Verträge
  • Behörden, Versicherungen, Sozialleistungsträger
  • Post- und Fernmeldeverkehr
  • Vertretung vor Gericht

Nur mit ausdrücklicher Nennung

  • Gesundheitssorge nach § 1829 BGB
  • Wohnungsangelegenheiten und Kündigung
  • Digitale Konten und Online-Verträge
  • Geschäfte mit sich selbst nach § 181 BGB

Wissenswertes

Rund um Generalvollmacht

Unterschied zur Vorsorgevollmacht
Die Generalvollmacht gilt sofort und unbedingt. Die Vorsorgevollmacht ist auf den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit gemünzt.
Form
Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift genügt für den Alltag. Immobilien und Handelsregister verlangen die notarielle Form.
Banken
Viele Kreditinstitute akzeptieren nur eine Vollmacht auf ihrem eigenen Formular. Das lässt sich vorab klären.
Widerruf
Jederzeit möglich. Die Urkunde sollte zurückverlangt werden, weil Dritte auf eine vorgelegte Urkunde vertrauen dürfen.
Innenverhältnis
Die bevollmächtigte Person schuldet Auskunft und Rechenschaft. Dritte müssen das aber nicht prüfen.
Missbrauchsrisiko
Wer § 181 BGB abbedingt, erleichtert die Abwicklung und erweitert zugleich die Missbrauchsmöglichkeit erheblich.

Woran es meistens scheitert

Häufige Fehler

Wir benennen sie, weil ein Dokument mit einem dieser Fehler seinen Zweck verfehlt, und das fällt oft erst dann auf, wenn es darauf ankommt.

  • Gesundheitssorge nicht genannt

    Ohne die ausdrückliche Nennung nach § 1829 BGB deckt die Vollmacht ärztliche Eingriffe nicht ab.

  • Generalvollmacht statt Vorsorgevollmacht

    Wer nur für den Ernstfall vorsorgen will, erteilt hier versehentlich eine sofort wirksame Vollmacht.

  • § 181 BGB gedankenlos abbedungen

    Die Befreiung ist bequem und weitreichend. Sie gehört überlegt, nicht angekreuzt.

  • Urkunde nicht zurückverlangt

    Nach dem Widerruf kann mit der Urkunde weiter gehandelt werden, solange sie im Umlauf ist.

  • Unklare Bezeichnung der Personen

    Ohne Geburtsdatum und Anschrift kann eine Bank die bevollmächtigte Person nicht zweifelsfrei zuordnen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
Die Generalvollmacht gilt sofort und unbedingt, auch solange Sie voll handlungsfähig sind. Die Vorsorgevollmacht ist auf den Fall gemünzt, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wenn es Ihnen um Vorsorge geht, ist die Vorsorgevollmacht das passendere Dokument.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit und ohne Begründung. Erklären Sie den Widerruf gegenüber der bevollmächtigten Person und verlangen Sie die Urkunde zurück. Solange sie im Umlauf ist, dürfen Dritte auf sie vertrauen.
Brauche ich einen Notar?
Für den Alltag genügt die eigenhändige Unterschrift. Sobald Grundstücke, Immobilien oder Anmeldungen zum Handelsregister betroffen sind, ist eine notarielle Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung erforderlich.
Was kostet das Dokument?
Der Betrag steht auf der Preisseite und wird Ihnen vor dem Absenden der Bestellung noch einmal angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an.
In welchem Format erhalte ich es?
Sie erhalten das Dokument als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben sowie als Word-Datei im Format DOCX, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
Wie läuft die Bestellung ab?
Zuerst fragen wir vier kurze Angaben ab, die auf die Rechnung gehören: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Kontakt. Danach bestätigen Sie die Bestellung, und Ihr Zugang steht sofort bereit. Erst dann kommt der Fragebogen zu Ihrem Dokument. So sehen Sie nicht vierzig Felder, bevor überhaupt klar ist, worum es geht.
Wie schnell bekomme ich es?
Ihr Dokument wird unmittelbar erzeugt, sobald Sie den Fragebogen abgeschlossen haben. Bevor es herausgeht, prüfen wir Ihren Auftrag von Hand. Danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Es liegt dann als Anhang in Ihrer E-Mail und zusätzlich in Ihrem Kundenbereich bereit.
Kann ich den Fragebogen später fertig machen?
Ja. Ihre Rechnung enthält einen Link, der Sie genau an die Stelle zurückbringt, an der Sie aufgehört haben, auch auf einem anderen Gerät. Der Zugang gilt 14 Tage. Was Sie bereits eingetragen haben, ist gespeichert.
Sieht sich das jemand an?
Ja, jeden einzelnen Auftrag. Bevor Ihr Dokument versandt wird, sieht es jemand von uns durch: ob die Angaben vollständig sind, ob sie zueinander passen und ob das gewählte Dokument zu dem passt, was Sie damit erreichen wollen. Fällt dabei etwas auf, melden wir uns bei Ihnen, bevor Sie ein Schriftstück in der Hand halten, das seinen Zweck verfehlt. Eine Rechtsberatung ist mit dieser Prüfung nicht verbunden.
Bekomme ich eine Standardvorlage?
Nein. Für dieses Dokument gibt es einen eigenen Fragebogen, und der Text entsteht aus Ihren Antworten. Was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin. Sie füllen also keine Blankovorlage aus, sondern erhalten ein auf Ihre Angaben zugeschnittenes Schriftstück.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag auf das darin genannte Konto. Eine Vorkasse ist nicht erforderlich, Sie bekommen das Dokument zuerst.
Was genau kaufe ich?
Den Zugang zu unserer Anwendung für Ihr gewähltes Dokument, 14 Tage lang: den Fragebogen, die Erstellung des Dokuments, unsere Prüfung von Hand und die Zustellung als PDF und als Word-Datei. Das fertige Dokument ist das Ergebnis dieses Zugangs.
Kann ich stornieren?
Mit Ihrer Bestätigung stellen wir den Zugang bereit, damit ist die Leistung vollständig erbracht. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Moment nach § 356 Absatz 4 BGB, worauf Sie im Bestellvorgang ausdrücklich hingewiesen werden und dem Sie dort zustimmen. Bei einem Fehler in der Erstellung korrigieren wir das Dokument selbstverständlich.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir bereiten aus Ihren Angaben ein Dokument auf und prüfen jeden Auftrag von Hand, bevor er herausgeht. Wir vertreten Sie dabei nicht und beurteilen Ihre Rechtslage nicht. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Ihre Generalvollmacht in wenigen Minuten

Umfang, Grenzen und Dauer einzeln festgelegt, damit die Vollmacht genau so weit reicht, wie Sie es wollen.

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