Arbeitsvertrag
Seit dem Nachweisgesetz muss ein Arbeitsvertrag eine ganze Reihe von Angaben ausdrücklich enthalten. Fehlen sie, drohen Bußgelder.
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Eine Angestellte oder einen Angestellten
Unbefristet oder befristet, in Voll- oder Teilzeit. Erhebt alle Angaben, die das Nachweisgesetz verlangt.
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Häufige Fragen
- Welche Angaben schreibt das Nachweisgesetz vor?
- Unter anderem Beginn, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung mit ihren Bestandteilen und Fälligkeit, Urlaub, Kündigungsfristen und das Verfahren bei einer Kündigung. Die meisten dieser Angaben müssen der Arbeitnehmerseite spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich vorliegen.
- Wie lange darf die Probezeit sein?
- Höchstens sechs Monate. Bei einem befristeten Vertrag muss sie im Verhältnis zur Vertragsdauer stehen; bei einer Befristung auf ein Jahr sind sechs Monate Probezeit unzulässig.
- Kann ich Überstunden mit dem Gehalt abgelten?
- Eine pauschale Klausel, die alle Überstunden abgilt, ist unwirksam, weil sie nicht erkennen lässt, worauf sich die Arbeitnehmerseite einlässt. Zulässig ist eine Abgeltung mit klar benannter Obergrenze.
Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
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