Testament
Ein Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben sein. Ein ausgedrucktes ist unwirksam, auch mit Unterschrift. Deshalb liefern wir den fertigen Text zum Abschreiben.
Eine Frage genügt
Für wen soll das Testament gelten?
- Am häufigsten gewählt
Für mich allein
Ein Einzeltestament mit Erbeinsetzung, Ersatzerben und Vermächtnissen. Sie erhalten den vollständigen Text zum eigenhändigen Abschreiben.
Führt zu: Testament
Dieses Dokument wird derzeit geprüft und ist noch nicht bestellbar. Vorab ansehen
Häufige Fragen
- Warum kann ich das Testament nicht einfach ausdrucken?
- § 2247 BGB verlangt, dass ein privatschriftliches Testament vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Ein Ausdruck erfüllt das nicht, auch nicht mit Unterschrift darunter. Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein, also genau das, was Sie ändern wollten.
- Kann ich jemanden vollständig enterben?
- Von der Erbfolge ausschließen können Sie jeden. Der Pflichtteil bleibt: Ehegatten, Kinder und unter Umständen Eltern erhalten die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch gegen die Erben. Eine vollständige Entziehung ist nur bei schweren Verfehlungen möglich und gehört zum Notar.
- Muss ein Testament zum Notar?
- Nein. Das eigenhändige Testament ist gleichwertig und kostenlos. Zum Notar gehören Gestaltungen wie Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsentziehung, Auslandsvermögen und Unternehmensnachfolge, weil ein Fehler darin erst im Erbfall auffällt.
- Wo bewahre ich es auf?
- Am sichersten in amtlicher Verwahrung beim Amtsgericht. Gegen eine einmalige Gebühr wird es im Zentralen Testamentsregister vermerkt und im Sterbefall von selbst gefunden. Ein Testament, das niemand findet, wirkt nicht.
Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
Nichts Passendes dabei? Alle Dokumente aus Vorsorge und Testament ansehen