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Ratenzahlungsvereinbarung 2026: Vorlage als Word und PDF

Eine offene Rechnung lässt sich auf einen Schlag oft nicht begleichen, in Raten dagegen schon. Die Ratenzahlungsvereinbarung hält fest, wie viel wann fließt, und nimmt beiden Seiten die Unsicherheit über das weitere Vorgehen.

Der Kern ist ein Tausch: Solange die Raten laufen, wird nicht beigetrieben und nicht vollstreckt. Bleibt die Zahlung aus, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. Diese Verfallklausel steht in der Vorlage ausdrücklich und mit ihrer Wirkung beschrieben.

Ratenzahlungsvereinbarung erstellenZahlung per Überweisung nach Erhalt
  • In wenigen Minuten ausgefüllt, ohne Termin
  • Jeder Auftrag wird vor dem Versand von Hand geprüft
  • Zustellung in der Regel innerhalb weniger Stunden
  • 14 Tage Zugang, Fragebogen jederzeit fortsetzbar
  • Auf Ihre Angaben zugeschnitten, keine Blankovorlage
  • Nach aktueller Rechtslage aufbereitet, Stand 2026
  • Word-Datei zum Weiterbearbeiten
Betrag
39,00 EUR
Formate
PDF und DOCX
Zustellung
Nach der Prüfung per E-Mail
Prüfung
Von Hand, vor dem Versand
Stand
Stand 01/2026
  1. In wenigen Minuten

    Vier kurze Angaben, dann führt Sie der Fragebogen durch Ihr Dokument. Sie brauchen keinen Termin, Sie reichen nichts nach, und Sie warten auf keinen Rückruf. Unterbrechen können Sie jederzeit und über den Link in Ihrer Rechnung weitermachen.

  2. Von Hand geprüft

    Bevor Ihr Dokument herausgeht, sieht es jemand von uns durch. Erst danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Fällt dabei etwas an Ihren Angaben auf, melden wir uns bei Ihnen.

  3. Auf Ihren Fall zugeschnitten

    Sie bekommen keine Blankovorlage zum Selbstausfüllen. Der Fragebogen fragt genau die Punkte ab, auf die es bei diesem Dokument ankommt, und was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin.

Musteransicht

So sieht Ihre Ratenzahlungsvereinbarung aus

Ein Auszug aus dem fertigen Dokument, mit erfundenen Beispielangaben. Beim Ausfüllen entsteht Ihres live neben dem Formular.

Ratenzahlungsvereinbarung

über eine bestehende Forderung

Zwischen

Gläubigerin oder Gläubiger
Anna Schneider
Anschrift
Beispielweg 4, 10115 Musterstadt

und

Schuldnerin oder Schuldner
Thomas Weber
geboren am
02.09.1986
Anschrift
Am Alten Markt 9, 10115 Musterstadt

wird die folgende Vereinbarung über die Zahlung in Raten geschlossen.

§ 1 Die Forderung

Zwischen den Parteien besteht die folgende offene Forderung:

Grund der Forderung
Darlehen vom 12.03.2026
Datum der Rechnung
12.08.2026
Hauptforderung
1.200,00 EUR
Zinsen und Kosten
1.200,00 EUR
Offener Gesamtbetrag
1.200,00 EUR

Die Schuldnerseite erkennt an, den offenen Gesamtbetrag zu schulden. Diese Vereinbarung regelt allein die Zahlungsweise. An Bestand und Höhe der Forderung ändert sie nichts.

§ 2 Ratenzahlung

Die Schuldnerseite leistet zunächst eine Anzahlung von 1.200,00 EUR. Der verbleibende Betrag wird in Raten getilgt.

Der offene Gesamtbetrag wird in 3 Raten zu je 150,00 EUR getilgt. Die Raten sind monatlich zu zahlen.

Die letzte Rate beträgt abweichend 150,00 EUR.

Die erste Rate ist am 12.08.2026 zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist jeweils der Eingang bei der Gläubigerseite.

Die Raten werden auf das nachstehende Konto überwiesen.

Die Schuldnerseite darf jederzeit höhere Beträge oder den gesamten Restbetrag zahlen. Ein Nachteil entsteht ihr daraus nicht.

Für die Dauer dieser Vereinbarung werden keine weiteren Zinsen berechnet, solange die Raten pünktlich eingehen.

§ 3 Stillhalten während der Laufzeit

Solange die Raten vollständig und pünktlich eingehen, wird die Gläubigerseite die Forderung nicht weiter beitreiben. Sie unternimmt in dieser Zeit insbesondere keine Mahnungen, keine Beauftragung Dritter mit dem Einzug und keine gerichtlichen Schritte.

Kommt es zum Verzug, endet dieses Stillhalten. Die Gläubigerseite kann dann alle Schritte ergreifen, die ihr ohne diese Vereinbarung offenstünden.

Das vollständige Dokument umfasst 7 Abschnitte und kommt als PDF und als bearbeitbare Word-Datei.

Was regelt eine Ratenzahlungsvereinbarung?

Die Vereinbarung betrifft eine Forderung, die bereits besteht. Sie schafft keine neue Schuld, sondern verschiebt die Fälligkeit: Statt eines Betrages auf einmal werden feste Raten zu festen Terminen geschuldet.

Für die Gläubigerseite liegt der Wert im Stillhalten, das sie zusagt, und in der Gegenleistung dafür. Die Verfallklausel stellt bei Verzug den gesamten Restbetrag sofort fällig. Ohne sie wäre eine lange Laufzeit kaum tragbar, weil jede einzelne Rate gesondert eingefordert werden müsste.

Für die Schuldnerseite liegt der Wert in der Planbarkeit. Solange gezahlt wird, ruhen Mahnungen, Inkasso und Zwangsvollstreckung. Ein bestehender Titel bleibt zwar erhalten, wird aber während der Laufzeit nicht betrieben.

Zwei weitere Punkte gehören dazu. Das Anerkenntnis der Forderung lässt die Verjährung nach § 212 BGB neu beginnen, und der Verzicht auf die Einrede der Verjährung sorgt dafür, dass die Gläubigerseite während einer langen Laufzeit keine gerichtlichen Schritte einleiten muss, nur um die Frist zu wahren.

Der Inhalt

Diese Angaben gehören in jedes Dokument

Der Fragebogen fragt genau danach, Schritt für Schritt und mit Erklärung zu jedem Feld.

  1. Beide Seiten

    Name und Anschrift, bei der Schuldnerseite zusätzlich das Geburtsdatum zur eindeutigen Zuordnung.

  2. Grund der Forderung

    Woraus sie stammt, mit Rechnungs- oder Aktenzeichen und Datum.

  3. Offener Gesamtbetrag

    Hauptforderung sowie aufgelaufene Zinsen und Kosten, zusammengeführt zu dem Betrag, der getilgt wird.

  4. Titel oder Mahnverfahren

    Ob bereits ein Titel besteht. Davon hängt ab, welche Schritte während der Laufzeit ruhen.

  5. Anzahl und Höhe der Raten

    Feste Raten, auf Wunsch mit Anzahlung und abweichender Schlussrate.

  6. Erste Fälligkeit und Rhythmus

    Wann die erste Rate fällig ist und in welchem Abstand die weiteren folgen.

  7. Zahlungsweg

    Überweisung, Lastschrift oder Barzahlung gegen Quittung, mit Konto und Verwendungszweck.

  8. Verfallklausel und Verjährung

    Ab wann der Restbetrag fällig wird und ob während der Laufzeit auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird.

Der Umfang

Welche Bereiche das Dokument abdecken kann

Geregelt

  • Ratenplan mit Anzahl, Höhe und Terminen
  • Stillhalten während der Laufzeit
  • Verfallklausel bei Verzug
  • Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Nicht geregelt

  • Ein Erlass eines Teils der Forderung
  • Sicherheiten wie Bürgschaft oder Pfand
  • Ein vollstreckbarer Titel
  • Das Verfahren einer Privatinsolvenz

Wissenswertes

Rund um Ratenzahlungsvereinbarung

Form
Schriftform mit beiderseitiger Unterschrift. Jede Seite behält eine Ausfertigung.
Die Forderung bleibt
Die Vereinbarung ändert nur die Zahlungsweise. Bestand und Höhe der Forderung berührt sie nicht.
Verjährung beginnt neu
Mit dem Anerkenntnis der Forderung startet die Frist nach § 212 BGB von vorn.
Reihenfolge der Anrechnung
Zahlungen decken nach § 367 BGB zuerst Kosten, dann Zinsen und erst zuletzt die Hauptforderung.
Titel bleibt bestehen
Aus einem vorhandenen Titel wird während der Laufzeit nicht vollstreckt. Er verliert dadurch nicht seine Wirkung.
Rate realistisch wählen
Eine Rate, die den Haushalt überfordert, führt schnell zum Verfall. Eine niedrigere Rate über mehr Monate trägt länger.

Woran es meistens scheitert

Häufige Fehler

Wir benennen sie, weil ein Dokument mit einem dieser Fehler seinen Zweck verfehlt, und das fällt oft erst dann auf, wenn es darauf ankommt.

  • Rate zu hoch angesetzt

    Wer sich überschätzt, löst die Verfallklausel aus und steht schlechter da als vorher.

  • Verfallklausel nicht gelesen

    Sie ist die schärfste Bestimmung der Vereinbarung und wirkt ohne weitere Mahnung.

  • Gesamtbetrag nicht aufgeschlüsselt

    Ohne Aufteilung in Hauptforderung, Zinsen und Kosten bleibt unklar, was eigentlich getilgt wird.

  • Kein Verwendungszweck

    Ohne eindeutige Angabe lässt sich eine Zahlung später nicht der richtigen Rate zuordnen.

  • Zahlungslücke verschwiegen

    Eine angekündigte Verzögerung lässt sich meist regeln. Eine ausgebliebene Rate löst dagegen den Verfall aus.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich eine Rate nicht zahlen kann?
Ist eine Verfallklausel vereinbart, wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort und ohne weitere Mahnung fällig, sobald die vereinbarte Schwelle überschritten ist. Sprechen Sie eine drohende Lücke deshalb vor dem Termin an. Eine einvernehmliche Änderung des Plans ist jederzeit möglich, sie muss allerdings schriftlich festgehalten werden.
Muss die Gläubigerseite einer Ratenzahlung zustimmen?
Nein. Eine Forderung ist grundsätzlich in einer Summe zu erfüllen. Die Ratenzahlung ist ein Entgegenkommen, das beide Seiten vereinbaren. Genau deshalb enthält die Vorlage Gegenleistungen wie die Verfallklausel und den Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
Wird während der Laufzeit vollstreckt?
Nein, solange die Raten vollständig und pünktlich eingehen. Die Gläubigerseite sagt in dieser Zeit zu, weder zu mahnen noch Dritte mit dem Einzug zu beauftragen noch gerichtliche Schritte einzuleiten. Ein bestehender Titel bleibt erhalten, wird aber nicht betrieben.
Warum soll ich auf die Einrede der Verjährung verzichten?
Weil die Verjährung sonst während einer langen Laufzeit weiterläuft. Die Gläubigerseite müsste dann trotz laufender Zahlungen gerichtliche Schritte einleiten, nur um die Frist zu wahren. Der Verzicht ist nach § 202 Absatz 2 BGB zeitlich begrenzt und in dieser Vorlage entsprechend gefasst.
Brauche ich zusätzlich ein Schuldanerkenntnis?
Nicht zwingend. Diese Vereinbarung enthält bereits die Erklärung, den offenen Gesamtbetrag zu schulden. Wer die Forderung gesondert festhalten möchte, etwa weil die Raten erst später vereinbart werden, kann dafür ein eigenes Schuldanerkenntnis verwenden.
Was kostet das Dokument?
Der Betrag steht auf der Preisseite und wird Ihnen vor dem Absenden der Bestellung noch einmal angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an.
In welchem Format erhalte ich es?
Sie erhalten das Dokument als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben sowie als Word-Datei im Format DOCX, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
Wie läuft die Bestellung ab?
Zuerst fragen wir vier kurze Angaben ab, die auf die Rechnung gehören: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Kontakt. Danach bestätigen Sie die Bestellung, und Ihr Zugang steht sofort bereit. Erst dann kommt der Fragebogen zu Ihrem Dokument. So sehen Sie nicht vierzig Felder, bevor überhaupt klar ist, worum es geht.
Wie schnell bekomme ich es?
Ihr Dokument wird unmittelbar erzeugt, sobald Sie den Fragebogen abgeschlossen haben. Bevor es herausgeht, prüfen wir Ihren Auftrag von Hand. Danach wird es zugestellt, in der Regel innerhalb weniger Stunden. Es liegt dann als Anhang in Ihrer E-Mail und zusätzlich in Ihrem Kundenbereich bereit.
Kann ich den Fragebogen später fertig machen?
Ja. Ihre Rechnung enthält einen Link, der Sie genau an die Stelle zurückbringt, an der Sie aufgehört haben, auch auf einem anderen Gerät. Der Zugang gilt 14 Tage. Was Sie bereits eingetragen haben, ist gespeichert.
Sieht sich das jemand an?
Ja, jeden einzelnen Auftrag. Bevor Ihr Dokument versandt wird, sieht es jemand von uns durch: ob die Angaben vollständig sind, ob sie zueinander passen und ob das gewählte Dokument zu dem passt, was Sie damit erreichen wollen. Fällt dabei etwas auf, melden wir uns bei Ihnen, bevor Sie ein Schriftstück in der Hand halten, das seinen Zweck verfehlt. Eine Rechtsberatung ist mit dieser Prüfung nicht verbunden.
Bekomme ich eine Standardvorlage?
Nein. Für dieses Dokument gibt es einen eigenen Fragebogen, und der Text entsteht aus Ihren Antworten. Was auf Sie nicht zutrifft, steht am Ende auch nicht darin. Sie füllen also keine Blankovorlage aus, sondern erhalten ein auf Ihre Angaben zugeschnittenes Schriftstück.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag auf das darin genannte Konto. Eine Vorkasse ist nicht erforderlich, Sie bekommen das Dokument zuerst.
Was genau kaufe ich?
Den Zugang zu unserer Anwendung für Ihr gewähltes Dokument, 14 Tage lang: den Fragebogen, die Erstellung des Dokuments, unsere Prüfung von Hand und die Zustellung als PDF und als Word-Datei. Das fertige Dokument ist das Ergebnis dieses Zugangs.
Kann ich stornieren?
Mit Ihrer Bestätigung stellen wir den Zugang bereit, damit ist die Leistung vollständig erbracht. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Moment nach § 356 Absatz 4 BGB, worauf Sie im Bestellvorgang ausdrücklich hingewiesen werden und dem Sie dort zustimmen. Bei einem Fehler in der Erstellung korrigieren wir das Dokument selbstverständlich.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir bereiten aus Ihren Angaben ein Dokument auf und prüfen jeden Auftrag von Hand, bevor er herausgeht. Wir vertreten Sie dabei nicht und beurteilen Ihre Rechtslage nicht. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Ihre Ratenzahlungsvereinbarung in wenigen Minuten

Mit Ratenplan, Stillhalten während der Laufzeit, Verfallklausel und Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

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