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Betreuungsverfügung 2026: Vorlage als Word und PDF

  • Nach aktueller Rechtslage aufbereitet
  • Stand der Fassung: 2026
  • Sofort per E-Mail
  • Word-Datei zum Weiterbearbeiten

Die Betreuungsverfügung wird ständig mit der Vorsorgevollmacht verwechselt, und der Unterschied ist der ganze Punkt: Die Vollmacht vermeidet das Betreuungsverfahren. Die Betreuungsverfügung vermeidet es nicht, sie steuert es.

Sie sagt dem Betreuungsgericht, wen es bestellen soll und wen ausdrücklich nicht. Nach § 1816 Absatz 2 BGB ist das Gericht daran gebunden, soweit der Wunsch Ihrem Wohl nicht zuwiderläuft. Das ist eine starke Bindung, und deshalb lohnt es sich, sie schriftlich zu erklären.

Stand 01/2026PDF und DOCXSofort per E-Mail39,00 EUR
Betreuungsverfügung erstellenZahlung per Überweisung, keine Vorkasse

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Kann eine volljährige Person ihre Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst besorgen, bestellt das Betreuungsgericht nach § 1814 BGB eine rechtliche Betreuung. Ohne Vorsorge wählt das Gericht die Person aus, oft einen Berufsbetreuer, der die betroffene Person nicht kennt.

Die Betreuungsverfügung nimmt diese Auswahl vorweg. Sie benennt die gewünschte Person, benennt Personen, die es nicht sein sollen, und hält Wünsche zur Lebensführung fest.

Sie ist an keine Form gebunden. Schriftlich und eigenhändig unterschrieben sollte sie trotzdem sein: Nur dann ist im Ernstfall belegbar, dass der Wunsch von Ihnen stammt.

Rechtlicher Rahmen: § 1814 BGB, § 1816 BGB, § 1821 BGB

Hinweis zur Form

Wenn Sie eine Person Ihres Vertrauens haben, ist eine Vorsorgevollmacht der stärkere Schutz. Sie wirkt unmittelbar, ohne Gericht und ohne Verfahren. Die Betreuungsverfügung ist das Auffangnetz darunter.

Diese Inhalte gehören in jedes Dokument

Ihre Person

Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift zur zweifelsfreien Zuordnung.

Gewünschte Betreuungsperson

Mit Geburtsdatum, Anschrift und Telefon, damit das Gericht sie erreichen kann.

Ersatzperson

Für den Fall, dass die erste Person ausfällt oder ablehnt.

Ausgeschlossene Personen

Wer es ausdrücklich nicht sein soll. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Aufenthalt

Ob Sie zu Hause, bei Angehörigen oder in einer Einrichtung leben möchten.

Vermögen

Wünsche zum Umgang mit Wohnung, Konten und Besitz.

Gewohnheiten

Was den Alltag ausmacht. Wirkt praktisch oft mehr als jeder rechtliche Punkt.

Ort, Datum, Unterschrift

Belegt, dass der Wunsch von Ihnen stammt.

Welche Bereiche das Dokument abdecken kann

Deckt diese Vorlage ab

  • Wunsch und Ersatzwunsch zur Betreuungsperson
  • Ausdrücklich ausgeschlossene Personen
  • Aufenthalt, Vermögen und Gewohnheiten
  • Befreiung von der jährlichen Rechnungslegung

Braucht ein anderes Dokument

  • Unmittelbare Vertretungsmacht: Vorsorgevollmacht
  • Festlegungen zur Behandlung: Patientenverfügung
  • Sofort wirksame Vertretung: Generalvollmacht
  • Sorge für minderjährige Kinder: Sorgerechtsverfügung

Wissenswertes rund um Betreuungsverfügung

Das Gericht ist gebunden

§ 1816 Absatz 2 BGB. Der Wunsch ist zu beachten, soweit er dem Wohl nicht zuwiderläuft.

Auch die Ablehnung wirkt

Wer eine bestimmte Person ausschließt, bindet das Gericht ebenso, und muss es nicht begründen.

Zentrales Vorsorgeregister

Eine Eintragung bei der Bundesnotarkammer sorgt dafür, dass das Gericht die Verfügung von selbst findet.

Kombination ist der Regelfall

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ergänzen sich und widersprechen sich nicht.

Jederzeit änderbar

Solange Sie geschäftsfähig sind. Vernichten Sie ältere Fassungen, damit nicht zwei Wünsche nebeneinanderstehen.

Wünsche zur Lebensführung

Nach § 1821 BGB muss die Betreuungsperson ihnen entsprechen, soweit es zumutbar ist.

Häufige Fehler

Mit der Vorsorgevollmacht verwechselt

Die Verfügung vermeidet das Verfahren nicht. Wer Vertretung ohne Gericht will, braucht eine Vollmacht.

Keine Ersatzperson benannt

Fällt die gewünschte Person aus, entscheidet das Gericht wieder frei.

Die benannte Person nicht gefragt

Niemand muss eine Betreuung übernehmen. Ein Gespräch vorher erspart die böse Überraschung.

Verfügung im Schrank

Was das Gericht nicht findet, kann es nicht beachten. Registrieren oder hinterlegen.

Nur die Person benannt

Die Wünsche zur Lebensführung bestimmen den Alltag und werden am häufigsten weggelassen.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Betreuungsverfügung, wenn ich eine Vorsorgevollmacht habe?
Sie ist dann das Auffangnetz. Eine Vollmacht kann angefochten werden, sie kann Lücken haben, oder ein Gericht richtet trotz Vollmacht eine Betreuung ein, etwa wenn Zweifel an der bevollmächtigten Person bestehen. Für diesen Fall sagt die Betreuungsverfügung, wer bestellt werden soll.
Muss die benannte Person die Betreuung übernehmen?
Nein. Niemand ist dazu verpflichtet. Sprechen Sie deshalb vorher mit der Person, und benennen Sie eine Ersatzperson. Ohne Ersatz entscheidet das Gericht wieder frei.
Kann ich jemanden ausschließen?
Ja, und das Gericht ist daran ebenso gebunden wie an den positiven Wunsch. Eine Begründung ist nicht erforderlich und in der Regel auch nicht ratsam.
Wo bewahre ich sie auf?
Am wirksamsten ist eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Das Betreuungsgericht fragt dort im Verfahren an und findet die Verfügung von selbst. Zusätzlich sollte die benannte Person wissen, wo das Original liegt.
Was kostet das Dokument?
Der Betrag steht auf der Preisseite und wird Ihnen vor dem Absenden der Bestellung noch einmal angezeigt. Es fallen keine weiteren Kosten an.
In welchem Format erhalte ich es?
Sie erhalten das Dokument als PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben sowie als Word-Datei im Format DOCX, die Sie jederzeit weiter anpassen können.
Wie schnell bekomme ich es?
Sofort. Das Dokument wird unmittelbar nach Ihrer Bestellung erzeugt und Ihnen als Anhang per E-Mail zugestellt. Zusätzlich liegt es in Ihrem Kundenbereich bereit.
Wie funktioniert die Bezahlung?
Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail und überweisen den Betrag auf das darin genannte Konto. Eine Vorkasse ist nicht erforderlich, Sie bekommen das Dokument sofort.
Kann ich stornieren?
Die Leistung wird sofort mit Ihrer Bestellung vollständig erbracht. Damit erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Absatz 4 BGB, worauf Sie im Bestellvorgang ausdrücklich hingewiesen werden und dem Sie dort zustimmen. Bei einem Fehler in der Erstellung korrigieren wir das Dokument selbstverständlich.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir erstellen ein Dokument automatisiert auf Grundlage Ihrer Angaben. Eine Prüfung Ihres Einzelfalls findet nicht statt und ist auch nicht geschuldet. Für eine rechtliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Ihre Betreuungsverfügung in wenigen Minuten

Mit Wunschperson, Ersatzperson, ausgeschlossenen Personen und den Wünschen, die den Alltag bestimmen.

39,00 EUR · Zustellung sofort per E-Mail · Zahlung per Überweisung