Meine Daten bei einem Unternehmen
Sie haben gegenüber jedem Unternehmen, das Daten über Sie verarbeitet, mehrere Rechte. Welches Schreiben Sie brauchen, hängt davon ab, was Sie erreichen möchten.
Eine Frage genügt
Was möchten Sie erreichen?
- Am häufigsten gewählt
Ich möchte wissen, welche Daten gespeichert sind
Auskunft nach Artikel 15. Der Anspruch reicht weiter als die meisten wissen: auch Zwecke, Empfänger, Speicherdauer und Herkunft.
Führt zu: Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO · 39,00 EUR · PDF und Word
Ich möchte, dass meine Daten gelöscht werden
Löschung nach Artikel 17. Wo Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wird daraus eine Einschränkung der Verarbeitung.
Führt zu: Löschantrag nach Art. 17 DSGVO · 39,00 EUR · PDF und Word
Häufige Fragen
- Wie lange darf ein Unternehmen sich Zeit lassen?
- Einen Monat ab Eingang. Bei besonders umfangreichen Anfragen darf es um zwei weitere Monate verlängern, muss Sie darüber aber innerhalb des ersten Monats unterrichten.
- Kostet mich das etwas?
- Die erste Kopie Ihrer Daten ist ohne Entgelt zu erteilen. Erst für weitere Kopien darf ein angemessener Betrag verlangt werden.
- Was tue ich, wenn nicht geantwortet wird?
- Sie können sich bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständig ist die Behörde des Bundeslands, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, oder die Ihres Wohnorts.
Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
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