Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht
Die beiden Dokumente werden oft verwechselt. Sie beantworten unterschiedliche Fragen und ergänzen sich.
Eine Frage genügt
Was möchten Sie festlegen?
- Am häufigsten gewählt
Welche Behandlung ich möchte und welche nicht
Sie legen für bestimmte Situationen fest, welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden sollen und welche nicht. Ärzte und Angehörige sind daran gebunden.
Führt zu: Patientenverfügung
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Wer für mich entscheidet, wenn ich es nicht kann
Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie handelt: gegenüber Ärzten, Behörden, Banken und Vermietern.
Führt zu: Vorsorgevollmacht
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Wen ein Gericht bestellen soll, falls es dazu kommt
Für den Fall, dass trotz allem eine gerichtliche Betreuung eingerichtet wird. Das Gericht ist an Ihren Wunsch gebunden, soweit er Ihrem Wohl nicht zuwiderläuft.
Führt zu: Betreuungsverfügung
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Häufige Fragen
- Reicht eines von beiden?
- Beide zusammen sind der vollständige Schutz. Eine Patientenverfügung ohne Bevollmächtigten kann in Situationen, die sie nicht abdeckt, niemand für Sie ausfüllen. Eine Vollmacht ohne Patientenverfügung zwingt die bevollmächtigte Person, Ihren Willen zu erraten.
- Muss ein Arzt die Patientenverfügung unterschreiben?
- Nein. Ein ärztliches Beratungsgespräch ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, weil die beschriebenen Situationen und Maßnahmen dann zu Ihrer tatsächlichen gesundheitlichen Lage passen.
- Wie oft muss ich sie erneuern?
- Es gibt keine gesetzliche Frist. Eine Unterschrift mit aktuellem Datum alle ein bis zwei Jahre belegt aber, dass die Festlegung noch Ihrem Willen entspricht, und das ist im Zweifel der entscheidende Punkt.
Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
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