Vollmacht
Eine Vollmacht erlaubt einer Person, in Ihrem Namen zu handeln. Welche Sie brauchen, hängt allein davon ab, wann sie gelten soll und wofür.
Eine Frage genügt
Wann soll die Vollmacht gelten?
- Am häufigsten gewählt
Erst wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann
Für Krankheit, Unfall oder Alter. Die bevollmächtigte Person handelt für Sie, wenn Sie es nicht mehr können, und ein Betreuungsverfahren wird vermieden.
Führt zu: Vorsorgevollmacht
Dieses Dokument wird derzeit geprüft und ist noch nicht bestellbar. Vorab ansehen
Sofort und umfassend
Für alle Angelegenheiten ab sofort, etwa bei längerer Abwesenheit oder wenn jemand Ihre Geschäfte dauerhaft mitführt.
Führt zu: Generalvollmacht
Dieses Dokument wird derzeit geprüft und ist noch nicht bestellbar. Vorab ansehen
Häufige Fragen
- Brauche ich zusätzlich eine Patientenverfügung?
- Die beiden Dokumente beantworten verschiedene Fragen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer entscheidet. Die Patientenverfügung bestimmt, was gelten soll. Ohne Patientenverfügung entscheidet die bevollmächtigte Person nach ihrer Einschätzung Ihres mutmaßlichen Willens.
- Muss eine Vollmacht notariell beurkundet werden?
- Für die meisten Zwecke nicht. Sobald Grundstücksgeschäfte oder die Aufnahme eines Darlehens dazugehören, verlangen Grundbuchamt und Banken eine notarielle Beurkundung oder mindestens eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift.
- Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?
- Ja. Sie legen dabei fest, ob jede Person allein handeln darf oder nur alle gemeinsam. Einzelvertretung ist im Alltag praktikabler, gemeinsame Vertretung ist die stärkere Kontrolle.
- Wie widerrufe ich eine Vollmacht?
- Formlos gegenüber der bevollmächtigten Person. Entscheidend ist, dass Sie die Urkunde zurückverlangen: Wer sie noch besitzt, kann damit weiter auftreten, und ein gutgläubiger Dritter darf sich darauf verlassen.
Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
Nichts Passendes dabei? Alle Dokumente aus Vollmachten ansehen