Mietvertrag
Was ein Mietvertrag enthalten muss, hängt davon ab, was vermietet wird. Für Wohnraum gelten Schutzvorschriften, die für andere Räume nicht greifen.
Eine Frage genügt
Was möchten Sie vermieten?
- Am häufigsten gewählt
Eine Wohnung oder ein Haus
Wohnraum zum dauerhaften Bewohnen. Es gelten die Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts, etwa zur Kündigung, zur Kaution und zu Schönheitsreparaturen.
Führt zu: Mietvertrag für eine Wohnung
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Ein Zimmer in meiner eigenen Mietwohnung
Untervermietung. Sie brauchen dafür die Erlaubnis Ihrer Vermieterseite, haben darauf aber nach § 553 BGB in der Regel einen Anspruch.
Führt zu: Untermietvertrag
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Häufige Fragen
- Wie hoch darf die Kaution sein?
- Höchstens drei Nettokaltmieten. Die Mieterseite darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste bei Mietbeginn. Eine Klausel, die mehr verlangt oder die Ratenzahlung ausschließt, ist unwirksam.
- Kann ich Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen?
- Nur bei einer renoviert übergebenen Wohnung und nur ohne starre Fristen. Wird unrenoviert übergeben, trägt die Vermieterseite die Schönheitsreparaturen vollständig, auch wenn im Vertrag etwas anderes steht.
- Darf ich Haustiere verbieten?
- Ein pauschales Verbot ist unwirksam. Kleintiere in geschlossenen Behältnissen sind ohnehin erlaubt. Für Hunde und Katzen ist ein Zustimmungsvorbehalt zulässig, die Zustimmung darf aber nicht willkürlich verweigert werden.
Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
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