Auto verkaufen
Beim privaten Verkauf haften Sie für Mängel, wenn Sie nichts anderes vereinbaren. Der Kaufvertrag ist die Stelle, an der das geregelt wird.
Eine Frage genügt
Wer verkauft das Fahrzeug?
- Am häufigsten gewählt
Ich verkaufe privat
Verkauf zwischen Privatpersonen. Die Gewährleistung lässt sich ausschließen, allerdings nur, wenn bekannte Mängel offengelegt werden.
Führt zu: Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto
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Häufige Fragen
- Kann ich die Gewährleistung wirklich ausschließen?
- Zwischen Privatpersonen ja. Der Ausschluss greift aber nicht für Mängel, die Sie kennen und verschweigen, und nicht für Eigenschaften, die Sie ausdrücklich zugesichert haben. Wer den Unfallschaden verschweigt, haftet trotz Ausschluss.
- Was passiert, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?
- Bis zur Ummeldung laufen Steuer und Versicherung auf Sie. Deshalb gehört die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle sofort nach der Übergabe abgeschickt, unabhängig davon, was der Käufer zusagt.
- Muss ich die Laufleistung garantieren?
- Nein, und Sie sollten es nicht. Üblich und richtig ist die Angabe, dass der abgelesene Stand nach bestem Wissen dem tatsächlichen entspricht. Eine Garantie macht Sie für etwas haftbar, das Sie bei einem Gebrauchtwagen nicht überprüfen können.
Die Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
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