Vorsorgevollmacht 2026: Vorlage als Word und PDF
- Nach aktueller Rechtslage aufbereitet
- Stand der Fassung: 2026
- Sofort per E-Mail
- Word-Datei zum Weiterbearbeiten
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handelt, wenn Sie es vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr können. Ohne eine solche Vollmacht entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht, wer Ihre Angelegenheiten regelt, und das ist nicht zwangsläufig die Person, die Sie gewählt hätten.
Sie beantworten einen geführten Fragebogen, wir bereiten Ihre Angaben auf und erzeugen daraus ein vollständiges Dokument. Sie erhalten es sofort als PDF zum Ausdrucken und als Word-Datei, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht nach den §§ 164 ff. BGB, mit der Sie eine Person Ihres Vertrauens ermächtigen, in Ihrem Namen zu handeln. Sie greift, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden oder erklären können, etwa nach einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder im Alter.
Seit der Reform des Betreuungsrechts ist die Vorsorgevollmacht in § 1820 BGB ausdrücklich geregelt. Liegt eine wirksame Vollmacht vor, ist die Bestellung einer rechtlichen Betreuerin oder eines Betreuers in der Regel nicht erforderlich, weil die Angelegenheiten bereits durch die bevollmächtigte Person besorgt werden können.
Zwei Bereiche verlangen ausdrückliche Erwähnung: die Einwilligung in eingreifende ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB und freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1831 BGB. Werden sie nicht genannt, deckt die Vollmacht sie nicht ab.
Rechtlicher Rahmen: §§ 164 ff. BGB, § 1820 BGB, § 1829 BGB, § 1831 BGB
Hinweis zur Form
Für Geschäfte mit Grundstücken und Immobilien sowie für Anmeldungen zum Handelsregister reicht die privatschriftliche Vollmacht nicht aus. Dafür ist eine notarielle Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung erforderlich.
Diese Inhalte gehören in jedes Dokument
Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber
Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift, damit die Person eindeutig identifizierbar ist.
Bevollmächtigte Person
Name, Geburtsdatum, Anschrift und Erreichbarkeit. Dritte müssen ohne Rückfrage erkennen können, wer handelt.
Gesundheitssorge
Einwilligung in Untersuchungen, Heilbehandlungen und Eingriffe sowie Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.
Aufenthalt und Wohnung
Bestimmung des Aufenthaltsorts, Heimverträge und die Auflösung der bisherigen Wohnung.
Vermögensangelegenheiten
Konten, laufende Zahlungen, Verträge und die Verwaltung von Vermögenswerten.
Behörden und Versicherungen
Anträge, Anzeigen und Schriftverkehr mit Ämtern, Renten- und Krankenversicherung.
Reichweite und Grenzen
Untervollmacht, Befreiung von § 181 BGB, Geltung über den Tod hinaus und ausdrücklich ausgenommene Bereiche.
Ort, Datum, Unterschrift
Ohne eigenhändige Unterschrift ist die Urkunde nicht verwendbar. Ort und Datum gehören dazu.
Welche Bereiche das Dokument abdecken kann
Typischerweise umfasst
- Gesundheitssorge und Behandlungsentscheidungen
- Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten
- Vermögen, Konten und laufende Verträge
- Behörden, Renten- und Krankenversicherung
Zusätzlich möglich
- Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1831 BGB
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren
- Post- und Fernmeldeverkehr
- Digitale Konten und Online-Verträge
Wissenswertes rund um Vorsorgevollmacht
Form
Die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift genügt für den Alltag. Für Immobilien und das Handelsregister ist eine notarielle Form erforderlich.
Verhältnis zur Patientenverfügung
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer entscheidet. Die Patientenverfügung bestimmt, was gelten soll. Beide ergänzen sich und ersetzen einander nicht.
Verhältnis zur Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung wirkt erst, wenn ein Gericht eine Betreuung einrichtet. Die Vorsorgevollmacht soll genau das vermeiden.
Zentrales Vorsorgeregister
Eine Eintragung bei der Bundesnotarkammer sorgt dafür, dass Betreuungsgerichte die Vollmacht finden. Sie erfolgt separat und ist gebührenpflichtig.
Banken
Viele Kreditinstitute verlangen für den Zugriff auf Konten zusätzlich eine Vollmacht auf ihrem eigenen Formular. Das lässt sich vorab klären.
Widerruf
Die Vollmacht kann jederzeit ohne Begründung widerrufen werden. Sinnvoll ist es, die Urkunde zurückzuverlangen und Dritte zu informieren.
Häufige Fehler
Gesundheitssorge nicht ausdrücklich genannt
Ohne die ausdrückliche Nennung nach § 1829 BGB dürfen Ärztinnen und Ärzte eingreifende Maßnahmen nicht mit der bevollmächtigten Person besprechen.
Keine Ersatzperson benannt
Fällt die bevollmächtigte Person aus, steht die Vollmacht ins Leere und es kommt doch zur Betreuung.
Vollmacht im Ordner statt auffindbar
Eine Vollmacht, die im Ernstfall niemand findet, wirkt wie keine. Aufbewahrungsort und Register gehören dazu.
Unklare Bezeichnung der Personen
Ohne Geburtsdatum und Anschrift kann eine Bank die bevollmächtigte Person nicht zweifelsfrei zuordnen.
Fehlende Unterschrift oder fehlendes Datum
Eine nicht unterschriebene Urkunde ist im Rechtsverkehr wertlos, auch wenn der Inhalt vollständig ist.
Häufige Fragen
Was kostet das Dokument?
In welchem Format erhalte ich es?
Wie schnell bekomme ich es?
Wie funktioniert die Bezahlung?
Kann ich stornieren?
Ist das eine Rechtsberatung?
Brauche ich zusätzlich eine Patientenverfügung?
Muss ich zum Notar?
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